Was hinter dem SEK-Einsatz steckte
An den Alb-Donau-Kreis selbst sei bislang auch noch niemand herangetreten, weder die Stadt Geislingen, noch Böhmenkirch, so Scheffold.
Abschließend verweist das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises auf die bestehenden hohen Hürden eines Landkreiswechsels. Ein solcher könne nur zustande kommen, wenn der Landtag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet (Art. 74 Landesverfassung BW und § 7 Landkreisordnung BW).
Doch das ist erst der finale Schritt. Zunächst müssten die wechselwilligen Kommunen beim Innenministerium einen Antrag stellen, woraufhin eine Vorprüfung durch das Ministerium erfolge. Im Zuge dieses Verfahrens würden dann auch die beteiligten Landkreise sowie die Ministerien und weitere Behörden angehört.
ULM (sz) - Aufregung um einen Einsatz des SEK in einem Wohngebiet. Am Sonntag nahm die Polizei einen 35-jährigen Mann fest. Zuvor hatte sie das Wohngebiet abgeriegelt. Nun erklärt die Polizei den Hintergrund: Der Festgenommene habe Drohungen gegenüber Angehörigen ausgesprochen. Am späten Sonntagvormittag bedrohte er einen Angehörigen „massiv“– über das Telefon. Er sei im Besitz einer Schusswaffe und würde diese einsetzen. Um Gefahren abzuwenden, umstellte die Polizei das Gebäude. Da nicht auszuschließen gewesen sei, dass sich der 35-Jährige im Besitz einer Schusswaffe befindet, kam das Spezialeinsatzkommando zum Einsatz. Gegen 13.30 Uhr wurde der Mann in seiner Wohnung widerstandslos vorläufig festgenommen. Danach kam er in eine Gewahrsamseinrichtung. Bei der Wohnungsdurchsuchung konnten keine Waffen gefunden werden, lediglich etwas Marihuana.