Erleichterung für To-go-Events
Sozialministerium überrascht mit seiner Stellungnahme den Gemeindetag
● ROTTENACKER - Eine für die Vereine im Land gute Nachricht hat dieser Tage die Kommunen in Baden-Württemberg erreicht: Laut Sozialministerium gelten erleichternde Ausnahmeregelungen für den AußerHaus-Verkauf von Speisen und Getränken nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für die Vereine. Das teilte das Sozialministerium auf eine Anfrage des baden-württembergischen Städte- und Gemeindetags mit.
Der volle Wortlaut der Stellungnahme findet sich im untenstehenden Kasten. Übersetzt scheint das Ganze zu bedeuten: Vereine brauchen bei der Zubereitung der Speisen etwa in der Küche des Vereinsheims oder in Privaträumen nicht mehr die Kontaktbeschränkungen berücksichtigen, wonach nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern maximal zweier Haushalte zusammenkommen darf. Gerade diese Verordnung, von der die Gastronomie ausgenommen ist, hatte es den meisten Vereinen praktisch unmöglich gemacht, so genannte „To-go-Veranstaltungen“abzuhalten. Dabei sind dies für viele Vereine derzeit die enzigen Einnahmemöglichkeiten.
Der Städte- und Gemeindetag schreibt den Kommunen, dass speziell im Vorfeld des 1. Mai zahlreiche Anfragen zu dieser Thematik eingegangen seien. „Die Zulässigkeit wurde bei den Landratsämtern, aber auch bei den Städten und Gemeinden unterschiedlich bewertet“, heißt es in der Rundmail an die Kommunen. Das habe zu einer gewissen Verunsicherung
vor Ort beigetragen. Die Geschäftsstelle des Gemeindetags habe bei entsprechenden Anfragen bisher die Auffassung vertreten, dass die „Privilegierung“nach Paragraph 13 der Coronaverordnung nur für das Gastgewerbe gelten würde und deshalb keine Rechtsgrundlage für entsprechende Angebote von Vereinen darstellen könne.
„Etwas überraschend“sei nun die konträre Auffassung des Sozialministeriums, das die Abgabe von Speisen to go durch Vereine als zulässig ansehe und diese mit der Gastronomie auf eine Stufe stelle. Auch beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises zeigte man sich einigermaßen überrascht. Die Auffassung des Ministeriums sei neu, aber man gehe davon aus, dass die Behörden noch informiert würden, teilte Pressesprecher Bernd Weltin der SZ auf Anfrage mit.
Positiv bewertete Rottenackers Bürgermeister Karl Hauler die Nachricht. In dessen Gemeinde plant der Musikverein Ende Mai einen Hähnchenverkauf, dessen Verwirklichung aufgrund der bisher verbreiteten Rechtsauffassung fraglich schien. Mit der jetzigen Klarstellung durch das Sozialministerium gehe er davon aus, dass er solche Angebote genehmigen kann, wenn dabei die sonstigen, auch für die Gastronomie gültigen Corona-Auflagen eingehalten würden.
Wie diese im Detail aussehen und was die Vereine beachten müssen, dazu erhofft sich die SZ eine Auskunft vom Sozialministerium. Eine Antwort auf eine entsprechende Mailanfrage vom Donnerstag steht noch aus.