Veterinäramt beschlagnahmt drei Hundewelpen
ALB-DONAU-KREIS (sz) - Veterinärinnen und Veterinäre des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis haben am Donnerstag drei Hundewelpen der Rasse Zwergspitz bei einem Tierhalter im Alb-Donau-Kreis beschlagnahmt.
Die Welpen waren einer Mitteilung des Landratsamts zufolge aus Bulgarien nach Deutschland gebracht worden. Sie hätten allerdings nicht das dafür nötige Mindestalter von 15 Wochen, das EU-Bestimmungen vorschreiben. Die Angaben in den Tierpässen passten teilweise gar nicht oder nicht nachweislich zu den beschlagnahmten Tieren. Die tatsächlich etwa acht Wochen alten Tiere litten an Durchfall. Außerdem stand zu wenig Futter und kein sauberes Wasser zur Verfügung.
Einer der Welpen starb aufgrund seines sehr schlechten Gesundheitszustands. Zur pathologischen Untersuchung wurde er an das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf gebracht.
Die beiden anderen Hundewelpen wurden dem Tierheim Ulm übergeben. Dort befinden sie sich in Quarantäne. Bis zur vollständigen Genesung und bis zum Nachweis der Tollwutfreiheit werden sie dort bleiben. Erst nach der Freigabe durch die Veterinärbehörde können die Tiere an andere Personen vermittelt werden. Gegen den Tierhalter werden seitens der Veterinärbehörde rechtliche Schritte unternommen. Die Prüfungen dauern noch an. Auch die Einleitung eines Strafverfahrens wird geprüft.