Ausgangsbeschränkung kommt ab Montag
Gesundheitsamt spricht Allgemeinverfügung für den Alb-Donau-Kreis aus
ALB-DONAU-KREIS (seli/sz) - Nachdem das Gesundheitsamt bereits am Montag Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm erlassen musste, ist nun auch im Alb-DonauKreis die 7-Tage-Inzidenz so hoch, dass eine solche Verschärfung der Corona-Maßnahmen unausweichlich ist. Ab wann gelten die Ausgangsbeschränkungen?
Das Gesundheitsamt hat am Freitag per Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen für den Alb-Donau-Kreis für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Sie treten am Montag, 19. April, um 0 Uhr in Kraft, das heißt sie werden also in der Nacht von Sonntag auf Montag rechtswirksam.
Rechtsgrundlage für die Verfügung von Ausgangsbeschränkungen ist die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Zwar hat die Landesregierung bereits am Donnerstag in einer Pressemitteilung angekündigt, die Corona-Verordnung über das kommende Wochenende zu aktualisieren und die vom Bund angekündigte Notbremse samt einer Ausgangsbeschränkung ab einer Inzidenz von 100 darin umzusetzen. Diese würde aber nach aktuellem Stand erst Ende kommender Woche in Kraft treten – darauf könne die Landkreisverwaltung aber nicht warten, sagt Landrat Heiner Scheffold: „Die Lage ist wirklich ernst. Wir verzeichnen aktuell täglich so viele Neuinfektionen wie auf dem Höhepunkt der zweiten Welle und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich diese Entwicklung von alleine abschwächt. Da wir die Einzelheiten der neuen Fassung der Corona-Verordnung noch nicht kennen und auch nicht sagen können, wann genau sie in Kraft tritt, handeln wir jetzt und so, wie es uns der aktuell gültige Rechtsrahmen gebietet. Es kann aber sein, dass unsere kreisweite Ausgangsbeschränkung im Laufe der nächsten Woche von einer landesweit gültigen Regelung mit dem gleichen Inhalt abgelöst wird.“
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Landessozialministerium sieht eine 7-Tage-Inzidenz von 150 je 100 000 Einwohner als den Wert an, ab dem Ausgangsbeschränkungen verfügt werden müssen. Die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte für den Alb-Donau-Kreis lagen gestern erstmals wieder knapp über 150, nachdem im Laufe der vergangenen Tage bereits ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Dafür waren aber keine größeren Ausbrüche verantwortlich. Das Infektionsgeschehen ist diffus und verteilt sich auf eine Vielzahl von Privathaushalten, Betrieben, Kitas und Schulen. Die Gefahr eines exponentiellen Wachstums der Neuinfektionen ist dadurch groß und die bisher getroffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um einem weiteren Anstieg der Infektionskurve Einhalt zu gebieten. Über die Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden. In der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, dringende medizinische Behandlungen, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke.