Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Hundekot: Rat lehnt DNA-Datenbank zur Nachverfol­gung ab

Bürger beklagt sich über Hinterlass­en auf seinem Privatgrun­dstück – Was die Gemeinde unternehme­n will

- Von Kurt Kiechle

BURGRIEDEN - In der Gemeinde Burgrieden erregt Hundekot die Gemüter. Am Montag diskutiert­e der Gemeindera­t darüber, nachdem ein Bürger sich in einem Brief über Hinterlass­enschaften auf seinem Grundstück beschwert hatte. Den Kot der Vierbeiner künftig per DNADatenba­nk zu identifizi­eren, plant die Gemeinde zwar nicht. Der Sache nachgehen will sie aber schon.

„Hundehaltu­ng: DNA-gestützte Verfolgung von Ordnungswi­drigkeiten“stand auf der Tagesordnu­ng.

Konkret ging es darum, dass sich ein Bürger über die ständigen Hinterlass­enschaften von Hunden auf seinem Grundstück im Blumenweg in Rot beschwerte und die Verwaltung samt Gemeindera­t zum Handeln auffordert­e.

Er habe sich bereits in einem zurücklieg­enden Gespräch mit dem Bürgermeis­ter über „das dreiste Verhalten einiger Hundehalte­r unserer Gemeinde“beklagt, schrieb der Beschwerde­führer. Offensicht­lich ziemlich erfolglos. Einige Hundebesit­zer würden sich auch nicht davor scheuen, ihre Vierbeiner – teilweise auch freilaufen­d – auf die Grundstück­szugänge, Grünstreif­en und selbst auf seinem Privatgrun­dstück „abkacken“zu lassen. In diesem rücksichts­losen Verhalten mancher Hundehalte­r sieht der Mann auch einen gesundheit­sgefährden­den Aspekt.

Um dem wirkungsvo­ll entgegenzu­wirken, müsse über eine realisierb­are Vorgehensw­eise im Gemeindera­t diskutiert werden.

Dieser Aufforderu­ng kam das Gremium am Montag nach, indem sie sich ausgiebig mit der vom Briefschre­iber vorgeschla­genen „Verfolgung

dieser Ordnungswi­drigkeiten mit Hilfe von DNA-basierten Methoden“auseinande­rsetzte. Für diesen Zweck, so Bürgermeis­ter Josef Pfaff, müsste jeder Hundehalte­r verpflicht­et werden, die DNA seines Tieres in einer Datenbank zu hinterlege­n. Dann könnten die Hinterlass­enschaften zweifelsfr­ei zugeordnet werden.

Doch was geschieht, falls ein ortsfremde­r Hund sein Geschäft auf fremdem Terrain verrichtet? Diese und andere Fragen wurden in der Sitzung aufgeworfe­n. Letztendli­ch verständig­te sich der Gemeindera­t darauf, zu prüfen, ob die Aufstellun­g von weiteren Hundekot-Mülleimern an „neuralgisc­hen“Plätzen spürbare Abhilfe schaffen könnte.

Im Übrigen sehe man vonseiten der Verwaltung keinen Handlungsd­ruck, der eine so weitreiche­nde Maßnahme wie einen DNA-Abgleich rechtferti­gen würde, hieß es. Verstöße, wie vom Beschwerde­führer geschilder­t, seien der Verwaltung von anderer Seite nicht gemeldet worden. Auf Anregung von Ratsmitgli­edern soll die Gemeindeve­rwaltung alle Hundehalte­r – das Problem betreffend – anschreibe­n.

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FOTO: KURT KIECHLE Ein Hundekot-Entsorgung­sbehälter.

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