Hundekot: Rat lehnt DNA-Datenbank zur Nachverfolgung ab
Bürger beklagt sich über Hinterlassen auf seinem Privatgrundstück – Was die Gemeinde unternehmen will
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BURGRIEDEN - In der Gemeinde Burgrieden erregt Hundekot die Gemüter. Am Montag diskutierte der Gemeinderat darüber, nachdem ein Bürger sich in einem Brief über Hinterlassenschaften auf seinem Grundstück beschwert hatte. Den Kot der Vierbeiner künftig per DNADatenbank zu identifizieren, plant die Gemeinde zwar nicht. Der Sache nachgehen will sie aber schon.
„Hundehaltung: DNA-gestützte Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“stand auf der Tagesordnung.
Konkret ging es darum, dass sich ein Bürger über die ständigen Hinterlassenschaften von Hunden auf seinem Grundstück im Blumenweg in Rot beschwerte und die Verwaltung samt Gemeinderat zum Handeln aufforderte.
Er habe sich bereits in einem zurückliegenden Gespräch mit dem Bürgermeister über „das dreiste Verhalten einiger Hundehalter unserer Gemeinde“beklagt, schrieb der Beschwerdeführer. Offensichtlich ziemlich erfolglos. Einige Hundebesitzer würden sich auch nicht davor scheuen, ihre Vierbeiner – teilweise auch freilaufend – auf die Grundstückszugänge, Grünstreifen und selbst auf seinem Privatgrundstück „abkacken“zu lassen. In diesem rücksichtslosen Verhalten mancher Hundehalter sieht der Mann auch einen gesundheitsgefährdenden Aspekt.
Um dem wirkungsvoll entgegenzuwirken, müsse über eine realisierbare Vorgehensweise im Gemeinderat diskutiert werden.
Dieser Aufforderung kam das Gremium am Montag nach, indem sie sich ausgiebig mit der vom Briefschreiber vorgeschlagenen „Verfolgung
dieser Ordnungswidrigkeiten mit Hilfe von DNA-basierten Methoden“auseinandersetzte. Für diesen Zweck, so Bürgermeister Josef Pfaff, müsste jeder Hundehalter verpflichtet werden, die DNA seines Tieres in einer Datenbank zu hinterlegen. Dann könnten die Hinterlassenschaften zweifelsfrei zugeordnet werden.
Doch was geschieht, falls ein ortsfremder Hund sein Geschäft auf fremdem Terrain verrichtet? Diese und andere Fragen wurden in der Sitzung aufgeworfen. Letztendlich verständigte sich der Gemeinderat darauf, zu prüfen, ob die Aufstellung von weiteren Hundekot-Mülleimern an „neuralgischen“Plätzen spürbare Abhilfe schaffen könnte.
Im Übrigen sehe man vonseiten der Verwaltung keinen Handlungsdruck, der eine so weitreichende Maßnahme wie einen DNA-Abgleich rechtfertigen würde, hieß es. Verstöße, wie vom Beschwerdeführer geschildert, seien der Verwaltung von anderer Seite nicht gemeldet worden. Auf Anregung von Ratsmitgliedern soll die Gemeindeverwaltung alle Hundehalter – das Problem betreffend – anschreiben.