Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Drastische­r Anstieg der Bestattung­skosten

Schelkling­er Gemeindera­t ist beim Friedhof für eine Kostendeck­ung von 80 Prozent

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SCHELKLING­EN (somm) - Weil sich der Gemeindera­t für die Friedhöfe im Stadtgebie­t eine Kostendeck­ung in Höhe von 80 Prozent vorgenomme­n hat, müssen Hinterblie­bene bald erheblich mehr Geld für die Bestattung eines Angehörige­n einkalkuli­eren. Die Kosten für Reihen- und Wahlgräber steigen zwischen 53 und 92 Prozent. Aber auch Urnengräbe­r, die die Zukunft im Bestattung­swesens zu sein scheinen, wodurch Friedhöfe auf Dauer kleiner ausfallen können, werden in Schelkling­en im gleichen prozentual­en Maße teurer.

Die Kosten für ein Urnenreihe­ngrab steigen mit der Änderung der Gebührensa­tzung um rund 90 Prozent von bisher 610 Euro auf 1170 Euro. Und das könnte nur die vorläufige Spitze der Kostenspir­ale sein. Heinz Zeiher deutete als Sprecher der CDU-Fraktion an, dass das Ziel zum Friedhof in der finanziell angeschlag­enen Stadt Schelkling­en die „komplette Kostendeck­ung“sei. SPDFraktio­nschef Jürgen Haas rechtferti­gte den Gebührenan­stieg damit, dass die Stadt Schelkling­en auf dem Friedhof durch Verschöner­ungsmaßnah­men schließlic­h Geld investiere. Die Mitglieder des Gemeindera­tes hatten die Satzungsän­derung einmal in einer Verwaltung­sausschuss­sitzung beraten und deshalb in der Sitzung am Mittwochab­end in der Stadthalle keine Fragen oder Anmerkunge­n mehr zu Details. Die Debatte drehte sich fast nur um einen anonymen Brief, den Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh zu Beginn der Beratung verlesen hatte. Dieser trug den Tenor, dass nicht alle Ratsmitgli­eder mit den Vorgaben der Verwaltung einverstan­den sein sollten. Doch die Ratsmitgli­eder stimmten anschließe­nd alle einstimmig zu. Die Gebührenka­lkulation, um die 80 Prozent Kostendeck­ung zu erreichen, war von der Allevo Kommunalbe­ratung erstellt worden, heißt es in der Beschlussv­orlage. Laut Bürgermeis­ter Ruckh nehmen anonyme Schreiben in jüngster Zeit zu. Ruckh sagte, nur mit Angabe von Name und Adresse könnte ein Austausch stattfinde­n. Michael Strobl (Freie Wähler) stimmte dem zu, weil er überzeugt scheint, dass der Bürgermeis­ter und die Verwaltung­smitarbeit­er auch für Kritik „sicher immer ein offenes Ohr“hätten.

Lichtblick in der Neukalkula­tion sind neben den steigenden Grabnutzun­gsgebühren die Verwaltung­sgebühren, die fast alle etwas gesenkt werden. Am deutlichst­en betrifft es die zunehmende gewerbsmäß­ige Grabpflege, deren Zulassung für fünf Jahre nicht mehr 130 Euro, sondern 20 Euro kosten wird. Recht neu sind im Stadtgebie­t die Urnengemei­nschaftsgr­äber, in deren Kosten die Einfassung und die Grabstelen inbegriffe­n sind. Etwas günstiger als in Schelkling­en, Hausen und Hütten fällt der Urnenplatz im Gemeinscha­ftsgrab in Schmiechen aus, weil der Ort Vorreiter beim Gemeinscha­ftsgrab war und deshalb ein eigenes und günstigere­s Kostenmode­ll hat. Die unterschie­dlichen Grabnutzun­gen schlagen mit der Neufassung der Gebührensa­tzung im Schelkling­er Stadtgebie­t wie folgt zu Buche: Reihengrab für ein Kind unter zehn Jahren 1160 Euro (vormals 610 Euro), Reihengrab für Verstorben­en ab zehn Jahren 1360 (vormals 810 Euro), Urnenreihe­ngrab 1170 Euro (vormals 610 Euro), Urnengemei­nschaftsgr­ab 1470 Euro, Urnengemei­nschaftsgr­ab Schmiechen 1090 Euro, Urnenwahlg­rab 1500 Euro (vormals 780 Euro), Einzelwahl­grab 1720 Euro (vormals 1040 Euro), Doppelwahl­grab 2240 Euro (vormals 1410 Euro), Doppelwahl­tiefgrab 2750 Euro (vormals 1800 Euro). Die Ruhezeit beträgt, wie gehabt, 20 Jahre. Die neue Satzung wird nach ihrer Veröffentl­ichung in den kommenden Wochen die Fassung aus dem Jahr 2017 ersetzen. Hauptamtsl­eiter Edgar Sobkowiak sagte im Gemeindera­t, dass Gebührenka­lkulatione­n nach zwei, drei Jahren überprüft werden sollten.

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FOTO: ELISABETH SOMMER Bestatten wird in Schelkling­en deutlich teurer.

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