Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Unwetterfo­lgen beschäftig­en Region weiter

Land will beim Hochwasser­schutz nachsteuer­n, doch auch Kommunen sind in der Pflicht

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REGION (seli) - Heftige Unwetter und damit einhergehe­nde Überflutun­gen ganzer Orte oder Ortsteile haben die Region im Juni und Juli auf Trab gehalten. Manche Gemeinden hat es so schlimm erwischt, dass sie immer noch mit Aufräumarb­eiten zu tun haben. Nachdem der erste Schock überwunden war, galt es für die Städte und Gemeinden, sich dem Thema Hochwasser­schutz selbstkrit­isch anzunehmen.

Das sieht auch das Ministeriu­m für Umwelt, Klima und Energiewir­tschaft so, wie aus einer Anfrage des Landtagsab­geordneten Martin Rivoir (SPD) hervorgeht. Als Konsequenz aus den aktuellen Ereignisse­n in Rheinland-Pfalz und NordrheinW­estfalen zeige sich auch in BadenWürtt­emberg der Bedarf, angesichts der klimatisch­en Änderungen die hydrologis­chen Kennwerte grundlegen­d zu überprüfen sowie die Datenlage gerade auch für kleine Einzugsgeb­iete durch weitere Messstelle­n zu verbessern. „Weiter wird es darauf ankommen, dass noch mehr Kommunen sich der mit Starkregen einhergehe­nden Risiken durch Überflutun­gen auch fernab der Gewässer widmen und Starkregen­risikomana­gementkonz­epte erarbeiten. Ganz grundsätzl­ich ist das Bewusstsei­n für Hochwasser­gefahren bei jedem Einzelnen noch stärker zu schärfen, da es eine hundertpro­zentige Sicherheit nicht geben kann und auch die private Vorsorge eine wichtige Rolle spielt“, heißt es vonseiten des Ministeriu­ms.

Doch wie wird im Ernstfall überhaupt gewarnt? Das Landesmini­sterium erläutert dazu: „Grundsätzl­ich ist für die Warnung vor wetterbezo­genen Gefahren in Deutschlan­d der Deutsche Wetterdien­st (DWD) zuständig.“Die Warnungen des Deutschen Wetterdien­stes oder der Hochwasser­vorhersage­zentrale Baden-Württember­g gehen im Alb-Donau-Kreis auch den Kommandant­en der Feuerwehre­n und der unteren Katastroph­enschutzbe­hörde des Alb-Donau-Kreises mittels einer Alarmierun­g über die Integriert­e Leitstelle Ulm zu. Auf der Grundlage der Warnungen und Vorhersage­n wird dann durch die untere Katastroph­enschutzbe­hörde und den Kreisbrand­meister entschiede­n, ob eine kreisweite Warnung ausgelöst wird. „Bei lokal begrenzten Ereignisse­n liegt die Zuständigk­eit zur Warnung

der Bevölkerun­g in kommunaler Hand. Hier entscheide­t im Regelfall der Bürgermeis­ter mit dem Feuerwehrk­ommandante­n über eine entspreche­nde Warnung über die oben beschriebe­nen verschiede­nen Warnmittel“, so das Ministeriu­m.

Im Fall von Hochwasser greife zusätzlich die gemeinsame Hochwasser­meldeordnu­ng des Stadtkreis­es Ulm und des Alb-Donau-Kreises. Dieser Alarmplan legt die kreisweite­n Meldewege im Falle von entspreche­nden Warnungen fest. Weiterhin sind die Gemeinden verpflicht­et, eigene Alarm- und Einsatzplä­ne, zugeschnit­ten auf die örtlichen Gegebenhei­ten und individuel­len Gefahren, vorzuhalte­n.

Ganz untätig seien Land und Kommen jedoch in der Vergangenh­eit nicht gewesen. Einige Projekte seien

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FOTO: GÖTZ/ARCHIV Die Feuerwehr war im Juni teilweise im Dauereinsa­tz, so heftig hatte es mancherort­s geregnet.

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