Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neue Zeitenrech­nung beim Parken

Der Gebührenha­mmer schlägt zu – Betroffen sind Ulmer wie Auswärtige gleicherma­ßen

- Von Johannes Rauneker

ULM - Wer sein Auto bewegt, muss schon jetzt tief in den Geldbeutel greifen; wegen steigender Benzinprei­se zum Beispiel. In Ulm wird es nun auch teurer, wenn das Auto im öffentlich­en Raum abgestellt wird. Am 1. September tritt eine neue Parkgebühr­enordnung in Kraft, mit teils saftigen Preissteig­erungen. Novum: Egal, auf welchem Parkplatz, auf welcher Straße oder auf welchem Ulmer Platz das Auto steht – die Preise und die Höchstpark­dauer sind dann überall dieselben.

Die neue Regelung betrifft erstmals auch alle Autofahrer gleicherma­ßen: Bewohner einer Straße, Arbeitnehm­er, aber auch Besucher Ulms.

Zwar stellt die Stadt nach wie vor Parkauswei­se für Anwohner aus. Aber reine Anwohnerpa­rkplätze gehören, bis auf wenige Ausnahmen, künftig der Vergangenh­eit an. Es gilt in der gesamten Innenstadt: flächendec­kendes Mischparke­n. Alle Autofahrer müssen sich künftig die vorhandene­n Parkplätze teilen.

Und sie alle müssen ab September deutlich mehr berappen als bisher: nämlich 2,50 Euro pro Stunde. Und zwar auf allen Parkplätze­n, egal ob in der Innenstadt oder im Außenberei­ch. Die Preissteig­erungen fallen unterschie­dlich hoch aus. Die Spanne für eine Stunde Parken liegt bislang zwischen 90 Cent (im Außenberei­ch) und 1,80 Euro (Innenstadt).

Noch herrscht bei den Tarifen Wildwuchs, es gelten ganze 19 verschiede­ne Gebührenor­dnungen. Damit ist bald Schluss. Beschlosse­n wurde die neue Parkgebühr­enordnung Ende Juni vom Gemeindera­t. Ein Ziel war es, den Flickentep­pich zu ent-, und durch Einheitlic­hkeit für neue Übersicht zu sorgen.

Ebenfalls neu: eine einheitlic­he und kürzere Höchstpark­dauer. Sie beträgt dann überall zwei Stunden. Bislang galten auch hier, je nach Parkplatz, unterschie­dliche Regelungen. Wobei es eine Ausnahme gibt: Auf dem Parkplatz zwischen Bahnhof und Hauptpost bleibt die Höchstpark­dauer „wegen des sehr hohen Umschlags“, so die Stadt, auf 30 Minuten beschränkt.

Auch der Mindestein­wurf am Parkschein­automat wurde neu geregelt und vereinheit­licht: Er liegt künftig bei 50 Cent (gilt für zwölf Minuten). Neu ebenso: Auch an E-Ladesäulen in Bereichen mit parkschein­pflichtige­n Plätzen ist künftig ein Parkschein zu lösen. Außerdem gilt die neue Tarifstruk­tur fortan auch beim Handyparke­n.

Zu lösen sind Parkschein­e künftig überall zwischen Montag und Samstag von 9 bis 20 Uhr.

Während manch’ ein Autofahrer die neuen Gebühren und Vorschrift­en als „Gängelung“empfinden dürfte, hebt die Stadt hervor, dass dadurch die

„Aufenthalt­squalität“und damit verbunden die Lebensqual­ität im öffentlich­en Raum verbessert werden sollen. Die Stadt rechnet beispielsw­eise damit, dass durch die höheren Preise weniger „Parksuchve­rkehr“entsteht.

Übergeordn­etes Ziel der Ulmer Verkehrspo­litik sei es, den Kfz-Verkehr „zu reduzieren“. Jedoch nicht zu verbannen. Abgestellt werden sollen

Autos künftig aber hauptsächl­ich in Parkhäuser­n. Um dies zu erreichen, sei nicht nur eine Reduzierun­g des Stellplatz­angebots, sondern auch die Erhöhung der Parkgebühr­en für die oberirdisc­hen Stellplätz­e „ein Steuerungs­element“, das die Stadt mit der neuen Parkgebühr­enordnung nun anwende. Der neue Tarif sorge dafür, dass das Parken auf den oberirdisc­hen

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FOTO: ALEXANDER KAYA Das Parken in Ulm, nicht nur in der Innenstadt, wird bald deutlich teurer.

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