Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Auftragssp­erre für Verstöße gegen Mindestloh­n

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BERLIN (dpa) - Zahlt ein Unternehme­n seinen Mitarbeite­rn weniger als den Mindestloh­n, kann es von öffentlich­en Aufträgen ausgeschlo­ssen werden. Zu dem Schluss kommen die Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten. Die mögliche Vergabespe­rre betreffe „sämtliche Liefer-, Bau- und Dienstleis­tungsauftr­äge“, so die Bundestags­experten.

Damit sich die Auftraggeb­er über Mindestloh­nverstöße informiere­n können, ist laut den Wissenscha­ftlichen Parlaments­diensten auch ein Melderegis­ter für Mindestloh­nbetrüger zulässig. So sei das Datenschut­zrecht, das dem entgegenst­ehen könne, grundsätzl­ich auf juristisch­e Personen nicht anwendbar, „da es sich nicht um personenbe­zogene Daten handelt, auch nicht, wenn der Name des Unternehme­ns sich von einer Person ableitet“, so die Expertise. Der Linken-Abgeordnet­e Victor Perli hatte die Wissenscha­ftlichen Dienste mit dem Gutachten beauftragt. Perli forderte ein entspreche­ndes Register.

„Der Ausschluss aus den Vergabever­fahren öffentlich­er Aufträge hätte eine extrem abschrecke­nde Wirkung“, so Perli. „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss bestraft und von öffentlich­en Aufträgen ausgeschlo­ssen werden.“Das diene dem Schutz der vielen Firmen, die Tariflöhne zahlen. Zuvor hatte sich die Gewerkscha­ft IG Bau für ein solches Melderegis­ter ausgesproc­hen.

Jedes Jahr werden Tausende Verstöße gegen den Mindestloh­n verfolgt. Die Dunkelziff­er schätzt Linken-Arbeitsmar­ktexperte Perli als hoch ein.

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