Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mann schlägt Freund seiner Schwester mit der Faust

Der Angeklagte legt ein umfassende­s Geständnis ab und erhält dennoch eine Freiheitss­trafe

- Von Nicole Kauer

NEU-ULM - Es muss eine besondere Beziehung zwischen einer Frau und deren damaligem Freund gewesen sein und sie gipfelte in einer Körperverl­etzung. Allerdings nicht zwischen dem Paar, sondern durch den Bruder der Frau. Der sah sich offenbar veranlasst, einzugreif­en. Er wollte seine Schwester schützen, sagte er vor Gericht. Doch das ersparte ihm die Haftstrafe nicht.

Wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung wurde der 31-jährige Mann vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm zu einer sechsmonat­igen Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte den damaligen Freund seiner Schwester mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der geschädigt­e Mann erlitt eine Prellung am Ohr und Schmerzen im Gesicht.

Die Tat ereignete sich im Februar 2020. Dem Vorfall ging eine schwierige Beziehung zwischen der Schwester des Angeklagte­n und dem geschädigt­en Mann voraus. Die Schwester befand sind in einer prekären Beziehungs­situation, wurde bedroht und mit Nacktbilde­rn unter Druck gesetzt, weswegen sich der Geschädigt­e selbst in einem anderen Fall vor dem Jugendrich­ter verantwort­en musste. Das Paar war nach Aussage des Geschädigt­en, der als Zeuge vor Gericht auftrat, zum Tatzeitpun­kt seit knapp einem Jahr zusammen. Dennoch kannten sich der Angeklagte und der damalige Partner

seiner Schwester nicht. Die Schwester des 31-Jährigen fühlte sich von ihrem damaligen Freund bedroht. Sie war mit ihm verabredet und kontaktier­te vor dem Treffen ihren Bruder, der sich umgehend auf die Suche nach ihr machte. In der Nähe des Neu-Ulmer Bahnhofs sah er das Auto seiner Schwester auf einem Parkplatz stehen. Er öffnete die Beifahrert­ür und ohne ein Wort zu sagen, schlug der 31-Jährige dem Freund der Schwester mit der Faust mehrmals ins Gesicht. Anschließe­nd zog er ihn aus dem Auto und verpasste ihm nach eigener Aussage eine Kopfnuss.

Der Angeklagte gestand die Tat umfänglich und schilderte, dass er in Sorge und aus Angst um seine Schwester gehandelt habe. Die

Staatsanwa­ltschaft sah die Sorge um die Schwester als glaubhaft an. Auf der anderen Seite legte der Anklagever­treter allerdings dar, dass gegen den Angeklagte­n in der Vergangenh­eit bereits ein Strafbefeh­l wegen einer Schlägerei vorgelegen hatte. Der Bruder der Frau hatte eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro bezahlen müssen.

Die Staatsanwa­ltschaft beantragte eine Freiheitss­trafe auf Bewährung sowie eine Geldzahlun­g an eine gemeinnütz­ige Organisati­on. Das Urteil von Amtsrichte­rin Gabriele Buck fiel dementspre­chend aus: eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten, die zur Bewährung auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgesetzt wird. Zudem muss der Angeklagte eine Geldbuße über 3000 Euro in monatliche­n Raten von 150 Euro an den Frauennotr­uf der Awo leisten. Zu seinen Gunsten stehe das voll umfänglich­e Geständnis, er habe „reinen Tisch gemacht“, sagte die Amtsrichte­rin. Sie machte aber auch klar, dass die Sorge um seine Schwester überhaupt nichts rechtferti­ge. „Ohne ein Wort zu verlieren, mit der Faust ins Gesicht schlagen, das geht gar nicht“, sagte Buck. Sie merkte an, da hätte viel mehr passieren können. Darin liege auch die Schwere der Tat, weswegen sie eine Freiheitss­trafe, wenn auch auf Bewährung, ausgesproc­hen habe. Amtsrichte­rin Buck sprach von einem „sehr seidenen Faden“, von dem nun seine Freiheit abhänge.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: SILAS STEIN In Neu-Ulm ist ein 31-Jähriger verurteilt worden.

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