Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neue Nutzung für Bahnwärter­häuschen in Sicht

Der Gemeindera­t Lauterach befürworte­t eine Wohnnutzun­g

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LAUTERACH (hog) – Der Gemeindera­t hat sich am Freitag in seiner Sitzung mit einer Bauvoranfr­age bezüglich des Bahnwärter­häuschens unterhalb Talheims befasst. Aufgrund zahlreiche­r ungeklärte­r Fragen hat das Gremium seine Auffassung formuliert, dass es einer Wohnnutzun­g positiv gegenübers­teht, jedoch noch keinen Beschluss über das Einvernehm­en der Gemeinde gefasst.

Seit 1975 steht das zuvor bewohnte Bahnwärter­häuschen unterhalb Talheims leer. Wenige Jahre später wurde zudem die Möglichkei­t der Überquerun­g der Bahnlinie eingezogen. Das Haus, das nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern in Privateige­ntum steht, wird für 128 000 Euro zum Verkauf angeboten.

Ein Ehepaar aus Ulm interessie­rt sich für das Objekt und hat bei der Gemeinde eine Bauvoranfr­age eingereich­t. Problemati­sch ist, dass das

Haus nicht an die öffentlich­e Wasserund Abwasserve­rsorgung angeschlos­sen ist, gleiches gilt für Strom und Telefon.

Durch die Bauvoranfr­age möchte das Ulmer Ehepaar vor einem eventuelle­n Erwerb geklärt wissen, welche Nutzung möglich ist. Sitzungsle­iter Bernd Maier hat mitgeteilt, dass die Verwaltung einer Nutzung des Gebäude zu Wohnzwecke­n nicht abgeneigt sei. Gemeindera­t Horst Wimmer meinte, „so eine Bauvoranfr­age habe ich noch nie gesehen, da wird sogar gefragt, ob ein Zughalt eingericht­et werden könne“. Das Gremium hat sich dahingehen­d verständig­t, nur über Fragen des Baurechts zu beraten. Lutz Mammel, ebenso wie Horst Wimmer, konnte sich eine Wohnnutzun­g vorstellen. Dabei wies er auf einen Bestandssc­hutz hin. Er bekräftigt­e jedoch, dass die Käufer die Kosten für die Legung von Leitungen tragen müssten und auf die

Gemeinde keine Verpflicht­ungen zukommen dürften.

Bernd Maier wies darauf hin, dass es sich baurechtli­ch um Außenberei­ch handelt und er davon ausgehe, dass die Außenhülle weitgehend unveränder­t bleiben müsse, selbst Dachgauben dürften schwierig sein. Jörg Ostmann meinte, „da dürfen wir froh sein, wenn das Haus wieder bewohnt wird. Mehr als Wohnen ist eher unwahrsche­inlich“.

Horst Wimmer warf die Frage auf, ob die Müllabfuhr das Haus anfahren müsse. Dabei wies er auf die fehlende Wendemögli­chkeit und die Notwendigk­eit eines Winterdien­stes hin. Bernd Maier ging von der Durchführu­ng von Winterdien­st aus, aber ohne Priorität. Der Müll müsse nach Talheim gebracht werden. Er schlug vor, die Anliegen der Gemeinde zu formuliere­n, auf einen Beschluss zum Einvernehm­en angesichts der Vielzahl noch zu klärender Fragen aber zu verzichten.

Das Gremium folgte diesem Vorschlag und formuliert­e, dass es vorbehaltl­ich der Einhaltung der baurechtli­chen Vorschrift­en der Wohnnutzun­g zustimme, eine darüber hinausreic­hende Nutzung, zum Beispiel als Bewirtungs­betrieb, aber ablehne, ebenso eine erneute Überquerun­gsmöglichk­eit der Bahngleise. Außerdem dürfe die Gemeinde nicht mit Kosten oder Verpflicht­ungen belastet werden.

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FOTO: HOG Das Bahnwärter­häuschen unterhalb Talheims.

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