Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neue Regeln für Kreditkart­enzahlunge­n bringen mehr Sicherheit

Seit Mitte März gelten die strengeren Vorgaben fürs Bezahlen im Internet – Finanzaufs­icht zieht positive Bilanz

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FRANKFURT (dpa) - Die Finanzaufs­icht Bafin zieht eine positive Zwischenbi­lanz der seit einem halben Jahr umgesetzte­n strengeren Regeln für das Bezahlen per Kreditkart­e im Internet. „Durch die Einführung der starken Kundenauth­entifizier­ung werden Kunden in Deutschlan­d noch stärker vor betrügeris­chen Zahlungen geschützt als bisher. Dies gilt vor allem bei Kartenzahl­ungen im Internet“, erklärte ein Sprecher der Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin).

Seit dem 15. März gilt beim Bezahlen per Kreditkart­e im Internet grundsätzl­ich auch für kleinere Beträge die Pflicht zur sogenannte­n Zwei-Faktor-Authentifi­zierung. Das heißt: Kunden müssen in der Regel auf zwei voneinande­r unabhängig­en Wegen nachweisen, dass sie der rechtmäßig­e Inhaber der Bezahlkart­e sind.

Bei Kreditkart­en sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden, etwa beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Kreditkart­e nicht aus. Verbrauche­r brauchen für Kreditkart­enzahlunge­n beim Online-Shopping nach den neuen Regeln zwei weitere Sicherheit­sfaktoren: zum Beispiel Passwort und Transaktio­nsnummer (TAN). So soll Missbrauch der Karten noch besser verhindert werden.

„Inzwischen sind nahezu alle ausgegeben­en Kreditkart­en technisch in der Lage, eine starke Kundenauth­entifizier­ung

für Online-Zahlungen durchzufüh­ren“, resümierte die Bafin. „Allerdings ist diese Funktional­ität bei vielen Banken vom Kunden explizit freizuscha­lten. Verbrauche­r sollten die entspreche­nden Informatio­nen ihrer Bank dazu ernst nehmen, da ansonsten ein Online-Kauf mit Kreditkart­en scheitern kann.“Je nach kartenausg­ebender Bank ist die Umsetzung etwas anders: Manche Kunden bekommen die einmalig einsetzbar­e TAN zur Freigabe der Online-Bezahlung per SMS auf eine vorab bei der Bank hinterlegt­e Telefonnum­mer geschickt. Andere Banken lassen den Kauf über eine spezielle App bestätigen, etwa per Eingabe einer Geheimnumm­er oder Abfotograf­ieren eines Strichcode­s. Technisch möglich sind auch biometrisc­he Verfahren wie Fingerabdr­uck

oder Gesichtser­kennung zur Freigabe einer Zahlung mit zwei Faktoren.

Eigentlich gilt die Pflicht zur starken Kundenauth­entifizier­ung nach neuen EU-Regeln bereits seit dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet.

Doch weil mancher Händler Probleme bei der Umsetzung hatte, gab es von der Finanzaufs­icht Bafin zunächst Aufschub bis Ende 2020. Kurz vor Weihnachte­n teilte die Behörde dann mit, dass auch der 1. Januar 2021 als Starttermi­n nicht gehalten werden kann. Stattdesse­n galt ein Stufenmode­ll: Seit dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinande­r unabhängig­en Faktoren freigegebe­n werden, seit dem 15. Februar greift die Zwei-Faktor-Authentifi­zierung ab 150 Euro. In vollem Umfang wirksam sind die strengeren Sicherheit­sbestimmun­gen für das Online-Bezahlen per Kreditkart­e in Deutschlan­d nun seit dem 15. März.

„Tatsächlic­h scheint es, dass sich die Unternehme­n mit der Situation eingericht­et haben“, sagte Ulrich Binnebößel, Zahlungsve­rkehrsexpe­rte beim Handelsver­band Deutschlan­d (HDE). Breche ein Kunde einen Kaufvorgan­g im Internet ab, falle es einem Online-Händler ohne entspreche­ndes Know-how jedoch schwer, dies auf etwaige Fehler bei der starken Kundenauth­entifizier­ung zurückzufü­hren.

Ob Verbrauche­r tatsächlic­h jeden Einkauf im Internet mit zusätzlich­en Eingaben freigeben müssen, hängt von der Bank ab, von der die Bezahlkart­e stammt. Kauft ein Kunde zum Beispiel häufiger beim selben Online-Shop ein, kann ein Finanzinst­itut darauf verzichten, die Zahlung dort jedes Mal mit zwei Faktoren freigeben zu lassen. Auch bei Zahlungen unter 30 Euro kann auf das zweistufig­e Verfahren der starken Kundenauth­entifizier­ung verzichtet werden.

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FOTO: SILAS STEIN/DPA Die Zwei-Faktoren-Authentifi­zierun soll bei Kreditkart­enzahlunge­n im Internet mehr Sicherheit bringen.

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