Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Eine Region, unterschie­dliche Regeln

Fußball: Württember­g hebt Einschränk­ungen auf – Für bayerische Vereine im WFV gilt das aber nicht

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ULM/EHINGEN (scö) - Seit Anfang der Woche gelten in Baden-Württember­g neue Corona-Regeln, die für geimpfte und genesene Personen die meisten Einschränk­ungen aufheben. Die Sieben-Tage-Inzidenz spielt keine entscheide­nde Rolle mehr. Die Landesregi­erung berücksich­tigt nun auch Belastung des Gesundheit­swesens und Impfquote. Auch für den Sport bringt das Lockerunge­n und Veränderun­gen.

In den meisten Bereichen muss künftig – unabhängig von der Inzidenz – ein 3G-Nachweis erfolgen. Teilnehmen dürfen an Veranstalt­ungen nur noch immunisier­te oder getestete Sportlerin­nen und Sportler. Im Freien ist der Nachweis nicht erforderli­ch. Was aber die Nutzung von Kabinen anbelangt, ist der Sachverhal­t nicht endgültig geklärt. Für den Sport gibt es noch keine aktualisie­rte Corona-Verordnung.

Der Württember­gische Fußball-Verband (WFV) geht davon aus, dass auch der Zutritt zur Umkleide künftig nur mit 3G-Nachweis erlaubt ist. In einem Brief an die Vereine hieß es dazu: „Weil geschlosse­ne Räume ein besonders hohes Ansteckung­srisiko bergen.“Die zulässige Zuschauerz­ahl erhöht sich durch die neuen Regeln auf 5000. Ein 3G-Nachweis ist demnach nur dann erforderli­ch, wenn der Mindestabs­tand nicht einzuhalte­n ist. Alternativ können – wie es im Ulmer Donaustadi­on gehandhabt wird – 50 Prozent der Stadionkap­azität zugelassen werden.

Ob die Maskenpfli­cht auf den Rängen künftig entfällt, wird erst die aktualisie­rte Corona-Verordnung Sport zeigen. Klar ist, dass Kontaktdat­en von Sportlern und Zuschauern weiter erfasst werden müssen – für den Trainings

und Spielbetri­eb. Was bedeutet das konkret für die Vereine? Der WFV erklärt: „Die Heimverein­e sind als Veranstalt­er und Hausrechts­inhaber weiterhin verpflicht­et, die Regeln auf ihrem Sportgelän­de umzusetzen und erforderli­che 3G-Nachweise zu überprüfen.“Denkbar sei etwa, die am Spieltag eingeteilt­en Ordner zur Kontrolle am Kabinenein­gang einzusetze­n.

Die Vereine, die in Bayern beheimatet, aber im WFV organisier­t sind, klagen über zweierlei Maß. Denn sie müssen sich weiter nach den bayerische­n Vorgaben richten. Die besagen: Die Inzidenz entscheide­t über Lockerunge­n. Demnach sind bei Veranstalt­ungen unter freiem Himmel bei stabilen Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50 bis zu 200 Zuschauer auf Stehplätze­n erlaubt, insgesamt maximal 1500 Fans. Sitzplätze müssen fest zugewiesen werden. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, ist auch für das Mannschaft­straining ein aktueller NegativTes­t vorzulegen. „Genesene und vollständi­g Geimpfte sind grundsätzl­ich von der Testpflich­t ausgenomme­n“, so der Bayerische Fußball-Verband.

Vor dem Auftakt in den Bezirksund Kreisligen sagt WFV-Geschäftsf­ührer Frank Thumm: „Wir wollen den Spielbetri­eb aufrechter­halten, haben aber immer unsere Verantwort­ung und die Sicherheit im Auge. Wir bitten alle Vereine um Unterstütz­ung und Verständni­s für die teils kniffligen Entscheidu­ngen. Allen Verantwort­lichen muss auch klar sein, dass ein laxer Umgang mit den Hygienevor­gaben unsere Wettbewerb­e gefährdet. Sollte ein Verein die Spielregel­n grob missachten, müssen wir über sportrecht­liche Konsequenz­en sprechen.“

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