Neue Pläne für Notbremse
Nun entscheiden Bundestag und Bundesrat
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BERLIN - Weniger strenge Ausgangsbeschränkungen in der Nacht, aber strengere Regeln für Schulen – auf diese Änderungen bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD geeinigt. So soll im Zuge der bundesweiten Notbremse die nächtliche Ausgangssperre statt um 21 Uhr erst um 22 Uhr beginnen und bis 5 Uhr dauern, wie am Montag aus den beiden Fraktionen verlautete. Noch bis Mitternacht soll erlaubt sein, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.
Die Regelung ist für Regionen vorgesehen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, also 100 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz am Mittwoch so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ersten Entwurf war ein Schwellenwert von 200 genannt worden. Bereits ab einer Inzidenz von 100 soll Wechselunterricht vorgeschrieben werden.
Auf die Änderungen bei der Ausgangssperre habe man sich „nach hartem Ringen“geeinigt, sagte SPDFraktionschef Rolf Mützenich. Nun sei „etwas Angemessenes“vereinbart worden. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach meinte aber, im Vergleich zur harten Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr „sinkt die Wirkung ab 22 Uhr mit Ausnahmen um zirka 50 Prozent“. Auch die Inzidenz für die Schulschließung sei zu hoch.
Verabredet wurden außerdem Erleichterungen für den Einzelhandel. Dieser soll zwar, mit Ausnahme von
Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkten, bei einer Inzidenz von 100 schließen. Nun heißt es aber, „die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften“(Click & Collect) sei auch bei höheren Inzidenzen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 soll zudem der Ladenbesuch nach vorheriger Terminbuchung möglich sein.
Unabhängig von der Inzidenz soll eine Homeoffice-Pflicht im Gesetz verankert werden. Demnach müssten Arbeitgeber „im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“anbieten, dies in der Wohnung auszuführen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Die Beschäftigten müssen dies annehmen, „soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“.
Die Koalitionsfraktionen wollen zudem dem Bundestag mehr Rechte sichern. Verordnungen des Bundes für zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen sollen nur mit aktiver Zustimmung des Bundestags möglich sein – zuvor war geplant, dass nach Verstreichen einer Frist die Zustimmung des Parlaments als erteilt gilt. Alle Regelungen sind befristet bis zum 30. Juni.