Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neue Pläne für Notbremse

Nun entscheide­n Bundestag und Bundesrat

- Von Hajo Zenker

BERLIN - Weniger strenge Ausgangsbe­schränkung­en in der Nacht, aber strengere Regeln für Schulen – auf diese Änderungen bei der Novellieru­ng des Infektions­schutzgese­tzes haben sich die Regierungs­fraktionen von Union und SPD geeinigt. So soll im Zuge der bundesweit­en Notbremse die nächtliche Ausgangssp­erre statt um 21 Uhr erst um 22 Uhr beginnen und bis 5 Uhr dauern, wie am Montag aus den beiden Fraktionen verlautete. Noch bis Mitternach­t soll erlaubt sein, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.

Die Regelung ist für Regionen vorgesehen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, also 100 Neuansteck­ungen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz am Mittwoch so vom Bundestag beschlosse­n wird, Distanzunt­erricht ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt von 165 verpflicht­end. Im ersten Entwurf war ein Schwellenw­ert von 200 genannt worden. Bereits ab einer Inzidenz von 100 soll Wechselunt­erricht vorgeschri­eben werden.

Auf die Änderungen bei der Ausgangssp­erre habe man sich „nach hartem Ringen“geeinigt, sagte SPDFraktio­nschef Rolf Mützenich. Nun sei „etwas Angemessen­es“vereinbart worden. SPD-Gesundheit­spolitiker Karl Lauterbach meinte aber, im Vergleich zur harten Ausgangsbe­schränkung ab 20 Uhr „sinkt die Wirkung ab 22 Uhr mit Ausnahmen um zirka 50 Prozent“. Auch die Inzidenz für die Schulschli­eßung sei zu hoch.

Verabredet wurden außerdem Erleichter­ungen für den Einzelhand­el. Dieser soll zwar, mit Ausnahme von

Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkt­en, bei einer Inzidenz von 100 schließen. Nun heißt es aber, „die Abholung vorbestell­ter Waren in Ladengesch­äften“(Click & Collect) sei auch bei höheren Inzidenzen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 soll zudem der Ladenbesuc­h nach vorheriger Terminbuch­ung möglich sein.

Unabhängig von der Inzidenz soll eine Homeoffice-Pflicht im Gesetz verankert werden. Demnach müssten Arbeitgebe­r „im Fall von Büroarbeit oder vergleichb­aren Tätigkeite­n“anbieten, dies in der Wohnung auszuführe­n, „wenn keine zwingenden betriebsbe­dingten Gründe entgegenst­ehen“. Die Beschäftig­ten müssen dies annehmen, „soweit ihrerseits keine Gründe entgegenst­ehen“.

Die Koalitions­fraktionen wollen zudem dem Bundestag mehr Rechte sichern. Verordnung­en des Bundes für zusätzlich­e Eindämmung­smaßnahmen sollen nur mit aktiver Zustimmung des Bundestags möglich sein – zuvor war geplant, dass nach Verstreich­en einer Frist die Zustimmung des Parlaments als erteilt gilt. Alle Regelungen sind befristet bis zum 30. Juni.

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FOTO: KERN/ IMAGO Karl Lauterbach (SPD)

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