Ritzler nimmt Stellung zu Zwangsgeld
Lauterach soll 5000 Euro zahlen – Gemeinde sieht keine Versäumnisse
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LAUTERACH - Am Ende der Gemeinderatssitzung mit diversen zuvor getroffenen Beschlüssen hat Lauterachs Bürgermeister Bernhard Ritzler am Freitagabend Stellung bezogen zum Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro, welches das Landratsamt wegen angeblicher Versäumnisse bei der Wasserversorgung gegen die Gemeinde verhängte. Der Schultes räumte ein, dass es im Vorjahr eine Zwangsgeldandrohung gegeben habe. Den Anforderungen des Landratsamts sei die Gemeinde durch die Beauftragung einer Fachfirma in vollem Umfang nachgekommen, weshalb die Verhängung des Zwangsgelds völlig überraschend erfolgt sei. Bürgermeister Ritzler ging in die Details und kündigte an, mit dem Landrat Heiner Scheffold den persönlichen Kontakt zu treten.
Die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5000 Euro kommt für die Gemeinde Lauterach zur Unzeit und entbehrt jeglicher Berechtigung, darin waren sich Bürgermeister Bernhard Ritzler und die acht Gemeinderäte am Ende der Gemeinderatssitzung in der Lautertalhalle einig. Wie am Freitag berichtet, hat das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises gegen die Gemeinde Lauterach ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro verhängt. Gestützt ist der Verwaltungsakt der Behörde auf Ablauf- und Sicherheitsmängel bei der Wasserversorgung. „Eine Anordnung des Landratsamts vom April 2020 für notwendige Verbesserungen des Betriebs wurde nicht vollständig umgesetzt“, teilte das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.
Bürgermeister Bernhard Ritzler teilte in der Gemeinderatssitzung mit, das Landratsamt habe in der Anordnung
vom April 2020 die Beschäftigung von Personal mit nachweisbarer Fach- und Sachkunde für den Betrieb der Wasserversorgung gefordert. Darüber hinaus müsse eine klare Aufbau- und Ablauforganisation und ein angemessenes technisches Sicherheitsmanagement, sowohl für den betrieblichen Alltag wie für mögliche Störfälle eingerichtet sein. Die in der Anordnung gesetzte Frist (14. August 2020) habe die Gemeinde laut Landratsamt verstreichen lassen.
Dass die Wasserversorgungsanlagen in Lauterach nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und sanierungsbedürftig sind, ist Behörde und Gemeindeverwaltung bekannt. Der Gemeinderat hat insoweit in seiner Sitzung vom 6. Juli 2020 die Vergabe der Planung der Neustrukturierung der Wasserversorgung an das Ingenieurbüro Dreher + Stetter beschlossen und einen straffen Zeitplan