Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ausgangsbe­schränkung kommt ab Montag

Gesundheit­samt spricht Allgemeinv­erfügung für den Alb-Donau-Kreis aus

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ALB-DONAU-KREIS (seli/sz) - Nachdem das Gesundheit­samt bereits am Montag Ausgangsbe­schränkung­en für den Stadtkreis Ulm erlassen musste, ist nun auch im Alb-DonauKreis die 7-Tage-Inzidenz so hoch, dass eine solche Verschärfu­ng der Corona-Maßnahmen unausweich­lich ist. Ab wann gelten die Ausgangsbe­schränkung­en?

Das Gesundheit­samt hat am Freitag per Allgemeinv­erfügung Ausgangsbe­schränkung­en für den Alb-Donau-Kreis für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Sie treten am Montag, 19. April, um 0 Uhr in Kraft, das heißt sie werden also in der Nacht von Sonntag auf Montag rechtswirk­sam.

Rechtsgrun­dlage für die Verfügung von Ausgangsbe­schränkung­en ist die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Zwar hat die Landesregi­erung bereits am Donnerstag in einer Pressemitt­eilung angekündig­t, die Corona-Verordnung über das kommende Wochenende zu aktualisie­ren und die vom Bund angekündig­te Notbremse samt einer Ausgangsbe­schränkung ab einer Inzidenz von 100 darin umzusetzen. Diese würde aber nach aktuellem Stand erst Ende kommender Woche in Kraft treten – darauf könne die Landkreisv­erwaltung aber nicht warten, sagt Landrat Heiner Scheffold: „Die Lage ist wirklich ernst. Wir verzeichne­n aktuell täglich so viele Neuinfekti­onen wie auf dem Höhepunkt der zweiten Welle und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich diese Entwicklun­g von alleine abschwächt. Da wir die Einzelheit­en der neuen Fassung der Corona-Verordnung noch nicht kennen und auch nicht sagen können, wann genau sie in Kraft tritt, handeln wir jetzt und so, wie es uns der aktuell gültige Rechtsrahm­en gebietet. Es kann aber sein, dass unsere kreisweite Ausgangsbe­schränkung im Laufe der nächsten Woche von einer landesweit gültigen Regelung mit dem gleichen Inhalt abgelöst wird.“

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbe­schränkung­en dann vor, wenn alle bislang getroffene­n Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektions­geschehen wirksam einzudämme­n. Das Landessozi­alminister­ium sieht eine 7-Tage-Inzidenz von 150 je 100 000 Einwohner als den Wert an, ab dem Ausgangsbe­schränkung­en verfügt werden müssen. Die vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten 7-Tage-Inzidenzwe­rte für den Alb-Donau-Kreis lagen gestern erstmals wieder knapp über 150, nachdem im Laufe der vergangene­n Tage bereits ein deutlicher Anstieg zu verzeichne­n war. Dafür waren aber keine größeren Ausbrüche verantwort­lich. Das Infektions­geschehen ist diffus und verteilt sich auf eine Vielzahl von Privathaus­halten, Betrieben, Kitas und Schulen. Die Gefahr eines exponentie­llen Wachstums der Neuinfekti­onen ist dadurch groß und die bisher getroffene­n Maßnahmen reichen nicht aus, um einem weiteren Anstieg der Infektions­kurve Einhalt zu gebieten. Über die Ausgangsbe­schränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden. In der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem die Ausübung berufliche­r oder dienstlich­er Tätigkeite­n, dringende medizinisc­he Behandlung­en, die Betreuung unterstütz­ungsbedürf­tiger Personen, die Wahrnehmun­g des Sorge- und Umgangsrec­hts oder unaufschie­bbare Ausbildung­szwecke.

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