Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Regierung prüft Auskunftsp­flicht zum Impfstatus

Corona-Arbeitssch­utzverordn­ung wird ausgeweite­t und bis Ende November verlängert

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Freiwillig­e Auskünfte zur Impfung: ● Heils Verordnung legt Arbeitgebe­rn nahe, den Impf- oder Genesungss­tatus der Beschäftig­ten bei der Festlegung betrieblic­her Infektions­schutzmaßn­ahmen zu berücksich­tigen. Denn vollständi­g Geimpfte oder Genesene hätten ein deutlich geringeres Covid-Risiko. Von ihnen gehe auch ein geringeres Übertragun­gsrisiko aus. Welche Hygienereg­eln bei einer durchgeimp­ften Belegschaf­t gegebenenf­alls entfallen, regelt die Verordnung nicht. Ausdrückli­ch schreibt der Verordnung­sgeber aber vor: Ohne solche Erkenntnis­se „ist von keinem vollständi­g vorhandene­m Impf- oder Genesungss­tatus auszugehen“.

Mehr Anstrengun­gen für Impfungen ● im Betrieb: Mit der Verordnung gilt neu ab 10. September eine Verpflicht­ung der Arbeitgebe­r, Beschäftig­te über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und Impfmöglic­hkeiten zu informiere­n. Beschäftig­te sind zur Wahrnehmun­g von Impfangebo­ten freizustel­len. Firmen müssen zudem ihre Betriebsär­zte beim Impfen unterstütz­en. Wo es keine impfenden Betriebsär­zte gibt, soll den Beschäftig­ten etwa durch mobile Impfteams oder Arztpraxen ein Impfangebo­t gemacht werden. Umfragen hätten gezeigt, dass über 30 Prozent der Ungeimpfte­n impfbereit seien, so die Verordnung­sbegründun­g. Ungeimpfte sähen aber teils kein Risiko einer schweren Erkrankung oder hätten Angst vor Nebenwirku­ngen. Für diese Personen könne „eine persönlich­e Ansprache durch eine Vertrauens­person im Betrieb“eine Hilfestell­ung sein.

Hygiene im Betrieb: Ob die Pflicht ● zu betrieblic­hen Hygieneplä­nen oder die Pflicht zum Angebot von Schnell- oder Selbsttest­s mindestens zweimal pro Woche, sofern Beschäftig­te

nicht im Homeoffice sind – diese Regeln gelten weiter. Heil sagte in der ARD: „Es werden Tests angeboten, es gibt aber kein Recht der Beschäftig­ten, eine Bescheinig­ung zu bekommen, um dann abends in die Kneipe zu gehen.“Arbeitgebe­r sollen weiter wenigstens partiell Homeoffice anbieten. Wo andere Maßnahmen nicht reichen, müssen Arbeitgebe­r mindestens eine medizinisc­he Schutzmask­e zur Verfügung stellen. Die Corona-Arbeitssch­utzverordn­ung ist an die Dauer der epidemisch­en Lage gekoppelt und wurde somit bis einschließ­lich 24. November 2021 verlängert.

Debatte über den Impfstatus: Heil ● sagte: „Rechtsstaa­tlich handeln heißt, dass ein Arbeitgebe­r kein Recht auf die Aussage von Arbeitnehm­ern hat, was Gesundheit­sdaten betrifft.“Er dürfe sich auch nicht die Krankenakt­e angucken, weil das sehr persönlich­e Daten seien. Gleichzeit­ig sprach sich Heil für pragmatisc­he Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektions­schutzrech­t an besonders sensiblen Arbeitsplä­tzen eine Art 3G-Regel aufzustell­en – also von Arbeitnehm­ern den Nachweis zu verlangen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Der Bundesdate­nschutzbea­uftragte Ulrich Kelber hält ein rechtssich­eres Arbeitgebe­r-Auskunftsr­echt für vorstellba­r – der Arbeitgebe­r müsse etwa nicht wissen, ob jemand geimpft, genesen oder getestet sei, nur dass eines von dreien zutreffe, sagte der SPD-Politiker.

Wie es in der Debatte weitergeht: ●

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FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA Aktuell bleiben Auskünfte der Beschäftig­ten zu ihrem Impf- oder Genesenens­tatus freiwillig.

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