Bund ändert Pläne für Corona-Notbremse
CDU und SPD sehen kürzere Ausgangsbeschränkungen und strengere Regeln für Schulen vor
BERLIN/STUTTGART (dpa/kab) Auch nach Inkrafttreten der sogenannten Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschland abends das Haus verlassen dürfen. Nach 22 Uhr soll aber Schluss sein – von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern. Damit beginnt die Ausgangsbeschränkung eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur allein. Die Notbremse könnte in wenigen Tagen in Kraft treten.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten. Nach den Runden von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs hatten die Länder teils unterschiedliche Maßnahmen in Kraft gesetzt. Der Bundestag will an diesem Mittwoch die Neuregelung beschließen. Am Donnerstag sollen dann die Ländervertreter im Bundesrat zustimmen. Wann die Vorgaben in Kraft treten, ist aber noch offen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Damit würden bundesweit einheitliche Regeln für Schulen gelten: Distanzunterricht soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend werden. Im ursprünglichen Entwurf war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen genannt. Dieser gilt bereits in Baden-Württemberg. Am Montag waren dort Hunderttausende Schüler nach dem Lockdown in ihre Klassenzimmer zurückgekehrt. Doch es gab erhebliche Probleme.
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