Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Von Aufbereite­n bis Verhandeln

Wer sein Auto verkauft, möchte meist möglichst viel Gewinn erzielen – Diese Tipps helfen

- Von Fabian Hoberg

● MÜNCHEN/STUTTGART (dpa) - Jedes Jahr wechseln Millionen Autos den Besitzer. Nach Angaben des Kraftfahrt­bundesamte­s waren es 2019 rund 7,2 Millionen Fahrzeuge. Experten vom Auto Club Europa (ACE), vom ADAC und von Autoscout2­4 geben zehn Tipps für den Autoverkau­f. Zunächst sollten Autobesitz­er überlegen, auf welchem Weg sie ihr Fahrzeug verkaufen wollen. Manche Methode ist bequemer, manche kann etwas mehr einbringen. „Die einfachste Art ist die Inzahlungn­ahme bei einem Händler. Auch der Direktverk­auf bei einem freien Händler erfolgt schnell und unkomplizi­ert“, sagt Jochen Kurz vom Portal Autoscout2­4. Den höheren Gewinn erzielen Verkäufer in der Regel mit dem Verkauf über ein Inserat im Internet oder eine klassische Zeitungsan­zeige – Verhandlun­gsgeschick vorausgese­tzt.

1. Auto aufbereite­n: Ein gepflegtes

Auto erhöht den Preis. „Wer es vorher gründlich putzt oder aufbereite­n lässt, erzielt einen höheren Preis. Die Investitio­nen rentieren sich meist“, sagt Marcel Mühlich vom ACE. Auch wichtig: „Sich gründlich über das eigene Auto im aktuellen technische­n Zustand zu informiere­n und alle Unterlagen wie Fahrzeugpa­piere, Rechnungen, HU-Bescheinig­ungen zusammenzu­tragen“, so ADAC-Sprecher Johannes Boos.

2. Fotos machen: Im Morgen- oder

Abendlicht kommt das Auto schön zur Geltung. Dabei werden alle Seiten aus der Hocke fotografie­rt (wirkt dynamische­r), damit Interessen­ten sehen können, dass das Auto keinen Schaden hat. „Ein Foto von der Rücksitzba­nk aus bildet das komplette Cockpit ab“, sagt Mühlich. Gute Fotos von allen Seiten, einem sauberen und leeren Innenraum und von wichtigen Ausstattun­gsdetails hält auch Jochen Kurz für wichtig.

3. Inserat-Text verfassen: Ein

● neutral gehaltener Text beschreibt das Auto am besten. Er sollte die genaue Modellbeze­ichnung, Baujahr, Laufleistu­ng und Motorvaria­nte umfassen. „Zu den interessan­ten Details zählen markante Ausstattun­gen wie Anhängerku­pplung oder Schiebedac­h sowie Zubehör wie Reifen oder Dachträger“, erklärt Boos. Auch Mängel, Unfallfrei­heit und die Zahl der Vorbesitze­r gehören in die Anzeige. „Diese Angaben müssen stimmen, da diese Teil des Kaufvertra­gs werden. Das gilt auch für Fehler in der Annonce, wenn diese Fehler nicht im Vertrag explizit korrigiert werden.“

4. Preisfindu­ng: Um einen möglichst

● realistisc­hen Preis zu finden, schauen Verkäufer etwa auf Autoplattf­ormen nach vergleichb­aren Modellen und vergleiche­n ihre Vorstellun­gen damit. Manchmal zeigen die Plattforme­n beim Erstellen des Inserats automatisc­h einen angemessen­en Preis an.

5. Inserat: Mehr Leser und damit

● auch Interessen­ten finden Verkäufer, wenn sie das Fahrzeug auf möglichst vielen Plattforme­n inserieren, etwa mobile.de, autoscout2­4.de und ebay-kleinanzei­gen.de.

6. Kontaktdat­en angeben: „Wer

● nicht um 5 Uhr morgens von Interessen­ten geweckt werden will, gibt auf den Verkaufspl­attformen nur seine E-Mail-Adresse als Kontakt an, nicht jedoch die Telefonnum­mer“, rät Marcel Mühlich.

7. Preisverha­ndlungen: Unseriöse

Interessen­ten verhandeln Preise gerne schon am Telefon. Auf den Spruch „Was ist der letzte Preis?“sollten Verkäufer nicht am Telefon eingehen und sich auch nicht unter Druck setzen lassen. „Seriöse Käufer schauen sich erst das Auto an und verhandeln am Objekt den Preis“, so Mühlich.

8. Besichtigu­ng und Probefahrt:

Vier Augen sehen mehr als zwei. Wenn ein Begleiter beim Verkauf anwesend ist, kann er bei späteren Unstimmigk­eiten als Zeuge dienen.

Eine Probefahrt gehört zum Autoverkau­f dazu. Vor Fahrtbegin­n kontrollie­rt der Verkäufer den Führersche­in des Probefahre­rs und notiert die Daten des Personalau­sweises oder fotografie­rt ihn. Natürlich fährt der Verkäufer im Auto mit, in Corona-Zeiten mit FFP2-Maske. „Sinnvoll ist es auch, die Länge und den Zeitraum der Probefahrt vorab zu besprechen und eine „Probefahrt-Vereinbaru­ng“auszufülle­n, denn der Probefahre­r haftet für alle verschulde­ten Unfälle. Bei höherwerti­gen Fahrzeugen ist zudem eine Kaution ratsam“, erklärt Johannes Boos.

9. Kaufvertra­g und Bezahlung: Sind sich beide Parteien einig, muss nur noch der Kaufvertra­g unterschri­eben und bezahlt werden. Im Vertrag müssen alle wichtigen Daten wie Fahrgestel­lnummer, Laufleistu­ng, Zubehör und mögliche Unfallschä­den genannt werden. Dazu kommen die Personalie­n von Verkäufer und Käufer. Ein Foto vom Personalau­sweis kann bei späteren Problemen helfen, ebenso der genaue Verkaufsze­itpunkt. Ausführlic­he Musterkauf­verträge schließen die Sachmängel­haftung bei Privatpers­onen aus.

Bargeld ist die gängige Bezahlmeth­ode, eine Vorabüberw­eisung möglich. Auf Paypal-Zahlungen, Ratenzahlu­ng, Bezahlung mit Scheck oder Überweisun­gen sollten Verkäufer nicht eingehen. Erst wenn das Auto bezahlt ist, händigt man das Fahrzeug, die Zulassungs­papiere, Schlüssel und alle Dokumente aus.

10. Abmeldung: Wer ein Fahrzeug

● innerhalb Deutschlan­ds verkauft, ist gesetzlich verpflicht­et, den Verkauf unverzügli­ch der Zulassungs­stelle mitzuteile­n. Die sicherste Art, ein Auto zu verkaufen, ist es, es vorher abzumelden. Dann haftet der Verkäufer nicht für eventuelle Unfälle, die in der Zeit passieren, in der das verkaufte Auto noch nicht umgemeldet ist. „Das geht aber nur, wenn das Auto auf privatem Grund steht“, sagt Marcel Mühlich.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Wer sein Auto möglichst gewinnbrin­gend verkaufen will, setzt es besser gut in Szene.

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