Mängel in der Mietwohnung melden
Euro im Monat, Zuschläge gibt es etwa bei weiteren kleinen Kindern im Haushalt. Zum Vergleich: Beim Basiselterngeld sind es zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld. Dafür erhält man ja auch noch anteiliges Einkommen vom Arbeitgeber.
Und man muss den Zeitkorridor von 24 bis 32 Wochenarbeitsstunden einhalten, sonst fordert das Amt das Elterngeld zurück. Neu ist aber, dass nur monatsweise auf Übertretungen geschaut wird. Vor der Reform hat man die gesamten acht Zahlungen für beide Partner in vier Monaten verloren, wenn auch nur ein Elternteil in einem Monat zu viel oder zu wenig gearbeitet hat. Nun würde die zuständige Elterngeldstelle laut Bundesfamilienministerium nur diese eine Monatszahlung zurückverlangen.
Außerdem müssen Voraussetzungen erfüllt sein, um während der Elternzeit in Teilzeit gehen zu können: „Man muss schon mindestens sechs Monate im Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber sein“, sagt Thiemars Kollege Michael Tell. „Der Arbeitgeber kann die Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen und es muss sich um einen Betrieb mit mindestens 15 Angestellten handeln (ohne Auszubildende).“Für Selbstständige treffen diese Voraussetzungen natürlich nicht zu.
Für wen lohnt sich der Partnerschaftsbonus? Für Eltern, die in den ersten Jahren mehr Zeit mit den Kindern verbringen wollen. Und die die Betreuungsarbeit über gemeinsame Wochenenden hinaus zusammen leisten wollen. Und die einander eher ermöglichen wollen, dass jeder seinen beruflichen Bestrebungen nachkommen kann. „Das kann auch sinnvoll sein, um die Wiedereingliederung im Job und die Eingewöhnung im Kindergarten zu vereinbaren“, sagt Sandra Thiemar.
Allerdings ist die Expertin skeptisch, ob die Reform das noch mal verbessert. „Viele Männer wollen sich nicht darauf einlassen, in Teilzeit zu gehen“, berichtet sie aus ihrer Beratungserfahrung.
HANAU (dpa) - Mieterinnen und Mieter müssen Mängel in der Wohnung anzeigen. Denn nur dann haben Vermieterinnen und Vermieter auch die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen. Wird ein Defekt nicht gemeldet und es entstehen Folgekosten, können diese deshalb nicht automatisch dem Vermieter angelastet werden. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 123/19), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht
und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist. In dem verhandelten Fall ging es um erhebliche Nebenkostennachzahlungen wegen eines defekten Spülkastens, der den Wasserverbrauch deutlich erhöht hatte. Das Urteil: Es sei schlicht kaum vorstellbar, dass ein so massiver durch einen defekten Spülkasten verursachter Wasserverlust über mehrere Monate hinweg vom Mieter unerkannt bleibt.