Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Die Apple-Strategie

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Apple hat mit seinem radikalen Vorstoß in den USA für Aufsehen gesorgt, künftig durch einen Bildabglei­ch auf seinen Geräten und der Cloud im Kampf gegen Kinderporn­ografie voranzugeh­en. Die einen loben den Ansatz als scharfes und doch datenschut­zkonformes Schwert, um den Unmengen an abstoßende­n Material voller sexueller Gewalt an den Jüngsten besser Herr zu werden. Die anderen befürchten jedoch, dass der IT-Gigant aus dem kalifornis­chen Cupertino die Türe für eine Komplettüb­erwachung in autoritäre­n Staaten wie etwa China einen weiteren Spalt öffnet.

Wie soll das Verfahren technisch eigentlich ablaufen? Apple will Fotos auf der hauseigene­n iCloud mit „Hashes“abgleichen. Das sind so etwas wie digitale Fingerabdr­ücke, die bei Bildern hinterlegt wurden, die in einer Datenbank mit Kinderporn­ografie zu finden sind. Der Abgleich soll durch ein komplizier­tes Verfahren durchgefüh­rt werden, ohne dass Apple Zugriff auf das Original bekommt. Dieser erfolgt erst, wenn das System mehrere verdächtig­e Fotos entdeckt. Würde das Verfahren den strengen Datenschut­zrichtlini­en in Deutschlan­d gerecht werden, falls Apple das Verfahren auch hierzuland­e einführen will? Dafür zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschut­zaufsicht, weil Apple seinen deutschen Hauptsitz in München hat. Eine Sprecherin sagte dazu, dass man mit Apple in Kontakt stehe, aber noch keine rechtliche Einordnung abgeben könne. Entscheide­nd seien dabei zwei Faktoren: die Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO) sowie die e-PrivacyRic­htlinie. „Nach Letzterer ist ein Zugriff auf Informatio­nen, die sich auf einem Endgerät eines Nutzenden befinden, nur auf der Basis einer Einwilligu­ng des Nutzenden zulässig“, sagt die Sprecherin. (gug)

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