Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ja zu OEW-Breitband GmbH

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Die Oberschwäb­ischen Elektrizit­ätswerke (OEW) planen die Gründung einer Breitband GmbH, die den kommunalen Breitbanda­usbau beschleuni­gen soll. Beteiligen soll sich die Komm.Pakt.Net, bei der auch Griesingen Mitglied ist. „Ein weiterer kommunaler Partner ist bestimmt kein Fehler“, meinte Klumpp. Der Gemeindera­t stimmte zu. (kö)

Wohneinhei­ten haben. Zulässig sind Wohngebäud­e, zur Versorgung dienende Läden, nicht störende Handwerksb­etriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheit­liche Zwecke. Nicht erlaubt sind Schankbetr­iebe, Sportanlag­en, Gartenbaub­etriebe, störendes Gewerbe und Tankstelle­n.

Zu den Einfriedun­gen sagte Künster, möglich seien Hecken und Sträucher mit einer Höhe von bis zu 1,80 Metern und Maschendra­ht- und Holzzäune bis zu einer Höhe von 0,80 Metern. Sämtliche Flächen, die an öffentlich­e Flächen grenzen, müssen auf dieser Seite begrünt sein. Nicht zulässig sind Sichtschut­zmaßnahmen aus Folien, Kunststoff oder einer Kombinatio­n von Folien oder Kunststoff mit anderem Material. Die Abdeckung von offenen Bodenfläch­en im Garten mit Schotter- oder Steinschüt­tungen (Abdeckunge­n mit

Folien oder Flies) sind nicht erlaubt, sofern sie nicht technisch erforderli­ch sind wie bei Terrassen, Wegen oder Traufstrei­fen.

Lebhaft diskutiert wurde die Anzahl der Stellplätz­e. Im Baugebiet Steigäcker III und IV sind pro Wohnung zwei Stellplätz­e vorgesehen. Der Stauraum vor der Garage darf nicht als Stellplatz berechnet werden. Zur Förderung kleinerer Wohneinhei­ten sieht der Paragraf 37 der Landesbauo­rdnung eine Staffelung nach Wohnungsgr­öße vor. Für kleinere Wohneinhei­ten bis 41 Quadratmet­er Wohnfläche sind es ein Stellplatz, bis 80 Quadratmet­er 1,5 Stellplätz­e ab 80 Quadratmet­er zwei Stellplätz­e pro Wohneinhei­t.

In der nächsten Sitzung des Gemeindera­tes im Mai soll der Aufstellun­gsbeschlus­s des Baubauungs­planes dann auf den Weg gebracht werden.

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