Staat unterstützt Gang in Selbstständigkeit
Zahl der Existenzgründungen zuletzt gestiegen – So gelingt der Anfang finanziell
SCHORNDORF - Die Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr auf die Gründerstimmung gedrückt. Doch seit geraumer Zeit gehen wieder mehr Frauen und Männer den Schritt in die Selbstständigkeit, wie Zahlen der statistischen Landesämter zeigen. Besonders deutlich spiegelt sich das in Nebenerwerbsgründungen wider.
„Menschen, die sich in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen sehen, haben sich ein zweites berufliches Standbein aufgebaut. Dieser Trend zeigt sich sonst, wenn Konjunktur und Arbeitsmarkt schlecht laufen“, sagt Claudia Schlebach, Gründungsexpertin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern.
Gründungsberatung: Trägt das Geschäftsmodell? Welche Rechtsform ist vorteilhaft? Was alles muss im Businessplan stehen? Das sind nur einige der Fragen, die sich am Anfang der Existenzgründung stellen. Anlaufstellen für eine Gründungsberatung sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände oder Sparkassen und Banken.
Und es gibt spezialisierte Unternehmensberater. Die Kosten für ein individuelles Gründungscoaching, summieren sich oft auf mehrere Tausend Euro.
Eine Reihe von Bundesländern zahlt einen Zuschuss, manche bieten eine kostenfreie Beratung. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann über die Arbeitsagentur zu einem kostenfreien Gründungscoaching gelangen.
Finanzplanung: „Häufig werden die Umsätze zu optimistisch geplant“, berichtet Claudia Schlebach. Was die Kapitalausstattung angeht, rät die Gründungsexpertin dazu, „mindestens die laufenden Kosten für die ersten drei Monate als Vorfinanzierungskostenblock anzusetzen“. Hinzuzurechnen sind die Investitionskosten.
Förderdarlehen: Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen – zum Beispiel mit dem „ERP-Gründerkredit Startgeld“der staatlichen KfWBank. Die KfW selbst gibt keine Mindestkredithöhe vor. Maximal möglich sind 125 000 Euro, bis zu 50 000 Euro können für Betriebsmittel verwendet werden. Der Zinssatz beginnt bei 0,70 Prozent. Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Die Staatsbank setzt nicht zwingend Eigenkapital voraus. Sie übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos. Beantragt werden muss die Finanzspritze über die Hausbank. Einen Überblick darüber, welche Fördermöglichkeiten es jeweils in ihrer Region gibt, erhalten Gründerinnen und Gründer etwa unter: www.gruenderplattform.de.
Hausbankkredit: Eine Alternative kann ein Kredit bei der Hausbank mit der Absicherung durch eine Bürgschaftsbank sein. In allen Bundesländern existiert eine solche Spezialbank. Dahinter stehen Kammern, Wirtschaftsverbände, Sparkassen und Versicherungen. Bürgschaftsbanken sichern oft bis 80 Prozent vom Darlehen ab. Gründer haben bei der Hausbankkredit-Variante mehr Spielraum bei der Rückzahlung.
„Beide Varianten, Förderdarlehen und Kredit mit Bürgschaft, sollten Gründer abklopfen. Dann können sie entscheiden, was im Einzelfall besser passt – ob Standardtilgungsraten oder eine individuell zugeschnittene Tilgung“, empfiehlt Schlebach.
Beteiligung: Eine weitere Möglichkeit sind Beteiligungen. Für kleine Vorhaben hat das Bundeswirtschaftsministerium den Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt.
Der Fonds zielt besonders auf Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Vergeben wird das Kapital – meist bis zu 50 000 Euro – auf Landesebene über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG).
Gründungszuschuss: Damit fördert die Bundesarbeitsagentur den Schritt in die Selbstständigkeit. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Antragsteller müssen unter anderem Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Zum Zeitpunkt der Existenzgründung muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 150 Tage bestehen.