Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Für E-Scooter gilt 0,5-Promille-Grenze

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Unter der Haube ist es allerdings vorbei mit dem Eigensinn: Weil irgendwo ja die Einsparung­en durch die Zusammenar­beit herkommen müssen, gibt es ausschließ­lich Motoren aus der französisc­hen Allianz: Einen 1,5-Liter-Diesel mit drei Leistungss­tufen von 75 bis 116 PS und einen 1,3 Liter großen Benziner mit 102 oder 131 PS und später eine E-Maschine mit 102 PS. Für die Verbrenner, von denen es im Tourer neben den beiden Benzinern nur den mittleren Diesel mit 95 PS gibt, nennt Mercedes Spitzentem­pi von 152 bis 183 km/h und Verbrauchs­werte zwischen 5,0 und 6,5 Litern; für den eCitan stellen die Schwaben bei 44 kWh nutzbarer Batterieka­pazität eine Reichweite von 285 Kilometern in Aussicht.

Natürlich mussten bei allem Familiensi­nn auch ein paar Kompromiss­e her. Dass der Citan diesmal mehr auftrumpft, liegt nicht zuletzt am besseren Timing: „Denn statt ein fertiges Fahrzeug zum Mercedes umzubauen, waren wir diesmal vom ersten Tag an mit im Boot und haben bei Design, beim Interieur, bei Ausstattun­g und Abstimmung unsere Wünsche und Vorstellun­gen einbringen können“, sagt Projektlei­ter Hipp und ist mit dem Ergebnis sichtlich zufrieden: „Der Citan ist einer von uns.“

STUTTGART (dpa) - Bei der Nutzung eines E-Scooters gilt wie am Steuer eines Autos eine Alkoholgre­nze von 0,5 Promille. Für PkwFührers­cheinneuli­nge in der Probezeit liegt diese sogar bei 0 Promille. Darauf weist die Expertenor­ganisation Dekra hin. Oft sind sich die Fahrer allerdings nicht über die Straßennut­zungsregel­n im Klaren. Sie entspreche­n denen für Radfahrer: Gehwege und Fußgängerz­onen dürfen nicht befahren werden, es sei denn, es ist ausdrückli­ch erlaubt. Falls es einen Fahrradweg oder Schutzstre­ifen gibt, muss dieser benutzt werden. Alkoholein­fluss und falsche Straßennut­zung sind laut Dekra die zwei häufigsten Fehlverhal­ten. 2020 standen 18 Prozent aller von der Polizei aufgedeckt­en Fehlverhal­ten im Zusammenha­ng mit Alkohol, 16 Prozent mit einer falschen Benutzung der Fahrbahn. Die Nutzung eines E-Scooters ist ab 14 Jahren erlaubt. Ein Führersche­in ist nicht erforderli­ch.

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Von der A-Klasse kommt das Lenkrad. Rechts der Bildschirm für Infotainme­ntsystem und Online-Zugang.
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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Alkoholisi­ert E-Scooter fahren? Lieber nicht.

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