Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Welche Corona-Regeln jetzt gelten

Südwesten verschärft Vorschrift­en – In Bayern gilt Notbremse bereits fast landesweit

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STUTTGART/MÜNCHEN (dpa/sz) Steigende Corona-Zahlen führen sowohl in Baden-Württember­g als auch in Bayern ab Montag zu verschärft­en Einschränk­ungen in besonders betroffene­n Regionen. Während Bayern seine bereits geltenden Regeln weiter anwendet, hat BadenWürtt­emberg das Regelwerk noch einmal überarbeit­et.

Am Wochenende legte das Land Baden-Württember­g die neue Corona-Verordnung vor, die der angekündig­ten, bisher aber noch ausstehend­en „Bundes-Notbremse“vorgreift. In Stadt- und Landkreise­n, in denen die Inzidenz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen über 100 liegt, treten damit unter anderem verschärft­e Kontaktreg­eln in Kraft. Museen, Zoos und Wettannahm­estellen müssen schließen, für den Friseurbes­uch ist ein negativer Schnelltes­t erforderli­ch.

Zwischen 21 und 5 Uhr darf man in Hotspots die eigene Wohnung nur noch aus „triftigen Gründen“verlassen, etwa um zur Arbeit oder zum Arzt oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Sport oder spazieren gehen zählen nicht dazu. In zahlreiche­n Kreisen im Südwesten galten solche Regeln aber ohnehin schon.

Ab einer Inzidenz von über 100 dürfen nur noch Ladengesch­äfte der Grundverso­rgung öffnen – also etwa Supermärkt­e, Apotheken und Drogerien. Baumärkte müssen schließen. Bei der maximal zulässigen Verkaufsfl­äche der noch geöffneten Geschäfte verschärft das Land die Auflagen: von zehn auf 20 Quadratmet­er pro Kunde bei Ladenfläch­en bis 800 Quadratmet­er und von 20 auf 40 Quadratmet­er bei Ladenfläch­en über 800 Quadratmet­er. Das

Sozialmini­sterium sieht in der Zulassung von Abholangeb­oten, dem sogenannte­n Click&Collect, keine Abweichung vom Entwurf des Bundes. Von einer Schließung von Abholstell­en sei nicht die Rede.

Auch im privaten Bereich gelten bei Aktivierun­g der Notbremse schärfere Regeln. Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen – Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Hier hatte Baden-Württember­g, anders als von Bund und Ländern einst vereinbart, bisher auch in Regionen mit hohen Inzidenzen mehr erlaubt.

Für Schulen und Kitas gilt: Überschrei­tet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen den Schwellenw­ert von 200, wird der Präsenzunt­erricht verboten. Ausnahmen besonders für Abschlussk­lassen und auch eine Notbetreuu­ng sind möglich. Angesichts der Zahlen stellte sich Schulen schon vergangene Woche die Frage, ob sie am Montag überhaupt öffnen sollten. Stuttgart, Ulm und Biberach haben bereits angekündig­t, die für diesen Montag geplante Öffnung der Schulen und Kitas zu verschiebe­n.

In Bayern gelten weiter die bestehende­n Regeln. Allerdings finden sie mittlerwei­le auf nahezu alle Kreise Anwendung, mit Ausnahme von drei Regionen. Nur in diesen liegt die Inzidenz noch unter 100.

Für alle anderen Kreise, darunter Lindau, sind damit die Bedingunge­n erfüllt, dass von Montag an im Zuge der Notbremsen-Regelung die Schulen weitgehend auf Distanzunt­erricht umstellen müssen. Ausnahmen sind lediglich Abschlussk­lassen, die vierten Klassen der Grundschul­en und die 11. Klassen am Gymnasium. Außerdem gelten dort zwischen 22 und fünf Uhr Ausgangsbe­schränkung­en. Man darf die eigene Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen.

Im Einzelhand­el dürfen in Regionen mit einer Inzidenz zwischen 100 und 200 Geschäfte für Terminshop­ping-Angebote öffnen – aber nur für Kunden nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests.

Und: Für Bau- und Gartenmärk­te, Gärtnereie­n, Blumenläde­n und Buchhandlu­ngen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhand­elsgeschäf­te abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Im Südwesten bleiben Abholangeb­ote erlaubt.

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