Unwetterfolgen beschäftigen Region weiter
Land will beim Hochwasserschutz nachsteuern, doch auch Kommunen sind in der Pflicht
REGION (seli) - Heftige Unwetter und damit einhergehende Überflutungen ganzer Orte oder Ortsteile haben die Region im Juni und Juli auf Trab gehalten. Manche Gemeinden hat es so schlimm erwischt, dass sie immer noch mit Aufräumarbeiten zu tun haben. Nachdem der erste Schock überwunden war, galt es für die Städte und Gemeinden, sich dem Thema Hochwasserschutz selbstkritisch anzunehmen.
Das sieht auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft so, wie aus einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Martin Rivoir (SPD) hervorgeht. Als Konsequenz aus den aktuellen Ereignissen in Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen zeige sich auch in BadenWürttemberg der Bedarf, angesichts der klimatischen Änderungen die hydrologischen Kennwerte grundlegend zu überprüfen sowie die Datenlage gerade auch für kleine Einzugsgebiete durch weitere Messstellen zu verbessern. „Weiter wird es darauf ankommen, dass noch mehr Kommunen sich der mit Starkregen einhergehenden Risiken durch Überflutungen auch fernab der Gewässer widmen und Starkregenrisikomanagementkonzepte erarbeiten. Ganz grundsätzlich ist das Bewusstsein für Hochwassergefahren bei jedem Einzelnen noch stärker zu schärfen, da es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben kann und auch die private Vorsorge eine wichtige Rolle spielt“, heißt es vonseiten des Ministeriums.
Doch wie wird im Ernstfall überhaupt gewarnt? Das Landesministerium erläutert dazu: „Grundsätzlich ist für die Warnung vor wetterbezogenen Gefahren in Deutschland der Deutsche Wetterdienst (DWD) zuständig.“Die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes oder der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg gehen im Alb-Donau-Kreis auch den Kommandanten der Feuerwehren und der unteren Katastrophenschutzbehörde des Alb-Donau-Kreises mittels einer Alarmierung über die Integrierte Leitstelle Ulm zu. Auf der Grundlage der Warnungen und Vorhersagen wird dann durch die untere Katastrophenschutzbehörde und den Kreisbrandmeister entschieden, ob eine kreisweite Warnung ausgelöst wird. „Bei lokal begrenzten Ereignissen liegt die Zuständigkeit zur Warnung
der Bevölkerung in kommunaler Hand. Hier entscheidet im Regelfall der Bürgermeister mit dem Feuerwehrkommandanten über eine entsprechende Warnung über die oben beschriebenen verschiedenen Warnmittel“, so das Ministerium.
Im Fall von Hochwasser greife zusätzlich die gemeinsame Hochwassermeldeordnung des Stadtkreises Ulm und des Alb-Donau-Kreises. Dieser Alarmplan legt die kreisweiten Meldewege im Falle von entsprechenden Warnungen fest. Weiterhin sind die Gemeinden verpflichtet, eigene Alarm- und Einsatzpläne, zugeschnitten auf die örtlichen Gegebenheiten und individuellen Gefahren, vorzuhalten.
Ganz untätig seien Land und Kommen jedoch in der Vergangenheit nicht gewesen. Einige Projekte seien