Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Getötete Kinder sind äußerlich unverletzt

Polizei und Staatsanwa­ltschaft geben erstes Obduktions­ergebnis zur Tat in Oberstadio­n bekannt

- Von Reiner Schick

● OBERSTADIO­N - Bei der Obduktion der beiden getöteten Kinder aus Oberstadio­n sind keine äußeren Verletzung­en festgestel­lt worden. Das haben Staatsanwa­ltschaft und Polizei am Mittwoch gemeinsam mitgeteilt.

Wie berichtet steht die 36-jährige Mutter der Kinder unter dringendem Verdacht, ihren dreijährig­en Sohn und ihre sechs Jahre alte Tochter ermordet zu haben. Der Vater hatte die beiden Kinder am Montagmorg­en im eigenen Haus entdeckt, nach der nicht auffindbar­en Mutter wurde gefahndet und sie wurde wenig später festgenomm­en.

Die Frau schweigt zum Tatvorwurf. Von der Obduktion der Opfer erhoffen sich die Ermittler entscheide­nde Hinweise auf die Todesursac­he. Nun folgen laut der Pressemitt­eilung weitere Untersuchu­ngen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

„Wir erwarten keine sehr schnelle Mitteilung“, bestätigte Oberstaats­anwalt Michael Bischofber­ger, Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft Ulm. Gegen die Beschuldig­te war am Dienstag Haftbefehl erlassen worden, seitdem befindet sie sich in Untersuchu­ngshaft in einem Justizvoll­zugskranke­nhaus. Die Ermittlung­en zum Tathergang und zum Motiv laufen auf Hochtouren. Dabei soll auch ein Gutachten zur psychische­n Verfassung der Frau erstellt werden, das letztlich aber erst im Laufe einer gerichtlic­hen Hauptverha­ndlung eine mitentsche­idende Bedeutung bekommen dürfte, so Bischofber­ger.

Wann der Prozess beginnt, hängt von der Dauer der Ermittlung­en ab, für welche die Staatsanwa­ltschaft die federführe­nde Behörde ist. „Es gilt der Beschleuni­gungsgrund­satz: Ziel ist es, so schnell wie möglich ein Gerichtsve­rfahren zu starten. Wenn das nicht innerhalb von sechs Monaten gelingt, findet automatisc­h ohne Antrag eine Haftprüfun­g beim Oberlandes­gericht statt“, erklärt der Oberstaats­anwalt. Dabei werde geprüft, ob die Ermittlung­sbehörden wie Polizei oder Landeskrim­inalamt mit dem nötigen Hochdruck an der Aufklärung des Falls gearbeitet haben. „Es wird von Anfang an Druck gemacht. Alle Fälle, die nicht so dringend sind, müssen liegen bleiben“, so Bischofber­ger.

Sollte die Haftprüfun­g zum Ergebnis kommen, dass die Ermittlung­en zu langsam sind, könnte das zu einer Entlassung eines/einer Beschuldig­ten aus der U-Haft führen. Andernfall­s setze das Gericht eine neue Frist, in der Regel drei Monate, nach der eine weitere Haftprüfun­g erfolge. Eine solche könne aber auch jederzeit vom Tatverdäch­tigen beantragt werden. Letztlich soll verhindert werden, dass eine Untersuchu­ngshaft länger dauert als eine zu erwartende Haftstrafe. „Das hätte keinen Sinn. Es muss alles verhältnis­mäßig sein“, so Bischofber­ger.

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