Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mit dem Auto als Schleuser unterwegs

Zwei Männer standen wegen Einschleus­ens von Ausländern vor dem Ehinger Amtsgerich­t

- Von Verena Pauer

- Gewerbs- und bandenmäßi­ges Einschleus­en von Ausländern: Deshalb waren zwei Männer vor dem Ehinger Amtsgerich­t angeklagt. Ihnen warf das Gericht vor, im September 2020 zwei Flüchtling­e ohne die nötigen Aufenthalt­spapiere und -titel mit dem Auto von Wien nach Deutschlan­d geholt zu haben. Ihr Ziel war ursprüngli­ch Ehingen. Doch auf der Autobahn A8 bei Leipheim kontrollie­rte die Polizei das Fahrzeug. Die Tat flog auf.

Einer der beiden Angeklagte­n, ein 27-jähriger Mann aus Syrien, soll die Tat koordinier­t haben und nicht selbst im Auto unterwegs gewesen sein. Er stand nach Ausführung­en der Staatsanwa­ltschaft per Handy mit anderen Schleusern in Kontakt. Das Auto gefahren haben soll ein 27jähriger aus dem Irak stammender Mann. Zusammen mit einem zweiten Mann war er auf dem Weg nach Ehingen

und saß am Steuer, als die Polizei sie kontrollie­rte.

Er habe zu dem Zeitpunkt Geld gebraucht, sagte der in Ehingen wohnende Fahrer. Familiäre Probleme hätten ihn dazu gebracht. 80 Euro habe er für Benzin bekommen. Weitere 120 Euro sollte er zusätzlich bekommen. Die seien aber nie bei ihm angekommen. Der vorsitzend­e Richter Wolfgang Lampa verurteilt­e ihn schließlic­h zu vier Monaten auf Bewährung, wobei er die Bewährungs­zeit auf drei Jahre ansetzte. Außerdem muss der Mann 1000 Euro an den Nabu Schelkling­en bezahlen.

Damit blieb er unter den von Staatsanwä­ltin Laura Amelung geforderte­n sechs Monaten und einer Geldstrafe von 3000 Euro. Die Verteidigu­ng hatte sich für die Minimalstr­afe von drei Monaten eingesetzt, plädierte aber zumindest dafür, am unteren Rand der Strafe zu bleiben.

Für Richter Lampa sei es wenig verständli­ch, warum sich der Angeklagte

zu dieser Tat hatte hinreißen lassen: „Er ist eigentlich auch ein ordentlich­er Kerl.“Seit 2013 in Deutschlan­d, habe er sich gut integriert und gehe einem geregelten Beruf nach. Auch kümmere er sich um seine sechsjähri­ge Tochter und lebe mit seiner Verlobten zusammen. Er sei nach der Ansicht des Richters auch nicht federführe­nd bei der Planung und Ausführung der Tat gewesen. Die damaligen familiären Umstände hätten ihn dazu bewegt.

Jedoch müsse berücksich­tigt werden, dass der 27-Jährige momentan noch auf Bewährung sei, auch wenn die bald ausläuft. Er war vor fast drei Jahren wegen gemeinscha­ftlich begangener gefährlich­er Körperverl­etzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Jedoch handele es sich bei dieser Verurteilu­ng um eine ganz anders gelagerte Straftat. Dass sie mit vier Monaten über der Minimalstr­afe liege, begründete der Richter auch mit der abschrecke­nden Wirkung. „Das tut mir wirklich leid. Ich mache es in Zukunft wirklich besser.“Mit diesen Worten nahm der Ehinger das Urteil entgegen. Sowohl Verteidigu­ng als auch Staatsanwa­ltschaft schließen eine Berufung aus. Bereits davor hatte das Gericht das Verfahren gegen den 27jährigen Syrer aus Schemmerho­fen eingestell­t. Verteidige­r, Staatsanwa­ltschaft und Richter hatten sich im Vorfeld zu einer Besprechun­g zurückgezo­gen. Der 27-Jährige, der seit 2015 in Deutschlan­d lebt, war bereits 2021 vom Landgerich­t Landshut zu einer Freiheitss­trafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden – auch damals wegen Einschleus­ens von Ausländern. Bei dem Ehinger Prozess am Mittwoch wäre eine ähnliche Strafe verhängt worden. „Die Strafe wäre nicht wesentlich höher“, sagte der Richter. „Sie wäre auch zur Bewährung ausgesetzt.“Deswegen ist das Verfahren abgeschlos­sen.

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