Die Gefahr lauert auf dem Parkplatz
Müll kann die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest begünstigen – Blick in die Region
BERGHÜLEN/JUSTINGEN (dkd/ kou)- Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) breitet sich auch in Deutschland aus. Jüngst wurden eigene Sicherheitszonen in der Bundesrepublik diskutiert und Schweinezüchter aus vielen Bundesländern hatten sich direkt an Kanzlerin Angela Merkel gewandt. Die Verbreitung der Seuche findet allerdings nicht nur von Tier zu Tier statt, auch kontaminierte Speisereste sorgen für deren Verbreitung. Eine Tatsache, welche die Müllproblematik besonders bei den kleinen Rastplätzen und Haltebuchten überall auf der Alb in ein anderes Licht rückt.
Besonders auf der Schwäbischen Alb gibt es viele ökologische Landwirte, die ihre Tiere auch im Freien halten. Der Preisverfall durch Exportbeschränkungen, beispielsweise ins Großabnehmerland China, ist bei den Schweinebauern schon angekommen. Auch der Kreisbauernverband Ulm-Ehingen hatte im Vorjahr schon mit Schrecken auf die ersten Fälle der Seuche im Bundesgebiet reagiert. Ein großes Problem bei der Ausbreitung der Seuche sind weggeworfene Essensreste. Die ASP ist für den Menschen laut Wissenschaftler ungefährlich. Deswegen werden Konsumenten von mit der Seuche infizierten Lebensmitteln nichts bemerken. Wenn aber Reste von solchen Lebensmitteln in den natürlichen Kreislauf geraten bedrohen sie Wild- aber auch Zuchtschweine.
Erst jüngst stoppte die Polizei einen Kleintransporter mit Schweinefleisch aus dem Ausland, von dessen insgesamt 22 Fleischprodukten 16 mit der ASP kontaminiert waren. Auf der Basis eines Erlasses des Landesverkehrsministeriums werden deshalb Parkplätze an klassifizierten Straßen (in unserer Region an Bundesund Landesstraßen) zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest mit Mülleimern ausgestattet. Dazu wurden Warnplakate und Schilder aufgestellt. Auf der Laichinger Alb stehen sowohl die Schilder als auch schon die Fundamente für die Mülleimer und das seit geraumer Zeit. Die Mülleimer lassen jedoch noch auf sich warten.
Aber das Aufstellen läuft. Wie das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises informiert, sind im Alb-Donau-Kreis derzeit 26 Parkplätze mit ein oder zwei Müllbehältern (insgesamt 35 Behältern) versehen. Insbesondere an denen, die an stark befahrenen Routen (Bundesstraßen mit Schwerund Fernverkehr) liegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen sollen noch zwei weitere Parkplätze mit Müllbehältern nachgerüstet werden. „Es gibt auch wenige Parkplätze, an weniger befahrenen Straßen, bei denen bisher kein Müll anfällt. Um nicht zur illegalen Entsorgung zu animieren, wurden diese bisher nicht nachgerüstet. Aber auch sie werden durch das Personal der Straßenmeistereien weiter beobachtet“, sagt Bernd Weltin, Pressesprecher des Landratsamtes. Allerdings sollen diese, sofern sich ein Bedarf ergebe, ebenfalls nachgerüstet werden. „Klar ist, das Auftreten der ASP macht Müllbehälter an den Parkplätzen notwendig. Denn durch verantwortungslos weggeworfene Lebensmittel kann die ASP auf Wildschweine oder Hausschweine übertragen werden. Aber zu einer illegalen Müllentsorgung an Parkplätzen darf dies keine Einladung sein“, so Weltin weiter.
Die Gefahr für die Einschleppung der ASP nach Baden-Württemberg und in den Regierungsbezirk Tübingen ist aufgrund der Feststellungen von ASP bei Wildschweinen in den neuen Bundesländern entlang der Grenze zu Polen weiterhin nicht zu vernachlässigen, habe sich aber seit dem ersten Auftreten nicht stark erhöht, heißt es aus dem Regierungspräsidium Tübingen. „Das Virus zeigt zwar eine gewisse Ausbreitungstendenz Richtung Westen, ist aber – zumindest was die Verbreitung durch die Bewegung von Wildschweinen angeht – nach wie vor hunderte Kilometer entfernt“, so die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Tübingen, Katrin Rochner.
Die einzelnen ASP-Ausbrüche in Tschechien und in Belgien zeigten
„Die Gefahr für die Einschleppung der ASP nach Baden-Württemberg und in den Regierungsbezirk Tübingen ist [...] weiterhin nicht zu vernachlässigen.“Katrin Rochner Presseprecherin, RP Tübingen
jedoch deutlich, dass die ASP sich auch über andere Wege verbreiten kann. Vermutlich führten durch mit Virus kontaminierte und nicht sicher entsorgte Lebensmittel (zum Beispiel Rohwurst, Rohschinken) zur Infektion von Wildschweinen. Daher seien die Ausstattung von Parkplätzen und Raststätten mit genügend Mülleimern mit Deckeln und einer zusätzlichen Abzäunung sowie die Information der Reisenden durch Hinweisschilder in mehreren Sprachen sinnvolle Maßnahmen.
Außer durch kontaminierte Lebensmittel von Wild- oder Hausschweinen, kann das Virus auch über indirekte Übertragungswege (kontaminierte Fahrzeuge, Gegenstände, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung) große Strecken überwinden. Mit einem Eintrag nach Baden-Württemberg ist daher stets zu rechnen, weshalb sich die zuständigen Behörden bereits seit langem auf ein solches Szenario vorbereiten. Grundlage für das Handeln ist hierbei der Tilgungsplan des Landes Baden-Württemberg.
Die Ausstattung der Parkplätze mit Mülleimern, die zum Teil in der
Vergangenheit wegen zunehmender illegaler Müllablagerung neben bereits überfüllten Behältern erst abgebaut worden waren, zählt – genau wie die Leerung der Behälter – zu den Aufgaben der unteren Straßenbaubehörden im Zuge der Straßenunterhaltung. In diesem Fall ist es der Fachdienst Straßen im Landratsamt Alb-Donau-Kreis und den dort organisatorisch angesiedelten Straßenmeistereien in Ehingen, Merklingen, Langenau und Ulm.
Falls es die ASP in die Region schafft, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. So befinden sich im gesamten Landkreis verteilt sogenannte Verwahrstellen, beispielsweise in Merklingen und auch in Justingen. Dort werden potentiell infizierte Kadaver von Wildschweinen kurzfristig quarantäneartig bis zur Abholung durch die Tierbeseitigungsanstalt aufbewahrt. Unter anderem stehen Kühlcontainer bereit. Eine wichtige Rolle nehmen auch die 13 vom Landratsamt bestimmten ehrenamtlichen Mitglieder eines Bergeteams, überwiegend aus der Jägerschaft, ein. Sie nehmen im Ernstfall Informationen über ein tot aufgefundenes Wildschwein, oder Teile davon, entgegen und leiten diese an die Veterinärbehörde im Landratsamt weiter. Außerdem wird das Tier beprobt, so dass im Zweifel das Virus schnell bemerkt wird. Der Kadaver wird dann zur Verwahrstelle gebracht, der Fundort desinfiziert, weil das Virus über Monate im Boden bleiben kann.