Neue Zeitenrechnung beim Parken
Der Gebührenhammer schlägt zu – Betroffen sind Ulmer wie Auswärtige gleichermaßen
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ULM - Wer sein Auto bewegt, muss schon jetzt tief in den Geldbeutel greifen; wegen steigender Benzinpreise zum Beispiel. In Ulm wird es nun auch teurer, wenn das Auto im öffentlichen Raum abgestellt wird. Am 1. September tritt eine neue Parkgebührenordnung in Kraft, mit teils saftigen Preissteigerungen. Novum: Egal, auf welchem Parkplatz, auf welcher Straße oder auf welchem Ulmer Platz das Auto steht – die Preise und die Höchstparkdauer sind dann überall dieselben.
Die neue Regelung betrifft erstmals auch alle Autofahrer gleichermaßen: Bewohner einer Straße, Arbeitnehmer, aber auch Besucher Ulms.
Zwar stellt die Stadt nach wie vor Parkausweise für Anwohner aus. Aber reine Anwohnerparkplätze gehören, bis auf wenige Ausnahmen, künftig der Vergangenheit an. Es gilt in der gesamten Innenstadt: flächendeckendes Mischparken. Alle Autofahrer müssen sich künftig die vorhandenen Parkplätze teilen.
Und sie alle müssen ab September deutlich mehr berappen als bisher: nämlich 2,50 Euro pro Stunde. Und zwar auf allen Parkplätzen, egal ob in der Innenstadt oder im Außenbereich. Die Preissteigerungen fallen unterschiedlich hoch aus. Die Spanne für eine Stunde Parken liegt bislang zwischen 90 Cent (im Außenbereich) und 1,80 Euro (Innenstadt).
Noch herrscht bei den Tarifen Wildwuchs, es gelten ganze 19 verschiedene Gebührenordnungen. Damit ist bald Schluss. Beschlossen wurde die neue Parkgebührenordnung Ende Juni vom Gemeinderat. Ein Ziel war es, den Flickenteppich zu ent-, und durch Einheitlichkeit für neue Übersicht zu sorgen.
Ebenfalls neu: eine einheitliche und kürzere Höchstparkdauer. Sie beträgt dann überall zwei Stunden. Bislang galten auch hier, je nach Parkplatz, unterschiedliche Regelungen. Wobei es eine Ausnahme gibt: Auf dem Parkplatz zwischen Bahnhof und Hauptpost bleibt die Höchstparkdauer „wegen des sehr hohen Umschlags“, so die Stadt, auf 30 Minuten beschränkt.
Auch der Mindesteinwurf am Parkscheinautomat wurde neu geregelt und vereinheitlicht: Er liegt künftig bei 50 Cent (gilt für zwölf Minuten). Neu ebenso: Auch an E-Ladesäulen in Bereichen mit parkscheinpflichtigen Plätzen ist künftig ein Parkschein zu lösen. Außerdem gilt die neue Tarifstruktur fortan auch beim Handyparken.
Zu lösen sind Parkscheine künftig überall zwischen Montag und Samstag von 9 bis 20 Uhr.
Während manch’ ein Autofahrer die neuen Gebühren und Vorschriften als „Gängelung“empfinden dürfte, hebt die Stadt hervor, dass dadurch die
„Aufenthaltsqualität“und damit verbunden die Lebensqualität im öffentlichen Raum verbessert werden sollen. Die Stadt rechnet beispielsweise damit, dass durch die höheren Preise weniger „Parksuchverkehr“entsteht.
Übergeordnetes Ziel der Ulmer Verkehrspolitik sei es, den Kfz-Verkehr „zu reduzieren“. Jedoch nicht zu verbannen. Abgestellt werden sollen
Autos künftig aber hauptsächlich in Parkhäusern. Um dies zu erreichen, sei nicht nur eine Reduzierung des Stellplatzangebots, sondern auch die Erhöhung der Parkgebühren für die oberirdischen Stellplätze „ein Steuerungselement“, das die Stadt mit der neuen Parkgebührenordnung nun anwende. Der neue Tarif sorge dafür, dass das Parken auf den oberirdischen