US-Kartellbehörde reicht Klage gegen Facebook ein
durch Gerichte zu unterbinden. Denn im Vordergrund steht ja ein Streit ums Geld. Und der ist erlaubt.
Die Bahn will für die kommenden Tage wieder einen Ersatzfahrplan aufstellen. Danach soll etwa jeder vierte Fernzug fahren. Vor allem auf den Hauptachsen zwischen den großen Metropolen will das Unternehmen wenigstens einen zweistündigen Taktverkehr schaffen. Zusätzliche Züge wird es nach Angaben der Bahn auf den Verbindungen von Hamburg nach Berlin, zwischen Frankfurt/Flughafen und Stuttgart sowie zwischen München und Berlin geben. Die Bahn rät dazu, unbedingt einen Sitzplatz zu reservieren.
Im Regionalverkehr und den SBahnen hofft die Bahn auf 40 Prozent des üblichen Verkehrsangebots. Die Notfahrpläne will das Unternehmen im Internet bekannt geben und ständig aktualisieren. Fahrgäste, die bereits ein Ticket für eine Reise in den Streiktagen haben, können damit bis zum 4. September flexibel reisen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Supersparpreisen entfällt. Wer seine Fahrt nicht mehr antritt, kann das Tickets kostenfrei zurückgeben und erhält den Fahrpreis erstattet.
Komplett lahmlegen kann die GDL den Zugverkehr nicht. Jeder vierte Lokführer ist noch verbeamtet, darf also gar nicht streiken. Und nicht alle Lokführer sind gewerkschaftlich organisiert. Dennoch rechnet die Bahn mit erheblichen Beeinträchtigungen auf der Schiene. Am letzten Streik haben sich nach Angaben der GDL 9000 Lokführer beteiligt.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte am Freitag: „Die Lage ist wirklich besorgniserregend.“Deshalb sei seine dringende Bitte an beide Seiten: „Zurück an den Verhandlungstisch!“Durch den erneuten Streik verschärfe sich auch die angespannte Rohstoffsituation für die deutsche Wirtschaft noch zusätzlich, sagte Scheuer.
WASHINGTON (dpa) - Die US-Regierung startet einen neuen Anlauf, vor Gericht die Zerschlagung des Online-Riesen Facebook zu erreichen. Eine entsprechende Kartellrechtsklage reichte die Handelsbehörde FTC in überarbeiteter Form ein. Die erste Version hatte der zuständige Richter im Juni abgewiesen. Die Behörde hatte dem Konzern von Tech-Milliardär Mark Zuckerberg in der ursprünglich im Dezember eingereichten Klage unfairen Wettbewerb vorgeworfen und die Abspaltung der Fotoplattform Instagram und des Chatdienstes WhatsApp ins Gespräch gebracht.