Wie in Justingen Bauplätze vergeben werden
Gemeinderat einigt sich auf Kriterien und Richtlinien – Nicht alle Stadträte sind überzeugt
-●Wie sollen die elf SCHELKLINGEN
Bauplätze im Justinger Neubaugebiet Baumgartenweg vergeben werden? Anhand intensiv beratener Richtlinien und Kriterien – oder doch über ein Los- oder Windhundverfahren? Dieser Frage hat sich der Gemeinderat Schelklingen am Mittwochabend erneut gestellt, nachdem bereits vor wenigen Wochen zusammen mit Rechtsanwalt Ivo Gönner detailliert über die möglichen Vergabekriterien der Plätze gesprochen wurde. Auch wenn es vereinzelt Kritik und Gegenwind zum diskutierten Kriterien- und Richtlinien-Konzept gab, hat sich das Gremium dann doch geeinigt – wenn auch nicht einstimmig.
Dass die Bauplätze nicht wie zuletzt beispielsweise beim Schelklinger Wohngebiet „Obere Wiesen“per Losverfahren vergeben werden, dazu hatten sich die Stadträte bereits im vergangenen Jahr entschlossen. Anfang März in diesem Jahr (die SZ berichtete) ging es in die Details, die zusammen mit Gönner intensiv besprochen wurden. Welche Kriterien sollen wie stark ins Gewicht fallen und wie wird gewährleistet, dass sich ortsbezogene sowie sozialbezogene Kriterien die Waage halten? Das ganze Verfahren sei eine Abwägungsfrage, betonte Gönner auch bei der zweiten öffentlichen Besprechung.
Die Verwaltung in Person von Birgit Meier hatte die bei der Märzsitzung angebrachten Änderungswünsche, die im Rahmen der öffentlichen Diskussion der Stadträte zusammen mit Ivo Gönner entstanden sind, in den aktualisierten Entwurf eingearbeitet und erneut vorgestellt. Beispielsweise
gibt es Punkte entsprechend der Dauer, wie viele Jahre jemand bis zum Stichtag seinen ehemaligen Wohnsitz innerhalb der vergangenen fünf (statt wie bisher 15 Jahren) in Schelklingen oder deren Ortsteile hatte. Auch wer in einem aktiven Ehrenamt in der Vorstandschaft eines Vereins ist, bekommt Punkte. Wer mindestens 50 Stunden im Jahr und sich demnach arbeitsintensiv im Verein engagiert – die 50 Stunden wurden neu in den Kriterienkatalog aufgenommen – wird ebenfalls bepunktet. Neu ist zudem, dass maximal drei Vereinsmitgliedschaften gewertet werden.
Der Ortschaftsrat Justingen regte an, dass ein aktueller oder ehemaliger Wohnsitz stärker berücksichtigt werden sollte. Das aber, erläuterte Gönner in den Sitzungen, würde das „Gefüge wieder verändern“. Auch die besondere Berücksichtigung einer kommunalpolitischen Aufgabe, etwa als Stadtrat, stärker zu werten, wird nicht vorgenommen.
„Es wurde letztes Mal schon rauf und runter diskutiert“, sagte Gönner am Abend. Das sei wichtig und richtig. Verschiedene Fälle, darunter auch das Gerichtsurteil zur Öpfinger Vergabe, verdeutlichte Gönner, zeigen, dass es wichtig sein muss, „dass sich alle bewerben können“. Gönner weiter: „Es sind genügend Kriterien in ihrer Fassung drin, um eine öffentliche Ausschreibung zu machen, nicht nur pro forma. Dann können sich die jeweilig Interessenten bewerben. Die Mühe des Alltags kommt dann, wenn die Bewerbungen da sind“, gab er den Räten mit auf den Weg. „Ich hoffe, es kommen so viele Bewerbe wie Bauplätze – da brauchen sie die Kriterien.“
Eine Verunsicherung durch den Öpfinger Fall, so schilderte CDUFraktionsvorsitzender Heinz Zeiher, sei nach wie vor vorhanden: „Wir wollen nichts falsch machen.“Als zu anfechtbar wertete Michael Strobl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, das Konstrukt. Gönner betonte, es seien die Richtlinien und Kriterien, die der Gemeinderat festlegt, die am Ende entscheiden. Alternativ, so sagte er und knüpfte an die anfängliche Diskussion um die Vergabeart an, „könnten sie auch als Höhepunkt ein Windhundverfahren machen. Dann campen die Interessierten die Nacht vor Beginn der Bewerbungsfrist vor dem Rathaus“.
Letzten Endes verständigte sich die Mehrheit der Räte auf die überarbeitete Fassung, die ohne erneute Änderung von 21 Räten befürwortet wurde. Zwei Stadträte enthielten sich (Engelbert Heuschmid, Armin Bronner) und drei Räte (Michael Strobl, Dieter Schmucker, Werner Meixner) stimmten gegen die Einführung und Festlegung von Richtlinien und Kriterien zur Vergabe.