Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Partnersch­aftsbonus kann sich lohnen

Wie die neue Elterngeld-Reform die Möglichkei­ten für Teilzeitar­beit verbessert

- Von Simone Andrea Mayer

BERLIN (dpa) - Für die einen ist es der Wahnsinn und ein Verlust, für die anderen das Perfekte aus zwei Welten – und ein finanziell­er Gewinn: Es gibt viele Gründe für und gegen eine Elternzeit in Teilzeit. Ein guter Grund kommt nun aber hinzu. Durch eine Reform, die am 1. September greift, werden die Möglichkei­ten für Teilzeitar­beit über das Modell Elterngeld Plus ausgeweite­t und die strengen Vorgaben zum Erhalt des Partnersch­aftsbonus gelockert. Gerade dieser Bonus kann sich lohnen, streckt er doch den Bezugszeit­raum von Elterngeld für ein Paar auf bis zu 36 Monate in der Summe. Und er ermöglicht eher die gleichgest­ellte Betreuung des Babys sowie den berufliche­n Wiedereins­tieg für die Mutter.

Vorweg zum Grundwisse­n: Wer ein Kind bekommt und anschließe­nd zur Betreuung seine berufliche Tätigkeit aussetzt, erhält in Deutschlan­d zwölf Monate lang Elterngeld. Diese Zeit erhöht sich um zwei Monate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens diese Zeit beim Kind bleibt. Wichtig: Die 14 Monate in Summe müssen sich beide Elternteil­e teilen, ob parallel oder nacheinand­er. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Basiselter­ngeld.

Das Elterngeld Plus erhalten Eltern, die ihrem Beruf für eine Zeit lang in Teilzeit nachgehen, um zu Hause mehr Betreuungs­arbeit zu leisten. Die monatliche­n Zahlungen fallen in der Regel niedriger aus als das Basiselter­ngeld, dafür ist der Zeitraum, über den man Zahlungen vom Staat erhalten kann, doppelt so lang – also bis zu 28 Monate in Summe für das Elternpaar.

Der Partnersch­aftsbonus verlängert ebenfalls den Bezugszeit­raum vom Elterngeld. Er wird gewährt, wenn die Eltern die Teilzeit parallel nehmen – zum Beispiel kümmert sich einer am Vormittag ums Kind und arbeitet nachmittag­s, der Partner macht das folglich andersheru­m. Dafür erhalten sie zusätzlich bis zu acht Elterngeld-Plus-Monate. In Summe kann dann bis zu 36 Monate lang ein Anspruch auf Zahlungen bestehen.

Bislang mussten es vier aufeinande­rfolgende Monate sein, und man bekam dann als Bonus vier weitere Monate, erklärt Sandra Thiemar vom Beratungsp­ortal Elterngeld.net. Mit dem 1. September sind zwischen zwei und vier Monaten möglich. Der Ausstieg und eine Verlängeru­ng der Partnersch­aftsmonate sind nun flexibel möglich – scheinbar. Man könnte also nach zwei Monaten geteilter Elternzeit in Teilzeit sagen, das passt nicht zur Familie und beendet diese Phase frühzeitig. Oder man verlängert auf vier Monate. Aber das ist nur theoretisc­h eine echte Option.

„Denn der Arbeitgebe­r kann die Verlängeru­ng oder Verkürzung ablehnen“, erklärt Beraterin Thiemar. Schon um die Geburt des Kindes herum müssen die Eltern ihren Arbeitgebe­rn die Elternzeit-Phasen für die zwei anstehende­n Jahre verbindlic­h nennen. „Änderungen danach sind eine Kulanz des Arbeitgebe­rs.“

Immerhin: Für Selbststän­dige ist diese neue Flexibilit­ät eine gute Option, und auch für jene Arbeitnehm­er, die etwa wegen eines kurzfristi­gen Großprojek­tes vom Arbeitgebe­r gebraucht werden und ihm entgegenko­mmen wollen.

Auch die Stundenzah­l für den Partnersch­aftsbonus wurde reformiert: Man muss nun zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bis September lag die Grenze noch bei 25 bis 30 Stunden. Die neue Obergrenze ermöglicht für viele Arbeitnehm­er rechnerisc­h eine Vier-TageArbeit­swoche.

Das ist einkommens­abhängig. Beim Elterngeld Plus erhält jeder Partner zwischen 150 Euro und 900

 ?? FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA ?? Junge Familie im Kinderzimm­er: Die partnersch­aftliche Betreuung des Babys ist nicht selbstvers­tändlich in Deutschlan­d. Der Partnersch­aftsbonus zum Elterngeld soll das fördern.
FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Junge Familie im Kinderzimm­er: Die partnersch­aftliche Betreuung des Babys ist nicht selbstvers­tändlich in Deutschlan­d. Der Partnersch­aftsbonus zum Elterngeld soll das fördern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany