Friseurbesuch mit negativem Testergebnis
Friseurinnen sprechen über die Testpflicht und die möglichen Auswirkungen
●
EHINGEN - Wer diese Woche zum Friseur gehen und sich die Haare schneiden lassen möchte, braucht nicht nur einen festen Termin und eine medizinische Maske, sondern auch noch ein negatives CoronaTestergebnis, das maximal 24 Stunden alt ist. So lautet die neue Regelung ab dem 19. April nach der Anpassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg bei Eingreifen der Notbremse ab einer Inzidenz über 100. Friseurinnen aus Ehingen und Umgebung sind zwar froh, dass sie ihr Geschäft nicht schließen müssen und trotz steigender Inzidenzzahl weiterarbeiten dürfen, befürchten aber Terminabsagen durch die zusätzlich erforderliche Maßnahme.
„Es werden wahrscheinlich sehr viele Kunden ihre Termine absagen“, sagt Mehtap Güngör, Inhaberin des Friseursalons Ehinger Hairstyle by Mehtap. Obwohl ihre Kunden mit dem Service sehr zufrieden sind und gerne in den Friseursalon kommen, werde der Aufwand mit einer zusätzlichen Testung sicherlich einige für eine bestimmte Dauer fernhalten. Denn der Aufwand für einen Friseurtermin werde immer größer. „Im Testzentrum werden die Menschen sicherlich auch mit Wartezeiten rechnen müssen, sodass man nicht mal geschwind vorbeifahren und sich kurz testen lassen kann.“Mehr Zeitaufwand und größere Umstände, die nicht jeder Kunde für einen Haarschnitt in Kauf nehmen wird, vermutet Güngör: „Bei älteren Kunden kommt dann noch hinzu, dass sie, wenn sie nicht eigenständig mobil sind, zum Testzentrum hin und her gefahren werden müssen – vermutlich auch noch mit dem Taxi – sodass zusätzliche Kosten entstehen werden“, so die Friseurmeisterin.
Karin Schmid, Inhaberin des Friseursalons Karin Schmid Friseure in Lauterach, teilt diese Befürchtung, obwohl sie noch nicht allzu viele Absagen entgegennehmen musste: „Ich habe mir die große Mühe gemacht und alle Kunden angerufen, um sie über die neuen Regelungen zu informieren. Es war sehr zeitaufwendig. Aber nun wissen sie, was auf sie zukommt.“Maximal
24 Stunden vor dem Friseurtermin einen Test machen zu lassen, sei auch für manche ihrer Kunden nicht unbedingt möglich, erklärt Schmid. „Unter den momentanen Umständen müssen sie Familie, Homeschooling, Beruf und weiteres gleichzeitig stemmen, da fehlt jegliche freie Zeit, um noch kurz in ein Testzentrum zu springen, die ja auch nicht durchgehend geöffnet sind“, sagt die Friseurmeisterin.
Die Kunden dürfen keine Schnelltests vom Supermarkt vorzeigen, sondern müssen ein negatives Ergebnis bereithalten, das von der Apotheke, dem Testzentrum oder von der Testung im Betrieb ausgestellt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist. Bei Kunden, die vollständig geimpft sind, dient quasi das Vorzeigen des Impfpasses als Eintrittskarte in den Friseursalon. „Meine älteren Kunden waren völlig überfordert, als ich ihnen mitteilte, dass sie nun ein negatives Testergebnis vorzeigen müssen. Denn die meisten haben bisher nur die Erstimpfung erhalten“, sagt Schmid.
Auch wenn die beiden Inhaberinnen, Mehtap Güngör und Karin Schmid, froh sind, dass sie nicht wieder komplett schließen müssen, sehen sie jetzt schon, dass unter diesen Umständen ein finanzieller Rückgang unausweichlich sein wird. „Statt die Menschen seit Dezember
bluten zu lassen, hätten sie einfach mal alles für vier Wochen komplett herunterfahren können“, sagt Güngör und kritisiert, dass größere Firmen mit zahlreichen Mitarbeitern die ganze Zeit über weitergearbeitet haben, während kleinere Geschäfte und Salons immer wieder geschlossen wurden oder neue Maßnahmen erfüllen mussten. Auch Karin Schmid tut sich schwer, eine vernünftige Erklärung der Regelungen für ihre Kunden zu finden: „Für viele ist es einfach nicht verständlich, warum bei uns all diese Regeln erforderlich sind, wenn sich in Lebensmittelgeschäften zahlreiche Menschen ohne Abstand und Negativ-Test tummeln dürfen.“