Mit dem Auto als Schleuser unterwegs
Zwei Männer standen wegen Einschleusens von Ausländern vor dem Ehinger Amtsgericht
- Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern: Deshalb waren zwei Männer vor dem Ehinger Amtsgericht angeklagt. Ihnen warf das Gericht vor, im September 2020 zwei Flüchtlinge ohne die nötigen Aufenthaltspapiere und -titel mit dem Auto von Wien nach Deutschland geholt zu haben. Ihr Ziel war ursprünglich Ehingen. Doch auf der Autobahn A8 bei Leipheim kontrollierte die Polizei das Fahrzeug. Die Tat flog auf.
Einer der beiden Angeklagten, ein 27-jähriger Mann aus Syrien, soll die Tat koordiniert haben und nicht selbst im Auto unterwegs gewesen sein. Er stand nach Ausführungen der Staatsanwaltschaft per Handy mit anderen Schleusern in Kontakt. Das Auto gefahren haben soll ein 27jähriger aus dem Irak stammender Mann. Zusammen mit einem zweiten Mann war er auf dem Weg nach Ehingen
und saß am Steuer, als die Polizei sie kontrollierte.
Er habe zu dem Zeitpunkt Geld gebraucht, sagte der in Ehingen wohnende Fahrer. Familiäre Probleme hätten ihn dazu gebracht. 80 Euro habe er für Benzin bekommen. Weitere 120 Euro sollte er zusätzlich bekommen. Die seien aber nie bei ihm angekommen. Der vorsitzende Richter Wolfgang Lampa verurteilte ihn schließlich zu vier Monaten auf Bewährung, wobei er die Bewährungszeit auf drei Jahre ansetzte. Außerdem muss der Mann 1000 Euro an den Nabu Schelklingen bezahlen.
Damit blieb er unter den von Staatsanwältin Laura Amelung geforderten sechs Monaten und einer Geldstrafe von 3000 Euro. Die Verteidigung hatte sich für die Minimalstrafe von drei Monaten eingesetzt, plädierte aber zumindest dafür, am unteren Rand der Strafe zu bleiben.
Für Richter Lampa sei es wenig verständlich, warum sich der Angeklagte
zu dieser Tat hatte hinreißen lassen: „Er ist eigentlich auch ein ordentlicher Kerl.“Seit 2013 in Deutschland, habe er sich gut integriert und gehe einem geregelten Beruf nach. Auch kümmere er sich um seine sechsjährige Tochter und lebe mit seiner Verlobten zusammen. Er sei nach der Ansicht des Richters auch nicht federführend bei der Planung und Ausführung der Tat gewesen. Die damaligen familiären Umstände hätten ihn dazu bewegt.
Jedoch müsse berücksichtigt werden, dass der 27-Jährige momentan noch auf Bewährung sei, auch wenn die bald ausläuft. Er war vor fast drei Jahren wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Jedoch handele es sich bei dieser Verurteilung um eine ganz anders gelagerte Straftat. Dass sie mit vier Monaten über der Minimalstrafe liege, begründete der Richter auch mit der abschreckenden Wirkung. „Das tut mir wirklich leid. Ich mache es in Zukunft wirklich besser.“Mit diesen Worten nahm der Ehinger das Urteil entgegen. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft schließen eine Berufung aus. Bereits davor hatte das Gericht das Verfahren gegen den 27jährigen Syrer aus Schemmerhofen eingestellt. Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Richter hatten sich im Vorfeld zu einer Besprechung zurückgezogen. Der 27-Jährige, der seit 2015 in Deutschland lebt, war bereits 2021 vom Landgericht Landshut zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden – auch damals wegen Einschleusens von Ausländern. Bei dem Ehinger Prozess am Mittwoch wäre eine ähnliche Strafe verhängt worden. „Die Strafe wäre nicht wesentlich höher“, sagte der Richter. „Sie wäre auch zur Bewährung ausgesetzt.“Deswegen ist das Verfahren abgeschlossen.