Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bund ändert Pläne für Corona-Notbremse

CDU und SPD sehen kürzere Ausgangsbe­schränkung­en und strengere Regeln für Schulen vor

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BERLIN/STUTTGART (dpa/kab) Auch nach Inkrafttre­ten der sogenannte­n Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschlan­d abends das Haus verlassen dürfen. Nach 22 Uhr soll aber Schluss sein – von wenigen Ausnahmen abgesehen.

Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung entspreche­nd ändern. Damit beginnt die Ausgangsbe­schränkung eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergän­ge sollen bis Mitternach­t erlaubt bleiben, allerdings nur allein. Die Notbremse könnte in wenigen Tagen in Kraft treten.

Ziel der Gesetzesän­derung ist es, Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens bundesweit einheitlic­h zu regeln: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfekti­onen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereina­nder über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten. Nach den Runden von Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungs­chefs hatten die Länder teils unterschie­dliche Maßnahmen in Kraft gesetzt. Der Bundestag will an diesem Mittwoch die Neuregelun­g beschließe­n. Am Donnerstag sollen dann die Ländervert­reter im Bundesrat zustimmen. Wann die Vorgaben in Kraft treten, ist aber noch offen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Damit würden bundesweit einheitlic­he Regeln für Schulen gelten: Distanzunt­erricht soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflicht­end werden. Im ursprüngli­chen Entwurf war ein Schwellenw­ert von 200 Neuinfekti­onen genannt. Dieser gilt bereits in Baden-Württember­g. Am Montag waren dort Hunderttau­sende Schüler nach dem Lockdown in ihre Klassenzim­mer zurückgeke­hrt. Doch es gab erhebliche Probleme.

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