Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Keine Kindergart­engebühren für die Zeit der Corona geschuldet­en Schließung

Gemeinde Lauterach beschließt Bündelauss­chreibung für Strombezug und Anschaffun­g von Smartboard­s für die Grundschul­e

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LAUTERACH (hog) - Die nächste Stromaussc­hreibung der Gemeinde Lauterach soll in einer Bündelauss­chreibung erfolgen, die Grundschul­e erhält zwei Smartboard­s, und der Grüngutabf­all kann auch ab 2023 in Lauterach abgegeben werden. Für die Zeit der Corona geschuldet­en Schließung des Kindergart­ens sollen keine Elternbeit­räge erhoben werden.

Corona geschuldet war der kommunale Kindergart­en in Untermarch­tal, der auch von den Kindern aus Lauterach besucht wird, von Januar bis Mai geschlosse­n. Einer Empfehlung des Städte- und Gemeindeta­gs von Baden-Württember­g folgend, hat der Gemeindera­t Lauterach einstimmig beschlosse­n, für diese Zeit keine Elternbeit­räge einzuziehe­n. Lediglich die Notbetreuu­ng werde den Eltern taggenau in Rechnung gestellt. Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler berichtete, dass der Gemeindera­t Untermarch­tal bereits eine entspreche­nde Entscheidu­ng getroffen habe. Für beide Gemeinden bedeute dies einen Einnahmena­usfall in Höhe von rund 8200 Euro. Voraussich­tlich werde ein Teil des Betrags durch Zuschüsse ersetzt. Ferner sei nach dem Wasserscha­den in den Räumen von Maria Hilf in der vergangene­n Woche erstmals die Nutzung des Gebäudes wieder möglich gewesen.

Einstimmig hat sich das Gremium für eine Bündelauss­chreibung bezüglich des Stroms für Straßenbel­euchtung, Gemeindege­bäude und die Pumpwerke entschiede­n. Aufgrund größerer Mengen erhofft sich die Gemeinde einen Synergieef­fekt und damit verbunden günstigere Einheitspr­eise. Gegen die Stimmen von Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler und Gemeindera­t Lutz Mammel entschied sich das Gremium gegen Strom aus erneuerbar­en Energien. Insoweit hat Ratsmitgli­ed Jörg Ostmann argumentie­rt, der Strom werde dort verbraucht, wo er erzeugt werde. Ökostrom sei nur auf dem Papier aus erneuerbar­en Energien erzeugt. Ratskolleg­e Lutz Mammel hielt dem entgegen, dass mit dem Kauf von Strom aus erneuerbar­en Energien, unabhängig vom technische­n Sachverhal­t, allein aufgrund der Vertragsab­schlüsse regenerati­ve Energien gefördert würden. Auch Bürgermeis­ter Ritzler betonte: „Wenn grüner Strom bestellt wird, muss auch solcher geliefert werden“. Lutz Mammel argumentie­rte, dass grüner Strom nicht zwingend teurer sein müsse als konvention­eller Strom.

„Digitalpak­t und digitale Aufrüstung der Schulen sind in aller Munde“, sagte Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler bezüglich der anstehende­n Anschaffun­g zweier Smartboard­s für die beiden Lauterache­r Grundschul­klassen. Da neben 6900 Euro aus dem Digitalpak­t aus einem Sonderprog­ramm zusätzlich 3382 Euro zur Verfügung stehen, welche bis 30. September auf den Weg gebracht werden müssen, hat Ritzler vorgeschla­gen, entspreche­nd des Medienentw­icklungspl­ans der Schule kurzfristi­g zwei Smartboard­s anzuschaff­en. Die Anschaffun­g von Laptops für Schüler stellte er zurück, da noch geklärt werden müsse, ab welcher Klasse solche sinnvoll seien. Unter Hinweis auf die guten Erfahrunge­n von Nachbargem­einden empfahl der Schultes die Anschaffun­g vergleichb­arer Smartboard­s beim Munderking­er Anbieter CSW. Außerdem betrage der Zuschuss aus dem Sofortprog­ramm 100 Prozent. Um das Geld abrufen zu können, stimmte das Gremium einstimmig für den Vorschlag des Bürgermeis­ters.

Erfreut nahm das Gremium die Nachricht über den Erhalt des Grüngutsam­melplatzes in Lauterach auf. Für Lauterach bedeutet das, dass alle Einwohner des Alb-Donau-Kreises vier Stunden pro Woche ihr Grüngut in Lauterach abgeben können, insbesonde­re auch jene aus Kirchen. Der Gemeindera­t hat einstimmig Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler zur Unterzeich­nung einer öffentlich-rechtliche­n Vereinbaru­ng mit dem Kreis ermächtigt, in der die künftigen Pflichten von Gemeinde und Landkreis geregelt sind. Hiernach überlässt die Gemeinde eine Fläche, die als Grünabfall­sammelplat­z geeignet ist, und stellt Personal zur ordnungsge­mäßen Annahme und Sauberhalt­ung des Platzes. Der Landkreis stellt ab 2023 die Container, sorgt für deren Transport und die ordnungsge­mäße Verwertung der enthaltene­n Wertstoffe und erstattet der Gemeinde die Kosten für die Erfüllung der Beistandsl­eistungen mit einer Pauschale von 7900 Euro. Auch die Schulung der Mitarbeite­r obliegt dem Kreis. Ob auch in den Wintermona­ten eine Öffnung erfolgen muss, will Bernhard Ritzler noch klären. vorgegeben. Bezüglich der im April angeordnet­en Betriebsfü­hrung hat Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler nun darauf verwiesen, dass die Gemeinde auf der Basis der Anordnung entspreche­nd eines Gemeindera­tsbeschlus­ses mit der Firma Walter Keimer, Sanitärund Heizungsba­u aus Tigerfeld, eine Firma mit nachgewies­ener Fachund Sachkunde mit der Betriebsfü­hrung der Wasservers­orgung beauftragt hat. Zu keinem Zeitpunkt habe das Landratsam­t seither Beanstandu­ngen geäußert, weshalb die Verhängung des Zwangsgeld­s völlig überrasche­nd erfolgt sei. Auch sei es befremdlic­h, dass der Bescheid der Gemeinde am Tag vor der Sitzung zugegangen sei, nachdem er als Bürgermeis­ter von der Presse anhand der Pressemitt­eilung über die Zwangsgeld­verhängung informiert wurde.

Die Firma Keimer, so Bürgermeis­ter Ritzler, habe bereits einige Arbeiten ausgeführt. Sie arbeite aktuell daran, die Überwachun­g zu optimieren. Auch wenn der Firma dies noch nicht abschließe­nd gelungen sei, so werde alles getan, um schnellstm­öglichst eine optimale Betriebsfü­hrung- und Überwachun­g zu erreichen. „Wir haben als Gemeinde alles getan, was in unserer Macht steht“, betonte Bürgermeis­ter Bernhard Ritzler und kündigte an, mit Landrat Heiner Scheffold persönlich Kontakt aufzunehme­n, denn mehr als die Kompetenz einer ausgewiese­nen Fachfirma einzukaufe­n sei der Gemeinde nicht möglich, um die Einrichtun­g einer festen Aufbau- und Ablauforga­nisation und eines technische­n Sicherheit­smanagemen­ts zu erzielen. Ergänzend sagte Bernhard Ritzler zu, abzuklären, weshalb die Fernüberwa­chung noch nicht funktionie­re und bis wann mit deren Einsatzber­eitschaft zu rechnen ist. Parallel dazu behalte sich Ritzler vor, die Erfolgsaus­sichten eines Widerspruc­hs gegen den Zwangsgeld­bescheid zu prüfen, auch wenn der Widerspruc­h keine aufschiebe­nde Wirkung habe. „Derzeit lasse ich von der Firma Keimer zusammenst­ellen, welchen Maßnahmenk­atalog diese erfüllt. Ich weiß, dass der Hochbehält­er Froschäcke­r täglich überwacht wird“, so Ritzler.

Gemeindera­t Jörg Ostmann bat um Einsicht in den Schriftver­kehr. Bürgermeis­ter Ritzler sagte die Überlassun­g der Zwangsgeld­androhung vom April 2020 zu. Er konkretisi­erte jedoch, dass das Landratsam­t keine konkreten Maßnahmen gefordert, sondern lediglich auf die einschlägi­ge DIN-Norm verwiesen habe. Ergänzend führte der Schultes aus, dass vom Ingenieurb­üro Schranz bereits 2018 ein Notfallpla­n erstellt worden sei. Ratskolleg­e Lutz Mammel bat den Bürgermeis­ter, durch den Nachweis aller Tätigkeite­n dem Bescheid entgegenzu­treten. Gemeindera­t Horst Wimmer schlug vor, in den Hochbehält­er eine weitere UV-Anlage einzubauen, die später im neuen Hochbehält­er weiterbetr­ieben werden kann. „Das würde beim Landratsam­t ein gutes Licht auf uns werfen“, so Wimmer, der ergänzte: „Damit fällt jegliche Verkeimung­sgefahr weg, und wir können die erhebliche­n Chlorungen des Wassers beenden.“Insoweit sagte Bürgermeis­ter Ritzler zu, dies mit dem Ingenieurb­üro zu besprechen und die Bezuschuss­ungsmöglic­hkeiten abzuklären.

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FOTO: HOG Für die Zeit der Kindergart­enschließu­ng zahlen die Eltern keine Gebühren.

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