Ja zu OEW-Breitband GmbH
Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) planen die Gründung einer Breitband GmbH, die den kommunalen Breitbandausbau beschleunigen soll. Beteiligen soll sich die Komm.Pakt.Net, bei der auch Griesingen Mitglied ist. „Ein weiterer kommunaler Partner ist bestimmt kein Fehler“, meinte Klumpp. Der Gemeinderat stimmte zu. (kö)
Wohneinheiten haben. Zulässig sind Wohngebäude, zur Versorgung dienende Läden, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Nicht erlaubt sind Schankbetriebe, Sportanlagen, Gartenbaubetriebe, störendes Gewerbe und Tankstellen.
Zu den Einfriedungen sagte Künster, möglich seien Hecken und Sträucher mit einer Höhe von bis zu 1,80 Metern und Maschendraht- und Holzzäune bis zu einer Höhe von 0,80 Metern. Sämtliche Flächen, die an öffentliche Flächen grenzen, müssen auf dieser Seite begrünt sein. Nicht zulässig sind Sichtschutzmaßnahmen aus Folien, Kunststoff oder einer Kombination von Folien oder Kunststoff mit anderem Material. Die Abdeckung von offenen Bodenflächen im Garten mit Schotter- oder Steinschüttungen (Abdeckungen mit
Folien oder Flies) sind nicht erlaubt, sofern sie nicht technisch erforderlich sind wie bei Terrassen, Wegen oder Traufstreifen.
Lebhaft diskutiert wurde die Anzahl der Stellplätze. Im Baugebiet Steigäcker III und IV sind pro Wohnung zwei Stellplätze vorgesehen. Der Stauraum vor der Garage darf nicht als Stellplatz berechnet werden. Zur Förderung kleinerer Wohneinheiten sieht der Paragraf 37 der Landesbauordnung eine Staffelung nach Wohnungsgröße vor. Für kleinere Wohneinheiten bis 41 Quadratmeter Wohnfläche sind es ein Stellplatz, bis 80 Quadratmeter 1,5 Stellplätze ab 80 Quadratmeter zwei Stellplätze pro Wohneinheit.
In der nächsten Sitzung des Gemeinderates im Mai soll der Aufstellungsbeschluss des Baubauungsplanes dann auf den Weg gebracht werden.