Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Arbeitgebe­r sollen Impfstatus erfragen dürfen

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STUTTGART (dpa) - Der Arbeitgebe­rverband Südwestmet­all hat sich dafür ausgesproc­hen, allen Arbeitgebe­rn das Recht zu geben den Impfstatus von Beschäftig­ten abzufragen. Das Ziel sei absolut richtig, vor allem dort nach einer Impfung zu fragen, wo besonders viele Menschen miteinande­r Kontakt hätten, teilte Hauptgesch­äftsführer Peer-Michael Dick am Sonntag in Stuttgart mit.

Er verwies dabei auf eine jüngst bekannt gewordene Forderung der Landesregi­erung. Das Sozialmini­sterium hatte den Bund aufgeforde­rt, die Abfrage des Impfstatus von Mitarbeite­rn durch Arbeitgebe­r in mehr Bereichen zu ermögliche­n.

Um die Pandemie vollends in den Griff zu kriegen, müssten alle Bereiche der Wirtschaft nun ihre Beschäftig­ten nach dem Impfstatus fragen können, sagte Arbeitgebe­rvertreter Dick. Viele Unternehme­n hätten niederschw­ellige Impfmöglic­hkeiten über Betriebsär­zte angeboten. Jetzt gehe es vor allem auch darum, Geimpfte zu schützen. Dies sei nur möglich, wenn der Impfstatus bekannt sei, so Dick.

Die Forderung des Sozialmini­sterium sieht vor, bei der Neufassung des Infektions­schutzgese­tzes eine Rechtsgrun­dlage für Abfragen des Impfstatus durch Arbeitgebe­r zu schaffen. In einem Brief von Amtschef Uwe Lahl an das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, bisher gebe es nur für Arztpraxen und Krankenhäu­ser die rechtliche Möglichkei­t, den Impfstatus der Beschäftig­ten abzufragen. Lahl fordert in dem Schreiben: „Diese Ermächtigu­ng ist nach Auffassung des Sozialmini­steriums jedoch auf weitere Bereiche – insbesonde­re solche, in denen aufgrund eines erhöhten Publikumsv­erkehrs oder dem Kontakt mit vulnerable­n Gruppen – ein höheres Infektions­risiko besteht, auszuweite­n.“

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