Corona-Verordnung: nicht mehr ganz so viele Verstöße
Nach den Vorfällen rund um Ostern hat die Polizei in Ulm am Wochenende verstärkt kontrolliert
ULM (sz) - Rund um Ostern waren Treffen mit hunderten Jugendlichen in Ulm eskaliert, keine Maske, kein Abstand. Deshalb hat die Polizei auch an diesem Wochenende „starke Präsenz“gezeigt, wie sie mitteilt. Es gingen ihr aber nicht mehr so viele Menschen ins Netz, die sich nicht an die Corona-Vorgaben und die Ausgangssperre hielten.
Vor allem in den vergangenen zwei Wochen hat die Polizei nach eigenen Angaben in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Heidenheim, Göppingen und in der Stadt Ulm Ansammlungen von Personen festgestellt, die auf Parkplätzen lautstark feierten, Müll hinterließen und auch gegen die Corona-Verordnung verstießen. Dagegen ging die Polizei am Wochenende vor.
Vor allem in Ulm, wo sich am Osterwochenende hunderte Personen versammelt hatten, aber auch im Landkreis Alb-Donau, wo es noch keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gibt, war die Polizei unterwegs. Insgesamt stellten die Beamten nur noch vereinzelt Ansammlungen fest. 17 Personen wurden verwarnt, da sie gegen die Vorschriften der CoronaVerordnung verstießen. Sie ließen sich durch die Polizei belehren und setzten ihre Mund-Nasen-Bedeckung auf oder distanzierten sich von der Ansammlung.
Am Freitag gegen 21 Uhr fiel ein Autofahrer mit lauter Musik in der
Neuen Straße in Ulm auf. Später beobachtete die Polizei, wie er mit deutlich mehr als den erlaubten 50 km/h fuhr. Die Polizei stoppte das Auto. Der 20-jährige Fahrer begründete die hohe Geschwindigkeit mit einem Defekt in der Gangschaltung. Der Mann muss mit einer Anzeige rechnen. Außerdem erhält die Führerscheinstelle einen Bericht. Zwei weitere Autofahrer handelten sich Anzeigen ein, weil der Polizei auffiel, dass sie am Freitag im Ulmer Stadtgebiet unnötig hin- und herfuhren.
Am Samstag kontrollierte die Polizei gegen 20 Uhr einen Autofahrer im Ulmer Stadtgebiet. Die Beamten nahmen das Fahrzeug genauer unter die Lupe und stellten fest, dass die Betriebserlaubnis erloschen war, weil an dem Audi andere Reifen aufgezogen und das Fahrzeug tiefergelegt wurde. Da das Auto nicht mehr verkehrssicher war, durfte der Autofahrer nicht weiterfahren. Gegen 22 Uhr stoppten die Beamten den Fahrer eines E-Scooters in der Heidenheimer Straße, weil ihnen auffiel, dass der Besitzer an dem Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht hatte. Der Fahrer muss sich nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Die Polizei will in der nächsten Zeit „weiterhin mit starker Präsenz und gezielten Kontrollen“gegen unerlaubte Ansammlungen und Lärm vorgehen.