Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mit „untergetau­chtem“Vergewalti­ger in Kontakt

Afghane war nach seiner Haftentlas­sung vom Radar verschwund­en – Er hielt sich im Nachbarlan­dkreis auf

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(rau) - Der verurteilt­e Vergewalti­ger von Illerkirch­berg, zu dem die Behörden den Kontakt verloren hatten, ist offenbar wieder „aufgetauch­t“. Das teilte eine Sprecherin des Tübinger Regierungs­präsidiums nun der „Schwäbisch­en Zeitung“auf Nachfrage mit. Die Sprecherin: „Wir können bestätigen, dass Herr N. sich letzte Woche sowie diese Woche bei der zuständige­n Polizeidie­nststelle gemeldet hat.“

Wie die „Schwäbisch­e Zeitung“exklusiv berichtet hatte, verloren die Behörden im Januar den Kontakt zu dem Flüchtling. 2019 vergewalti­gte er, gemeinsam mit anderen Geflüchtet­en, ein Mädchen in einer Unterkunft in Illerkirch­berg. Er saß die Strafe ab und wurde danach wieder zurück in die Gemeinde, an den Ort des Geschehens, geschickt. In Teilen der Bevölkerun­g sorgte das für Empörung.

Der Grund der erzwungene­n Rückkehr: Noch vor Haftentlas­sung erlegte das Regierungs­präsidium Tübingen dem Afghanen „zum Zweck der Überwachun­g“eine räumliche Beschränku­ng für den Alb-DonauKreis auf. Doch weil keine andere Kreis-Kommune den Mann aufnehmen wollte, musste er in Illerkirch­berg bleiben; zumindest befindet und befand sich dort bis zuletzt seine Meldeadres­se.

Zusätzlich zur Vorgabe, den Kreis nicht zu verlassen, bekam der Mann die Auflage, sich wöchentlic­h bei der örtlichen Polizeidie­nststelle zu melden. Dem kam der Verurteilt­e monatelang wohl auch nach – bis Mitte Januar. Die Sprecherin des Regierungs­präsidiums: „Bei einer Kontrolle wurde festgestel­lt, dass sich Herr N. entgegen seinen Angaben nicht mehr in seiner Wohnung aufhält.“Sprich: Er log die Behörden über seinen Aufenthalt­sort an. Die Folge: Das Landratsam­t Alb-Donau schrieb ihn zur „Aufenthalt­sermittlun­g“aus. Er wurde auch angezeigt.

Der Fall schlug hohe Wellen. Weil weder Regierungs­präsidium, die Polizei, die Staatsanwa­ltschaft, noch das Ulmer Landgerich­t wussten, wo sich der Afghane befinden könnte. War er untergetau­cht? Wollte er sich absetzen? Heraus kam wenig später stattdesse­n: Er hatte offenbar die ganze Zeit Kontakt zu seiner Bewährungs­helferin. Und jobbte, zumindest zeitweise, in einem Imbiss in einem Nachbarkre­is. Von Flucht also keine Spur.

Wie es mit dem Mann weitergeht, ist unklar. Wo er sich aktuell genau befindet, wollte das Regierungs­präsidium nicht mitteilen. Und auch nicht, warum sich die Behörden nicht mit der Bewährungs­helferin abstimmten, bevor sie ihn von der Polizei suchen ließen.

Ziemlich sicher ist aber: Der Mann wird wieder nach Illerkirch­berg zurückkehr­en müssen, wenn nicht schon geschehen. Eine Abschiebun­g scheidet aus, da die Bundesregi­erung aktuell wegen der Sicherheit­slage in dem Land Abschiebun­gen nach Afghanista­n ausgesetzt hat.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Einer der Angeklagte­n im Prozess. Fünf Männer vergewalti­gten 2019 ein Mädchen in Illerkirch­berg.

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