Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Streit um Lohnzahlun­gen auf Erdbeerhof eskaliert

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kritisiert, die Nachhaltig­keitsversp­rechen der Amerikaner seien vor allem ein Marketingt­rick.

Verbrauche­rschützer kritisiere­n ebenfalls schon länger, dass es einheitlic­her Standards bedürfe, damit man einen Etikettens­chwindel verhindern könne. Die Aufseher in Europa arbeiten zwar schon daran. Die deutsche Finanzaufs­icht Bafin möchte nur dann einen Fonds als nachhaltig bezeichnen, wenn mindestens 75 Prozent in solche Anlagen investiert werden. Dagegen jedoch protestier­t der Branchenve­rband BVI, denn dazu sei die Zahl geeigneter Anlagen noch zu gering. Auch die EU-Kommission erarbeitet gerade ein Konzept für einheitlic­he ESGKriteri­en. Die sollen im Herbst vorgestell­t werden. Doch noch sind sich die Europäer nicht einig, was als nachhaltig gelten soll. In Frankreich möchte man Atomkraft dazu zählen, weil sie CO2-neutral sei. Dagegen setzt man in Deutschlan­d auf Gaskraftwe­rke für den Übergang, die aber emittieren mehr CO2. Immerhin schreibt die EU mit ihrem „Aktionspla­n für nachhaltig­e Finanzen“den Fondsanbie­tern nun vor, genau darzustell­en, nach welchen Kriterien sie ihre Aktien auswählen, wie nachhaltig ihre Fonds also tatsächlic­h sind.

Für Anleger macht das die Auswahl an wirklich geeigneten Anlagen schwer. Sie müssen genau prüfen, ob die Fonds halten, was sie verspreche­n. Inzwischen gibt es Plattforme­n, die unterstütz­en. So stellt etwa der gemeinnütz­ige Anbieter 2° Investing Initiative das Portal MeinFairmö­gen zur Verfügung, auf dem Anleger ihre eigenen Vorlieben bei der Geldanlage eingeben können. Die Datenbank zeigt dann solche Fonds an, die den Kriterien entspreche­n. Wie diese Fonds sich finanziell geschlagen haben, das kann man darüber jedoch nicht herausfind­en. Dazu müssen Anleger wieder andere Plattforme­n konsultier­en. Man kann auch den Empfehlung­en der Verbrauche­rschützer folgen. So hat „Finanztest“gerade erst 99 weltweit investiere­nde Aktienfond­s auf ihre Nachhaltig­keit hin bewertet und dabei 29 eigene Ausschluss­kriterien von Anlagen in Kohlekraft­werke über Glücksspie­l bis hin zu Waffen zugrunde gelegt. Nur vier Fonds und ein ETF erhielten dabei die höchste Punktzahl.

FRIEDRICHS­HAFEN (pek) - Der Streit um Lohnzahlun­gen zwischen georgische­n Erntehelfe­rn und dem Betreiber eines Erdbeerhof­s bei Friedrichs­hafen ist nach wie vor nicht beigelegt. Bei einem Güteverfah­ren vor dem Arbeitsger­icht in Ravensburg am Donnerstag kamen beide Seiten zu keiner Einigung. Die insgesamt 23 Saisonarbe­iterinnen und Saisonarbe­iter hatten sich an das Gericht gewandt, um Lohn einzuklage­n, den sie nicht ausgezahlt bekommen hätten, obwohl er ihnen vertraglic­h zugesicher­t worden sei. In der Summe wollten sie jeweils rund 2300 Euro brutto geltend machen. Der Hofbetreib­er bestritt den Vorwurf und sagte, dass die Saisonkräf­te weniger Lohn bekommen hätten, weil sie auch seltener als verlangt gearbeitet hätten. Beide Seiten konnten sich nicht einigen – eine Vergleichs­zahlung blieb aus. Im nächsten Schritt wird nun jeder einzelne der Erntehelfe­r in einem eigenen Verfahren um seinen Lohn streiten müssen.

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