Wirrwarr um Masken und ihren Schutz
RKI ändert seine Empfehlung für die Kontaktnachverfolgung - Das Landratsamt reagiert
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REGION - Wer heute noch ein Stück Stoff, ein Halstuch oder einen Schal als provisorischen Mundschutz nutzen will, der kommt inzwischen nicht mehr allzu weit. Das Tragen von medizinischen Masken ist überall da vorgeschrieben, wo Menschen zusammenkommen. Vor einem Jahr sah das noch ganz anders aus, da reichte auch ein hochgezogenes Halstuch noch im Supermarkt. Dieses Beispiel macht deutlich: Wissenschaftliche Erkenntnisse und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind schnelllebig und werden immer wieder revidiert.
Jüngstes Beispiel des Wirrwarrs um Masken betrifft die mit der Kennung FFP2. Bis vor Kurzem galten Personen, die eine FFP2-Maske trugen, als sie Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten und einen Negativ-Test vorweisen konnten, nicht als die Art von Kontaktperson, die automatisch in Quarantäne gesetzt wird. Doch hier hat das RobertKoch-Instituts (RKI) nun seine Empfehlungen geändert.
Das Landratsamt Alb-DonauKreis hat daraufhin sein Vorgehen bei der Kontaktnachverfolgung angepasst. „Zum Umgang mit den neuen Empfehlungen des RKI haben das Gesundheitsamt auch zahlreiche Anfragen von Kommunen erreicht“, sagt Pressesprecher Bernd Weltin.
Zwar erwarte das Gesundheitsamt noch die vom Land angekündigten ausführlicheren Anweisungen hierzu, habe aber kurzfristig mit der Erarbeitung einer Handreichung reagiert.
„Die Kriterien des RKI haben empfehlenden Charakter und müssen von den Gesundheitsämtern bei der Einschätzung der jeweiligen Kontaktsituation im Einzelfall angewendet werden. Dazu hat das Gesundheitsamt sehr kurzfristig eine Handreichung erarbeitet, die an alle im Kontaktpersonen-Management arbeitenden Personen und damit auch an die Städte und Gemeinden gesendet wurde“, so Weltin.
Darin wird auch der Umgang mit der vom RKI aufgeführten „wahrscheinlich hohen Konzentration“infektiöser Aerosole in einem Raum und den Folgen für die Einschätzung der Kontaktsituation erläutert.
„Dabei wird in der Einschätzung der Kontaktsituation vor allem die Lüftungssituation im jeweiligen Raum differenziert betrachtet und in die Bewertung einbezogen. Berücksichtigt wird auch, dass neben der Dauer des Aufenthalts und der Lüftungssituation beispielsweise
Kriterien wie lange Sprechzeiten einen Einfluss auf die Aerosolbildung haben können und in die Beurteilung
mit einfließen müssen“, so die Erläuterung des Landratsamts. Diese neue Empfehlung des RKI sorgt