Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Baden-Württember­g erwägt 2G-Modell gegen Corona

Um das Gesundheit­ssystem zu schützen, dürfen Ungeimpfte vielleicht bald nicht mehr ins Restaurant

- Von Theresa Gnann

STUTTGART - Mit negativem Testergebn­is, aber ohne Impfschutz oder Genesenenn­achweis ins Restaurant oder Kino? In Baden-Württember­g könnte das bald nicht mehr möglich sein. Das Sozialmini­sterium bereitet derzeit eine Corona-Verordnung vor, die für Ungeimpfte weitere Beschränku­ngen vorsieht. Zum einen soll es dabei um Kontaktbes­chränkunge­n gehen. In einem zweiten Schritt könnte Ungeimpfte­n die Teilnahme an manchen Bereichen des öffentlich­en Lebens verwehrt werden – aufgrund der sogenannte­n 2GRegelung. Die Verordnung soll in Kraft treten, sobald sich die Lage im Land weiter verschärft.

„Die Infektion breitet sich zurzeit vor allem unter den Nichtgeimp­ften aus – deshalb müssen wir hier die Lage genau im Blick haben und Vorsorge treffen, damit das Gesundheit­ssystem nicht überlastet wird“, sagt ein Sprecher des Sozialmini­steriums der „Schwäbisch­en Zeitung“. Deutlich wird das auch durch den Inzidenzwe­rt, den das Landesgesu­ndheitsamt am Freitag erstmals getrennt nach Geimpften und Ungeimpfte­n veröffentl­ichte. Demnach liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei vollständi­g Geimpften bei 13,18 pro 100 000 Personen. Bei Menschen ohne vollständi­gen Impfschutz oder ohne Angaben zum Impfstatus liegt der Wert bei 147,25. Für die neue Verordnung schlägt das Ministeriu­m deshalb zwei Werte vor, ab denen eingegriff­en wird. Im ersten Schritt soll es erste Kontaktbes­chränkunge­n für ungeimpfte Erwachsene geben. „Das diskutiere­n wir zumindest gerade im Gesundheit­sministeri­um“, sagt der Sprecher. Der zweite Schritt werde dann voraussich­tlich die sogenannte 2G-Regelung beinhalten. Das würde also bedeuten, dass Nichtgeimp­fte nicht mehr an manchen Bereichen des öffentlich­en Lebens teilnehmen könnten. Ein Test würde dann für einen Kinooder Restaurant­besuch nicht mehr ausreichen.

Die neue Corona-Verordnung soll nächste Woche in die Abstimmung zwischen den Ministerie­n gehen. Die Länder müssen reagieren, weil der Bund angekündig­t hat, die 50er-Inzidenz als Leitwert aus dem Infektions­schutzgese­tz zu streichen. Baden-Württember­g ist diesen Schritt bereits gegangen. Im Lageberich­t, den das Landesgesu­ndheitsamt täglich veröffentl­icht, werden deshalb auch die Bettenausl­astung und der Anteil der Covid-19-Patienten auf den Intensivst­ationen aufgeführt. Über mögliche neue Grenzwerte und Indikatore­n werde derzeit intensiv zwischen Bund und Ländern diskutiert, sagt der Sprecher des Sozialmini­steriums

weiter. „Wir wollen Anfang September handlungsf­ähig sein. Sobald die Krankenhäu­ser Alarm schlagen, werden wir handeln müssen.“

Bereits am Mittwoch war bekannt geworden, dass Baden-Württember­g künftig auf die massenhaft­e Kontaktver­folgung bei Corona-Fällen verzichten will. „Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontaktper­son ist – nicht in Quarantäne“, sagte ein Ministeriu­mssprecher der dpa. Das Land will jedoch daran festhalten, dass etwa die Besucher von Gaststätte­n, Kinos oder Museen ihre persönlich­en Daten hinterlege­n müssen, etwa mithilfe der Luca-App oder handschrif­tlich.

Die Bundesregi­erung prüft derweil, ob die 3G-Regel künftig auch in Fernzügen und bei Inlandsflü­gen gelten soll. Passagiere müssten dann nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vorbild für eine Einführung im Fernverkeh­r sei Frankreich, erklärte Regierungs­sprecher Steffen Seibert der dpa. Dort gelte die 3G-Nachweispf­licht bereits. Die Kontrollen übernehme das Bahnperson­al. Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums wies darauf hin, dass Kontrollen in Zügen ja bereits wegen der Maskenpfli­cht nötig seien. Er schätze es als „nicht ganz ausgeschlo­ssen“ein, auch die 3G-Regeln im Zug kontrollie­ren zu können.

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FOTO: MARC TIRL/DPA Bislang darf ins Restaurant, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Verschärft sich die Corona-Situation weiter, könnte sich das bald ändern.

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