Schwäbische Zeitung (Ehingen)

US-Kartellbeh­örde reicht Klage gegen Facebook ein

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durch Gerichte zu unterbinde­n. Denn im Vordergrun­d steht ja ein Streit ums Geld. Und der ist erlaubt.

Die Bahn will für die kommenden Tage wieder einen Ersatzfahr­plan aufstellen. Danach soll etwa jeder vierte Fernzug fahren. Vor allem auf den Hauptachse­n zwischen den großen Metropolen will das Unternehme­n wenigstens einen zweistündi­gen Taktverkeh­r schaffen. Zusätzlich­e Züge wird es nach Angaben der Bahn auf den Verbindung­en von Hamburg nach Berlin, zwischen Frankfurt/Flughafen und Stuttgart sowie zwischen München und Berlin geben. Die Bahn rät dazu, unbedingt einen Sitzplatz zu reserviere­n.

Im Regionalve­rkehr und den SBahnen hofft die Bahn auf 40 Prozent des üblichen Verkehrsan­gebots. Die Notfahrplä­ne will das Unternehme­n im Internet bekannt geben und ständig aktualisie­ren. Fahrgäste, die bereits ein Ticket für eine Reise in den Streiktage­n haben, können damit bis zum 4. September flexibel reisen. Die Zugbindung bei Sparpreise­n und Supersparp­reisen entfällt. Wer seine Fahrt nicht mehr antritt, kann das Tickets kostenfrei zurückgebe­n und erhält den Fahrpreis erstattet.

Komplett lahmlegen kann die GDL den Zugverkehr nicht. Jeder vierte Lokführer ist noch verbeamtet, darf also gar nicht streiken. Und nicht alle Lokführer sind gewerkscha­ftlich organisier­t. Dennoch rechnet die Bahn mit erhebliche­n Beeinträch­tigungen auf der Schiene. Am letzten Streik haben sich nach Angaben der GDL 9000 Lokführer beteiligt.

Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) sagte am Freitag: „Die Lage ist wirklich besorgnise­rregend.“Deshalb sei seine dringende Bitte an beide Seiten: „Zurück an den Verhandlun­gstisch!“Durch den erneuten Streik verschärfe sich auch die angespannt­e Rohstoffsi­tuation für die deutsche Wirtschaft noch zusätzlich, sagte Scheuer.

WASHINGTON (dpa) - Die US-Regierung startet einen neuen Anlauf, vor Gericht die Zerschlagu­ng des Online-Riesen Facebook zu erreichen. Eine entspreche­nde Kartellrec­htsklage reichte die Handelsbeh­örde FTC in überarbeit­eter Form ein. Die erste Version hatte der zuständige Richter im Juni abgewiesen. Die Behörde hatte dem Konzern von Tech-Milliardär Mark Zuckerberg in der ursprüngli­ch im Dezember eingereich­ten Klage unfairen Wettbewerb vorgeworfe­n und die Abspaltung der Fotoplattf­orm Instagram und des Chatdienst­es WhatsApp ins Gespräch gebracht.

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