Getötete Kinder sind äußerlich unverletzt
Polizei und Staatsanwaltschaft geben erstes Obduktionsergebnis zur Tat in Oberstadion bekannt
● OBERSTADION - Bei der Obduktion der beiden getöteten Kinder aus Oberstadion sind keine äußeren Verletzungen festgestellt worden. Das haben Staatsanwaltschaft und Polizei am Mittwoch gemeinsam mitgeteilt.
Wie berichtet steht die 36-jährige Mutter der Kinder unter dringendem Verdacht, ihren dreijährigen Sohn und ihre sechs Jahre alte Tochter ermordet zu haben. Der Vater hatte die beiden Kinder am Montagmorgen im eigenen Haus entdeckt, nach der nicht auffindbaren Mutter wurde gefahndet und sie wurde wenig später festgenommen.
Die Frau schweigt zum Tatvorwurf. Von der Obduktion der Opfer erhoffen sich die Ermittler entscheidende Hinweise auf die Todesursache. Nun folgen laut der Pressemitteilung weitere Untersuchungen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
„Wir erwarten keine sehr schnelle Mitteilung“, bestätigte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ulm. Gegen die Beschuldigte war am Dienstag Haftbefehl erlassen worden, seitdem befindet sie sich in Untersuchungshaft in einem Justizvollzugskrankenhaus. Die Ermittlungen zum Tathergang und zum Motiv laufen auf Hochtouren. Dabei soll auch ein Gutachten zur psychischen Verfassung der Frau erstellt werden, das letztlich aber erst im Laufe einer gerichtlichen Hauptverhandlung eine mitentscheidende Bedeutung bekommen dürfte, so Bischofberger.
Wann der Prozess beginnt, hängt von der Dauer der Ermittlungen ab, für welche die Staatsanwaltschaft die federführende Behörde ist. „Es gilt der Beschleunigungsgrundsatz: Ziel ist es, so schnell wie möglich ein Gerichtsverfahren zu starten. Wenn das nicht innerhalb von sechs Monaten gelingt, findet automatisch ohne Antrag eine Haftprüfung beim Oberlandesgericht statt“, erklärt der Oberstaatsanwalt. Dabei werde geprüft, ob die Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Landeskriminalamt mit dem nötigen Hochdruck an der Aufklärung des Falls gearbeitet haben. „Es wird von Anfang an Druck gemacht. Alle Fälle, die nicht so dringend sind, müssen liegen bleiben“, so Bischofberger.
Sollte die Haftprüfung zum Ergebnis kommen, dass die Ermittlungen zu langsam sind, könnte das zu einer Entlassung eines/einer Beschuldigten aus der U-Haft führen. Andernfalls setze das Gericht eine neue Frist, in der Regel drei Monate, nach der eine weitere Haftprüfung erfolge. Eine solche könne aber auch jederzeit vom Tatverdächtigen beantragt werden. Letztlich soll verhindert werden, dass eine Untersuchungshaft länger dauert als eine zu erwartende Haftstrafe. „Das hätte keinen Sinn. Es muss alles verhältnismäßig sein“, so Bischofberger.