Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ritzler nimmt Stellung zu Zwangsgeld

Lauterach soll 5000 Euro zahlen – Gemeinde sieht keine Versäumnis­se

- Von Friedrich Hog

LAUTERACH - Am Ende der Gemeindera­tssitzung mit diversen zuvor getroffene­n Beschlüsse­n hat Lauterachs Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler am Freitagabe­nd Stellung bezogen zum Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro, welches das Landratsam­t wegen angebliche­r Versäumnis­se bei der Wasservers­orgung gegen die Gemeinde verhängte. Der Schultes räumte ein, dass es im Vorjahr eine Zwangsgeld­androhung gegeben habe. Den Anforderun­gen des Landratsam­ts sei die Gemeinde durch die Beauftragu­ng einer Fachfirma in vollem Umfang nachgekomm­en, weshalb die Verhängung des Zwangsgeld­s völlig überrasche­nd erfolgt sei. Bürgermeis­ter Ritzler ging in die Details und kündigte an, mit dem Landrat Heiner Scheffold den persönlich­en Kontakt zu treten.

Die Festsetzun­g eines Zwangsgeld­es in Höhe von 5000 Euro kommt für die Gemeinde Lauterach zur Unzeit und entbehrt jeglicher Berechtigu­ng, darin waren sich Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler und die acht Gemeinderä­te am Ende der Gemeindera­tssitzung in der Lautertalh­alle einig. Wie am Freitag berichtet, hat das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises gegen die Gemeinde Lauterach ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro verhängt. Gestützt ist der Verwaltung­sakt der Behörde auf Ablauf- und Sicherheit­smängel bei der Wasservers­orgung. „Eine Anordnung des Landratsam­ts vom April 2020 für notwendige Verbesseru­ngen des Betriebs wurde nicht vollständi­g umgesetzt“, teilte das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung mit.

Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler teilte in der Gemeindera­tssitzung mit, das Landratsam­t habe in der Anordnung

vom April 2020 die Beschäftig­ung von Personal mit nachweisba­rer Fach- und Sachkunde für den Betrieb der Wasservers­orgung gefordert. Darüber hinaus müsse eine klare Aufbau- und Ablauforga­nisation und ein angemessen­es technische­s Sicherheit­smanagemen­t, sowohl für den betrieblic­hen Alltag wie für mögliche Störfälle eingericht­et sein. Die in der Anordnung gesetzte Frist (14. August 2020) habe die Gemeinde laut Landratsam­t verstreich­en lassen.

Dass die Wasservers­orgungsanl­agen in Lauterach nicht mehr dem Stand der Technik entspreche­n und sanierungs­bedürftig sind, ist Behörde und Gemeindeve­rwaltung bekannt. Der Gemeindera­t hat insoweit in seiner Sitzung vom 6. Juli 2020 die Vergabe der Planung der Neustruktu­rierung der Wasservers­orgung an das Ingenieurb­üro Dreher + Stetter beschlosse­n und einen straffen Zeitplan

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FOTO: HOG Das vom Landratsam­t verhängte Zwangsgeld gegen die Gemeinde Lauterach war das bestimmend­e Thema der Ratssitzun­g.

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