Eine Region, unterschiedliche Regeln
Fußball: Württemberg hebt Einschränkungen auf – Für bayerische Vereine im WFV gilt das aber nicht
ULM/EHINGEN (scö) - Seit Anfang der Woche gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln, die für geimpfte und genesene Personen die meisten Einschränkungen aufheben. Die Sieben-Tage-Inzidenz spielt keine entscheidende Rolle mehr. Die Landesregierung berücksichtigt nun auch Belastung des Gesundheitswesens und Impfquote. Auch für den Sport bringt das Lockerungen und Veränderungen.
In den meisten Bereichen muss künftig – unabhängig von der Inzidenz – ein 3G-Nachweis erfolgen. Teilnehmen dürfen an Veranstaltungen nur noch immunisierte oder getestete Sportlerinnen und Sportler. Im Freien ist der Nachweis nicht erforderlich. Was aber die Nutzung von Kabinen anbelangt, ist der Sachverhalt nicht endgültig geklärt. Für den Sport gibt es noch keine aktualisierte Corona-Verordnung.
Der Württembergische Fußball-Verband (WFV) geht davon aus, dass auch der Zutritt zur Umkleide künftig nur mit 3G-Nachweis erlaubt ist. In einem Brief an die Vereine hieß es dazu: „Weil geschlossene Räume ein besonders hohes Ansteckungsrisiko bergen.“Die zulässige Zuschauerzahl erhöht sich durch die neuen Regeln auf 5000. Ein 3G-Nachweis ist demnach nur dann erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Alternativ können – wie es im Ulmer Donaustadion gehandhabt wird – 50 Prozent der Stadionkapazität zugelassen werden.
Ob die Maskenpflicht auf den Rängen künftig entfällt, wird erst die aktualisierte Corona-Verordnung Sport zeigen. Klar ist, dass Kontaktdaten von Sportlern und Zuschauern weiter erfasst werden müssen – für den Trainings
und Spielbetrieb. Was bedeutet das konkret für die Vereine? Der WFV erklärt: „Die Heimvereine sind als Veranstalter und Hausrechtsinhaber weiterhin verpflichtet, die Regeln auf ihrem Sportgelände umzusetzen und erforderliche 3G-Nachweise zu überprüfen.“Denkbar sei etwa, die am Spieltag eingeteilten Ordner zur Kontrolle am Kabineneingang einzusetzen.
Die Vereine, die in Bayern beheimatet, aber im WFV organisiert sind, klagen über zweierlei Maß. Denn sie müssen sich weiter nach den bayerischen Vorgaben richten. Die besagen: Die Inzidenz entscheidet über Lockerungen. Demnach sind bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bei stabilen Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50 bis zu 200 Zuschauer auf Stehplätzen erlaubt, insgesamt maximal 1500 Fans. Sitzplätze müssen fest zugewiesen werden. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, ist auch für das Mannschaftstraining ein aktueller NegativTest vorzulegen. „Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen“, so der Bayerische Fußball-Verband.
Vor dem Auftakt in den Bezirksund Kreisligen sagt WFV-Geschäftsführer Frank Thumm: „Wir wollen den Spielbetrieb aufrechterhalten, haben aber immer unsere Verantwortung und die Sicherheit im Auge. Wir bitten alle Vereine um Unterstützung und Verständnis für die teils kniffligen Entscheidungen. Allen Verantwortlichen muss auch klar sein, dass ein laxer Umgang mit den Hygienevorgaben unsere Wettbewerbe gefährdet. Sollte ein Verein die Spielregeln grob missachten, müssen wir über sportrechtliche Konsequenzen sprechen.“