Keine Kindergartengebühren für die Zeit der Corona geschuldeten Schließung
Gemeinde Lauterach beschließt Bündelausschreibung für Strombezug und Anschaffung von Smartboards für die Grundschule
LAUTERACH (hog) - Die nächste Stromausschreibung der Gemeinde Lauterach soll in einer Bündelausschreibung erfolgen, die Grundschule erhält zwei Smartboards, und der Grüngutabfall kann auch ab 2023 in Lauterach abgegeben werden. Für die Zeit der Corona geschuldeten Schließung des Kindergartens sollen keine Elternbeiträge erhoben werden.
Corona geschuldet war der kommunale Kindergarten in Untermarchtal, der auch von den Kindern aus Lauterach besucht wird, von Januar bis Mai geschlossen. Einer Empfehlung des Städte- und Gemeindetags von Baden-Württemberg folgend, hat der Gemeinderat Lauterach einstimmig beschlossen, für diese Zeit keine Elternbeiträge einzuziehen. Lediglich die Notbetreuung werde den Eltern taggenau in Rechnung gestellt. Bürgermeister Bernhard Ritzler berichtete, dass der Gemeinderat Untermarchtal bereits eine entsprechende Entscheidung getroffen habe. Für beide Gemeinden bedeute dies einen Einnahmenausfall in Höhe von rund 8200 Euro. Voraussichtlich werde ein Teil des Betrags durch Zuschüsse ersetzt. Ferner sei nach dem Wasserschaden in den Räumen von Maria Hilf in der vergangenen Woche erstmals die Nutzung des Gebäudes wieder möglich gewesen.
Einstimmig hat sich das Gremium für eine Bündelausschreibung bezüglich des Stroms für Straßenbeleuchtung, Gemeindegebäude und die Pumpwerke entschieden. Aufgrund größerer Mengen erhofft sich die Gemeinde einen Synergieeffekt und damit verbunden günstigere Einheitspreise. Gegen die Stimmen von Bürgermeister Bernhard Ritzler und Gemeinderat Lutz Mammel entschied sich das Gremium gegen Strom aus erneuerbaren Energien. Insoweit hat Ratsmitglied Jörg Ostmann argumentiert, der Strom werde dort verbraucht, wo er erzeugt werde. Ökostrom sei nur auf dem Papier aus erneuerbaren Energien erzeugt. Ratskollege Lutz Mammel hielt dem entgegen, dass mit dem Kauf von Strom aus erneuerbaren Energien, unabhängig vom technischen Sachverhalt, allein aufgrund der Vertragsabschlüsse regenerative Energien gefördert würden. Auch Bürgermeister Ritzler betonte: „Wenn grüner Strom bestellt wird, muss auch solcher geliefert werden“. Lutz Mammel argumentierte, dass grüner Strom nicht zwingend teurer sein müsse als konventioneller Strom.
„Digitalpakt und digitale Aufrüstung der Schulen sind in aller Munde“, sagte Bürgermeister Bernhard Ritzler bezüglich der anstehenden Anschaffung zweier Smartboards für die beiden Lauteracher Grundschulklassen. Da neben 6900 Euro aus dem Digitalpakt aus einem Sonderprogramm zusätzlich 3382 Euro zur Verfügung stehen, welche bis 30. September auf den Weg gebracht werden müssen, hat Ritzler vorgeschlagen, entsprechend des Medienentwicklungsplans der Schule kurzfristig zwei Smartboards anzuschaffen. Die Anschaffung von Laptops für Schüler stellte er zurück, da noch geklärt werden müsse, ab welcher Klasse solche sinnvoll seien. Unter Hinweis auf die guten Erfahrungen von Nachbargemeinden empfahl der Schultes die Anschaffung vergleichbarer Smartboards beim Munderkinger Anbieter CSW. Außerdem betrage der Zuschuss aus dem Sofortprogramm 100 Prozent. Um das Geld abrufen zu können, stimmte das Gremium einstimmig für den Vorschlag des Bürgermeisters.
Erfreut nahm das Gremium die Nachricht über den Erhalt des Grüngutsammelplatzes in Lauterach auf. Für Lauterach bedeutet das, dass alle Einwohner des Alb-Donau-Kreises vier Stunden pro Woche ihr Grüngut in Lauterach abgeben können, insbesondere auch jene aus Kirchen. Der Gemeinderat hat einstimmig Bürgermeister Bernhard Ritzler zur Unterzeichnung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis ermächtigt, in der die künftigen Pflichten von Gemeinde und Landkreis geregelt sind. Hiernach überlässt die Gemeinde eine Fläche, die als Grünabfallsammelplatz geeignet ist, und stellt Personal zur ordnungsgemäßen Annahme und Sauberhaltung des Platzes. Der Landkreis stellt ab 2023 die Container, sorgt für deren Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der enthaltenen Wertstoffe und erstattet der Gemeinde die Kosten für die Erfüllung der Beistandsleistungen mit einer Pauschale von 7900 Euro. Auch die Schulung der Mitarbeiter obliegt dem Kreis. Ob auch in den Wintermonaten eine Öffnung erfolgen muss, will Bernhard Ritzler noch klären. vorgegeben. Bezüglich der im April angeordneten Betriebsführung hat Bürgermeister Bernhard Ritzler nun darauf verwiesen, dass die Gemeinde auf der Basis der Anordnung entsprechend eines Gemeinderatsbeschlusses mit der Firma Walter Keimer, Sanitärund Heizungsbau aus Tigerfeld, eine Firma mit nachgewiesener Fachund Sachkunde mit der Betriebsführung der Wasserversorgung beauftragt hat. Zu keinem Zeitpunkt habe das Landratsamt seither Beanstandungen geäußert, weshalb die Verhängung des Zwangsgelds völlig überraschend erfolgt sei. Auch sei es befremdlich, dass der Bescheid der Gemeinde am Tag vor der Sitzung zugegangen sei, nachdem er als Bürgermeister von der Presse anhand der Pressemitteilung über die Zwangsgeldverhängung informiert wurde.
Die Firma Keimer, so Bürgermeister Ritzler, habe bereits einige Arbeiten ausgeführt. Sie arbeite aktuell daran, die Überwachung zu optimieren. Auch wenn der Firma dies noch nicht abschließend gelungen sei, so werde alles getan, um schnellstmöglichst eine optimale Betriebsführung- und Überwachung zu erreichen. „Wir haben als Gemeinde alles getan, was in unserer Macht steht“, betonte Bürgermeister Bernhard Ritzler und kündigte an, mit Landrat Heiner Scheffold persönlich Kontakt aufzunehmen, denn mehr als die Kompetenz einer ausgewiesenen Fachfirma einzukaufen sei der Gemeinde nicht möglich, um die Einrichtung einer festen Aufbau- und Ablauforganisation und eines technischen Sicherheitsmanagements zu erzielen. Ergänzend sagte Bernhard Ritzler zu, abzuklären, weshalb die Fernüberwachung noch nicht funktioniere und bis wann mit deren Einsatzbereitschaft zu rechnen ist. Parallel dazu behalte sich Ritzler vor, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Zwangsgeldbescheid zu prüfen, auch wenn der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe. „Derzeit lasse ich von der Firma Keimer zusammenstellen, welchen Maßnahmenkatalog diese erfüllt. Ich weiß, dass der Hochbehälter Froschäcker täglich überwacht wird“, so Ritzler.
Gemeinderat Jörg Ostmann bat um Einsicht in den Schriftverkehr. Bürgermeister Ritzler sagte die Überlassung der Zwangsgeldandrohung vom April 2020 zu. Er konkretisierte jedoch, dass das Landratsamt keine konkreten Maßnahmen gefordert, sondern lediglich auf die einschlägige DIN-Norm verwiesen habe. Ergänzend führte der Schultes aus, dass vom Ingenieurbüro Schranz bereits 2018 ein Notfallplan erstellt worden sei. Ratskollege Lutz Mammel bat den Bürgermeister, durch den Nachweis aller Tätigkeiten dem Bescheid entgegenzutreten. Gemeinderat Horst Wimmer schlug vor, in den Hochbehälter eine weitere UV-Anlage einzubauen, die später im neuen Hochbehälter weiterbetrieben werden kann. „Das würde beim Landratsamt ein gutes Licht auf uns werfen“, so Wimmer, der ergänzte: „Damit fällt jegliche Verkeimungsgefahr weg, und wir können die erheblichen Chlorungen des Wassers beenden.“Insoweit sagte Bürgermeister Ritzler zu, dies mit dem Ingenieurbüro zu besprechen und die Bezuschussungsmöglichkeiten abzuklären.