Drastischer Anstieg der Bestattungskosten
Schelklinger Gemeinderat ist beim Friedhof für eine Kostendeckung von 80 Prozent
SCHELKLINGEN (somm) - Weil sich der Gemeinderat für die Friedhöfe im Stadtgebiet eine Kostendeckung in Höhe von 80 Prozent vorgenommen hat, müssen Hinterbliebene bald erheblich mehr Geld für die Bestattung eines Angehörigen einkalkulieren. Die Kosten für Reihen- und Wahlgräber steigen zwischen 53 und 92 Prozent. Aber auch Urnengräber, die die Zukunft im Bestattungswesens zu sein scheinen, wodurch Friedhöfe auf Dauer kleiner ausfallen können, werden in Schelklingen im gleichen prozentualen Maße teurer.
Die Kosten für ein Urnenreihengrab steigen mit der Änderung der Gebührensatzung um rund 90 Prozent von bisher 610 Euro auf 1170 Euro. Und das könnte nur die vorläufige Spitze der Kostenspirale sein. Heinz Zeiher deutete als Sprecher der CDU-Fraktion an, dass das Ziel zum Friedhof in der finanziell angeschlagenen Stadt Schelklingen die „komplette Kostendeckung“sei. SPDFraktionschef Jürgen Haas rechtfertigte den Gebührenanstieg damit, dass die Stadt Schelklingen auf dem Friedhof durch Verschönerungsmaßnahmen schließlich Geld investiere. Die Mitglieder des Gemeinderates hatten die Satzungsänderung einmal in einer Verwaltungsausschusssitzung beraten und deshalb in der Sitzung am Mittwochabend in der Stadthalle keine Fragen oder Anmerkungen mehr zu Details. Die Debatte drehte sich fast nur um einen anonymen Brief, den Bürgermeister Ulrich Ruckh zu Beginn der Beratung verlesen hatte. Dieser trug den Tenor, dass nicht alle Ratsmitglieder mit den Vorgaben der Verwaltung einverstanden sein sollten. Doch die Ratsmitglieder stimmten anschließend alle einstimmig zu. Die Gebührenkalkulation, um die 80 Prozent Kostendeckung zu erreichen, war von der Allevo Kommunalberatung erstellt worden, heißt es in der Beschlussvorlage. Laut Bürgermeister Ruckh nehmen anonyme Schreiben in jüngster Zeit zu. Ruckh sagte, nur mit Angabe von Name und Adresse könnte ein Austausch stattfinden. Michael Strobl (Freie Wähler) stimmte dem zu, weil er überzeugt scheint, dass der Bürgermeister und die Verwaltungsmitarbeiter auch für Kritik „sicher immer ein offenes Ohr“hätten.
Lichtblick in der Neukalkulation sind neben den steigenden Grabnutzungsgebühren die Verwaltungsgebühren, die fast alle etwas gesenkt werden. Am deutlichsten betrifft es die zunehmende gewerbsmäßige Grabpflege, deren Zulassung für fünf Jahre nicht mehr 130 Euro, sondern 20 Euro kosten wird. Recht neu sind im Stadtgebiet die Urnengemeinschaftsgräber, in deren Kosten die Einfassung und die Grabstelen inbegriffen sind. Etwas günstiger als in Schelklingen, Hausen und Hütten fällt der Urnenplatz im Gemeinschaftsgrab in Schmiechen aus, weil der Ort Vorreiter beim Gemeinschaftsgrab war und deshalb ein eigenes und günstigeres Kostenmodell hat. Die unterschiedlichen Grabnutzungen schlagen mit der Neufassung der Gebührensatzung im Schelklinger Stadtgebiet wie folgt zu Buche: Reihengrab für ein Kind unter zehn Jahren 1160 Euro (vormals 610 Euro), Reihengrab für Verstorbenen ab zehn Jahren 1360 (vormals 810 Euro), Urnenreihengrab 1170 Euro (vormals 610 Euro), Urnengemeinschaftsgrab 1470 Euro, Urnengemeinschaftsgrab Schmiechen 1090 Euro, Urnenwahlgrab 1500 Euro (vormals 780 Euro), Einzelwahlgrab 1720 Euro (vormals 1040 Euro), Doppelwahlgrab 2240 Euro (vormals 1410 Euro), Doppelwahltiefgrab 2750 Euro (vormals 1800 Euro). Die Ruhezeit beträgt, wie gehabt, 20 Jahre. Die neue Satzung wird nach ihrer Veröffentlichung in den kommenden Wochen die Fassung aus dem Jahr 2017 ersetzen. Hauptamtsleiter Edgar Sobkowiak sagte im Gemeinderat, dass Gebührenkalkulationen nach zwei, drei Jahren überprüft werden sollten.