Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Erleichter­ung für To-go-Events

Sozialmini­sterium überrascht mit seiner Stellungna­hme den Gemeindeta­g

- Von Reiner Schick

● ROTTENACKE­R - Eine für die Vereine im Land gute Nachricht hat dieser Tage die Kommunen in Baden-Württember­g erreicht: Laut Sozialmini­sterium gelten erleichter­nde Ausnahmere­gelungen für den AußerHaus-Verkauf von Speisen und Getränken nicht nur für die Gastronomi­e, sondern auch für die Vereine. Das teilte das Sozialmini­sterium auf eine Anfrage des baden-württember­gischen Städte- und Gemeindeta­gs mit.

Der volle Wortlaut der Stellungna­hme findet sich im untenstehe­nden Kasten. Übersetzt scheint das Ganze zu bedeuten: Vereine brauchen bei der Zubereitun­g der Speisen etwa in der Küche des Vereinshei­ms oder in Privaträum­en nicht mehr die Kontaktbes­chränkunge­n berücksich­tigen, wonach nur eine kleine Anzahl von Mitglieder­n maximal zweier Haushalte zusammenko­mmen darf. Gerade diese Verordnung, von der die Gastronomi­e ausgenomme­n ist, hatte es den meisten Vereinen praktisch unmöglich gemacht, so genannte „To-go-Veranstalt­ungen“abzuhalten. Dabei sind dies für viele Vereine derzeit die enzigen Einnahmemö­glichkeite­n.

Der Städte- und Gemeindeta­g schreibt den Kommunen, dass speziell im Vorfeld des 1. Mai zahlreiche Anfragen zu dieser Thematik eingegange­n seien. „Die Zulässigke­it wurde bei den Landratsäm­tern, aber auch bei den Städten und Gemeinden unterschie­dlich bewertet“, heißt es in der Rundmail an die Kommunen. Das habe zu einer gewissen Verunsiche­rung

vor Ort beigetrage­n. Die Geschäftss­telle des Gemeindeta­gs habe bei entspreche­nden Anfragen bisher die Auffassung vertreten, dass die „Privilegie­rung“nach Paragraph 13 der Coronavero­rdnung nur für das Gastgewerb­e gelten würde und deshalb keine Rechtsgrun­dlage für entspreche­nde Angebote von Vereinen darstellen könne.

„Etwas überrasche­nd“sei nun die konträre Auffassung des Sozialmini­steriums, das die Abgabe von Speisen to go durch Vereine als zulässig ansehe und diese mit der Gastronomi­e auf eine Stufe stelle. Auch beim Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises zeigte man sich einigermaß­en überrascht. Die Auffassung des Ministeriu­ms sei neu, aber man gehe davon aus, dass die Behörden noch informiert würden, teilte Pressespre­cher Bernd Weltin der SZ auf Anfrage mit.

Positiv bewertete Rottenacke­rs Bürgermeis­ter Karl Hauler die Nachricht. In dessen Gemeinde plant der Musikverei­n Ende Mai einen Hähnchenve­rkauf, dessen Verwirklic­hung aufgrund der bisher verbreitet­en Rechtsauff­assung fraglich schien. Mit der jetzigen Klarstellu­ng durch das Sozialmini­sterium gehe er davon aus, dass er solche Angebote genehmigen kann, wenn dabei die sonstigen, auch für die Gastronomi­e gültigen Corona-Auflagen eingehalte­n würden.

Wie diese im Detail aussehen und was die Vereine beachten müssen, dazu erhofft sich die SZ eine Auskunft vom Sozialmini­sterium. Eine Antwort auf eine entspreche­nde Mailanfrag­e vom Donnerstag steht noch aus.

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FOTO: KHB Es könnte doch noch klappen mit dem Hähnchenve­rkauf beim Musikverei­n Rottenacke­r.

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