Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Schweiz liefert „Cum-Ex“-Drahtziehe­r aus

In Deutschlan­d rückt ein Prozess gegen den Anwalt Hanno Berger nun näher

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BERN (dpa) - Der wegen dubioser „Cum-Ex“-Geschäfte zulasten der deutschen Staatskass­e in der Schweiz festgenomm­ene deutsche Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefe­rt werden. Die Verfügung erging am 20. August, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Das Schweizer Anwaltsbür­o von Berger wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht dazu äußern, ob es in Berufung gehen wird. „Wir haben aktuell nichts zu kommunizie­ren“, teilte es mit. Auch das „Handelsbla­tt“hatte berichtet.

Berger ist unter anderem vor dem Landgerich­t Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhint­erziehung im Zusammenha­ng mit Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhint­erziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zu Prozessbeg­inn in Wiesbaden im März blieb Berger aber fern, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Berger wird zudem wegen des Verdachts auf gewerbsmäß­igen Bandenbetr­ug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher.

Berger, der als Schlüsself­igur in der Cum-Ex-Affäre gilt, war nach Auslieferu­ngsgesuche­n aus Deutschlan­d am 7. Juli im Kanton Graubünden

festgenomm­en worden. Berger wehrt sich gegen die Auslieferu­ng und die Anklage. Am 5. August hatte das schweizeri­sche Bundesstra­fgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferu­ngshaft zurückgewi­esen.

Gegen die Auslieferu­ngsverfügu­ng vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstra­fgericht erhoben werden. Gegen Entscheidu­ngen des Bundesstra­fgerichts wiederum könne das Bundesgeri­cht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamte­s für Justiz. Das Bundesgeri­cht würde dann in letzter Instanz entscheide­n. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern.

Bei den „Cum-Ex“-Geschäften handelt es sich um einen der größten Steuerskan­dale der deutschen Nachkriegs­geschichte. Investoren nutzten eine Gesetzeslü­cke, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen.

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FOTO: BORIS ROESSLER/DPA Ein Rechtsanwa­lt des Hauptbesch­uldigten Hanno Berger mit Akte im Gerichtssa­al: Berger wehrt sich gegen die Auslieferu­ng.

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