BUND kritisiert Pläne für Wohngebiet
Die Vereinigung stellt ein alternatives Konzept für mehr Wohnraum in Obermarchtal vor
● OBERMARCHTAL – Bei einem VorOrt-Gespräch am Donnerstag haben Vertreter der Natur- und Umweltschutzvereinigung BUND am Übergang zum geplanten allgemeinen Wohngebiet „Maiergewand VII“am westlichen Rand der Siedlung eine alternative Planungsvariante vorgestellt. Kernstück des von einem Architekten entwickelten städtebaulichen Entwurfs ist die Schaffung von mehr und günstigerem Wohnraum auf weniger Fläche, mit einer optisch ansprechend begrünten Abrundung des Baugebiets nach Westen.
Die Größe des Plangebiets beträgt rund 2,07 Hektar. Nach einem Beschluss des Gemeinderats aus der Vorwoche sollen im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans 25 Bauplätze entstehen. Dabei sind Häuser mit bis zu zwei Vollgeschossen vorgesehen. Die Zahl der zulässigen Wohneinheiten für die Baugrundstücke nördlich der PrälatMüller-Straße wurde auf maximal zwei begrenzt. Für drei Grundstücke südlich der Prälat-Müller-Straße wurde die Zahl der zulässigen Wohneinheiten nicht beschränkt, um hier Mehrfamilienhäuser zuzulassen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat auch der BUND seine Vorstellungen in das Verfahren eingebracht. Angela Scheffold, Vorsitzende der Ortsgruppe des BUND Ehingen beklagt, dass diese im jetzigen Entwurf nicht berücksichtigt seien. Im Gegenteil, ursprünglich seien 27 Grundstücke vorgesehen gewesen, jetzt nur noch
25. Dabei verweist sie auf den im Mai 2017 beschlossenen Paragrafen 13b Baugesetzbuch und sagt: „Wohlmeinende Absicht dieser Vorschrift war, beschleunigt bezahlbaren Wohnraum in Ballungsgebieten zu schaffen. Dabei werden jetzt in der Praxis die sonst üblichen, gesetzlich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen systematisch umgangen.“Sie ergänzt: „Obwohl die Regelung bereits am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist, gilt sie für zuvor eingeleitete Bebauungsplanverfahren fort. Es hat sich gezeigt, dass erhebliche Naturzerstörung und erheblicher Flächenverbrauch die Folge sind und die Vorschrift nicht den Wohnungsbedarf finanziell Schwächerer bedient, sondern die Nachfrage nach Einfamilienhäusern.“
Ein von einem Architekten entworfener Plan, den Angela Scheffold vorgestellt hat, würde die Schaffung von ungefähr der doppelten Anzahl von Wohneinheiten auf der gleichen Fläche ermöglichen und ihrer Ansicht nach ein künftiges westlich anschließendes Baugebiet „Maiergewand VIII“unnötig machen. Hierzu sei die Grundstücksgröße auf 400 Quadratmeter zu begrenzen und mindestens eine zweistöckige Bauweise vorzugeben, also mit zwei Vollgeschossen plus Dachgauben. „Dies würde den Vorgaben aus dem Paragrafen 13b, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, etwas mehr entsprechen“, so Scheffold.
Sie stellt als Ziel dar, die Bedürfnisse der Bevölkerung aus dem Ort zu befriedigen und gleichzeitig die Neuausweisung von Bebauungsflächen auf das Notwendigste zu begrenzen. Um dies zu erreichen, sollte die östliche Reihe der Grundstücke in Nord-Süd-Richtung mit der verringerten Grundstücksgröße an Ortsansässige vergeben werden. Die westliche Reihe könnte dann gleichermaßen für das umliegende Umland zur Verfügung stehen und teilweise mit Reihenhäusern bebaut werden.
Da sich aus dem Flächennutzungsplan eine weitere Bebauung in Richtung Westen ergibt, sieht der Bebauungsplan an der Westseite keinen landschaftlichen Abschluss vor. Dies sei optisch unbefriedigend und könnte durch ein modernes Konzept besser gelöst werden. Dazu wären in der westlichen Reihe auch Kleinsthäuser auf Pachtflächen vorzusehen, mobile Häuser für Studenten und Rentner.
Angela Scheffold sieht dahingehend einen immensen Bedarf. Einerseits könnten sich Normalverdiener ein großes Haus auf großem Grundstück zunehmend nicht mehr leisten. Andererseits würden viele künftige Rentner aus finanziellen Gründen, und weil sie weniger Platz benötigten, liebend gerne kleine Häuser beziehen. Die Tatsache, dass die geburtenstarken Jahrgänge in absehbarer Zeit verrentet werden, wertet sie als Argument auf ihrer Seite.
Hinzu komme nach den alternativen Planungsvorstellungen eine Eingrünung nach dem Bogenprinzip. Das bedeute, nach Westen einen Bogen zu gestalten mit Gemüsebeeten sowie essbaren Beeren- und Früchtesträuchern. Damit könne man auch den Notwendigkeiten des Denkmalschutzes gerecht werden, denn früher hätten Dorfränder Streuobstwiesen umfasst.
Jana Slave, BUND-Regionalgeschäftsführerin Donau-Iller, weist ergänzend darauf hin, dass das Gebiet „Maiergewand VII“besten Ackerboden aufweise. Durch Bodenverbrauch gingen der Natur und der Landwirtschaft qualitativ hochwertige Flächen verloren. Sie verweist darauf, dass das Land den Flächenverbrauch auf drei Hektar pro Tag begrenzen