Neue Nutzung für Bahnwärterhäuschen in Sicht
Der Gemeinderat Lauterach befürwortet eine Wohnnutzung
LAUTERACH (hog) – Der Gemeinderat hat sich am Freitag in seiner Sitzung mit einer Bauvoranfrage bezüglich des Bahnwärterhäuschens unterhalb Talheims befasst. Aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen hat das Gremium seine Auffassung formuliert, dass es einer Wohnnutzung positiv gegenübersteht, jedoch noch keinen Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde gefasst.
Seit 1975 steht das zuvor bewohnte Bahnwärterhäuschen unterhalb Talheims leer. Wenige Jahre später wurde zudem die Möglichkeit der Überquerung der Bahnlinie eingezogen. Das Haus, das nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern in Privateigentum steht, wird für 128 000 Euro zum Verkauf angeboten.
Ein Ehepaar aus Ulm interessiert sich für das Objekt und hat bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage eingereicht. Problematisch ist, dass das
Haus nicht an die öffentliche Wasserund Abwasserversorgung angeschlossen ist, gleiches gilt für Strom und Telefon.
Durch die Bauvoranfrage möchte das Ulmer Ehepaar vor einem eventuellen Erwerb geklärt wissen, welche Nutzung möglich ist. Sitzungsleiter Bernd Maier hat mitgeteilt, dass die Verwaltung einer Nutzung des Gebäude zu Wohnzwecken nicht abgeneigt sei. Gemeinderat Horst Wimmer meinte, „so eine Bauvoranfrage habe ich noch nie gesehen, da wird sogar gefragt, ob ein Zughalt eingerichtet werden könne“. Das Gremium hat sich dahingehend verständigt, nur über Fragen des Baurechts zu beraten. Lutz Mammel, ebenso wie Horst Wimmer, konnte sich eine Wohnnutzung vorstellen. Dabei wies er auf einen Bestandsschutz hin. Er bekräftigte jedoch, dass die Käufer die Kosten für die Legung von Leitungen tragen müssten und auf die
Gemeinde keine Verpflichtungen zukommen dürften.
Bernd Maier wies darauf hin, dass es sich baurechtlich um Außenbereich handelt und er davon ausgehe, dass die Außenhülle weitgehend unverändert bleiben müsse, selbst Dachgauben dürften schwierig sein. Jörg Ostmann meinte, „da dürfen wir froh sein, wenn das Haus wieder bewohnt wird. Mehr als Wohnen ist eher unwahrscheinlich“.
Horst Wimmer warf die Frage auf, ob die Müllabfuhr das Haus anfahren müsse. Dabei wies er auf die fehlende Wendemöglichkeit und die Notwendigkeit eines Winterdienstes hin. Bernd Maier ging von der Durchführung von Winterdienst aus, aber ohne Priorität. Der Müll müsse nach Talheim gebracht werden. Er schlug vor, die Anliegen der Gemeinde zu formulieren, auf einen Beschluss zum Einvernehmen angesichts der Vielzahl noch zu klärender Fragen aber zu verzichten.
Das Gremium folgte diesem Vorschlag und formulierte, dass es vorbehaltlich der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften der Wohnnutzung zustimme, eine darüber hinausreichende Nutzung, zum Beispiel als Bewirtungsbetrieb, aber ablehne, ebenso eine erneute Überquerungsmöglichkeit der Bahngleise. Außerdem dürfe die Gemeinde nicht mit Kosten oder Verpflichtungen belastet werden.