Ab Mittwoch: Ausgangssperre in Ulm
Zwischen 21 und 5 Uhr darf man dann nur noch in Ausnahmen auf die Straße gehen
ULM (sz) - Jetzt ist es amtlich: Das für Ulm zuständige Gesundheitsamt im Landratsamt des Alb-Donau-Kreises hat per Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen für Ulm erlassen. Dies teilte das Landratsamt am Montagnachmittag mit. Die Ausgangssperre gilt ab Mittwoch und zwar zwischen 21 und 5 Uhr.
In Kraft treten die Ausgangsbeschränkungen am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr. Rechtsgrundlage ist die Corona-Verordnung des Landes. Unterzeichnet hat die Verfügung Heiner Scheffold, der Landrat des Alb-Donau-Kreises.
Die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte für Ulm lagen am vergangenem Wochenende über, beziehungsweise knapp unter 150 Fälle pro 100 000 Einwohner. Das Infektionsgeschehen sei diffus, zudem seien die Zahlen zuletzt rasch gestiegen. Darin sieht das Landratsamt „große Gefahr“, es spricht von „exponentiellem Wachstum“. Die bisher getroffenen Maßnahmen reichten nicht, um die davon ausgehende Gefahr spürbar zu begrenzen. Über die Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
Während der Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, dringende medizinische Behandlungen, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke.
Landrat Heiner Scheffold verwies beispielhaft auch auf die Vorgänge am vergangenen Wochenende. „Die von der Polizei festgestellten rund 320 Verstöße gegen die Corona-Verordnung in Ulm und im Umland sind ein weiteres Zeichen dafür, dass bei diesen hohen Inzidenzwerten nächtliche Ausgangsbeschränkungen notwendig sind, um die Kontakte weiter zu reduzieren. Wir müssen die dritte Welle bremsen“, sagte Scheffold.
Auch das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet werde man deshalb
„weiter genau beobachten“. Das Landesgesundheitsamt wies für Sonntag, 11. April, für den Alb-DonauKreis einen Wert von 124,3/100 000 Einwohner aus.
Die Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Beschränkungen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Ministerium für Soziales und Integration