Streit um Lohnzahlungen auf Erdbeerhof eskaliert
kritisiert, die Nachhaltigkeitsversprechen der Amerikaner seien vor allem ein Marketingtrick.
Verbraucherschützer kritisieren ebenfalls schon länger, dass es einheitlicher Standards bedürfe, damit man einen Etikettenschwindel verhindern könne. Die Aufseher in Europa arbeiten zwar schon daran. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin möchte nur dann einen Fonds als nachhaltig bezeichnen, wenn mindestens 75 Prozent in solche Anlagen investiert werden. Dagegen jedoch protestiert der Branchenverband BVI, denn dazu sei die Zahl geeigneter Anlagen noch zu gering. Auch die EU-Kommission erarbeitet gerade ein Konzept für einheitliche ESGKriterien. Die sollen im Herbst vorgestellt werden. Doch noch sind sich die Europäer nicht einig, was als nachhaltig gelten soll. In Frankreich möchte man Atomkraft dazu zählen, weil sie CO2-neutral sei. Dagegen setzt man in Deutschland auf Gaskraftwerke für den Übergang, die aber emittieren mehr CO2. Immerhin schreibt die EU mit ihrem „Aktionsplan für nachhaltige Finanzen“den Fondsanbietern nun vor, genau darzustellen, nach welchen Kriterien sie ihre Aktien auswählen, wie nachhaltig ihre Fonds also tatsächlich sind.
Für Anleger macht das die Auswahl an wirklich geeigneten Anlagen schwer. Sie müssen genau prüfen, ob die Fonds halten, was sie versprechen. Inzwischen gibt es Plattformen, die unterstützen. So stellt etwa der gemeinnützige Anbieter 2° Investing Initiative das Portal MeinFairmögen zur Verfügung, auf dem Anleger ihre eigenen Vorlieben bei der Geldanlage eingeben können. Die Datenbank zeigt dann solche Fonds an, die den Kriterien entsprechen. Wie diese Fonds sich finanziell geschlagen haben, das kann man darüber jedoch nicht herausfinden. Dazu müssen Anleger wieder andere Plattformen konsultieren. Man kann auch den Empfehlungen der Verbraucherschützer folgen. So hat „Finanztest“gerade erst 99 weltweit investierende Aktienfonds auf ihre Nachhaltigkeit hin bewertet und dabei 29 eigene Ausschlusskriterien von Anlagen in Kohlekraftwerke über Glücksspiel bis hin zu Waffen zugrunde gelegt. Nur vier Fonds und ein ETF erhielten dabei die höchste Punktzahl.
FRIEDRICHSHAFEN (pek) - Der Streit um Lohnzahlungen zwischen georgischen Erntehelfern und dem Betreiber eines Erdbeerhofs bei Friedrichshafen ist nach wie vor nicht beigelegt. Bei einem Güteverfahren vor dem Arbeitsgericht in Ravensburg am Donnerstag kamen beide Seiten zu keiner Einigung. Die insgesamt 23 Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter hatten sich an das Gericht gewandt, um Lohn einzuklagen, den sie nicht ausgezahlt bekommen hätten, obwohl er ihnen vertraglich zugesichert worden sei. In der Summe wollten sie jeweils rund 2300 Euro brutto geltend machen. Der Hofbetreiber bestritt den Vorwurf und sagte, dass die Saisonkräfte weniger Lohn bekommen hätten, weil sie auch seltener als verlangt gearbeitet hätten. Beide Seiten konnten sich nicht einigen – eine Vergleichszahlung blieb aus. Im nächsten Schritt wird nun jeder einzelne der Erntehelfer in einem eigenen Verfahren um seinen Lohn streiten müssen.