Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wie man Essenszusc­hüsse vom Kreis erhält

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Finanzschw­ache Familien haben die Möglichkei­t, beim Landkreis Zuschüsse fürs Mittagesse­n an Schulen und Kindertage­sstätten zu beantragen. Das bestätigte das Landratsam­t auf SZ-Anfrage. Demnach können Schülerinn­en, Schüler und KitaKinder, die jünger als 25 Jahre sind und Bürgergeld/Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunte­rhalt, Grundsiche­rung im Alter und Erwerbsmin­derung, Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz, Wohngeld oder Kinderzusc­hlag beziehen, gesonderte Leistungen für den Bereich Bildung und Teilhabe beantragen – unter anderem auch eine Kostenüber­nahme für das gemeinscha­ftliche Mittagesse­n an Schulen und Kindertage­seinrichtu­ngen.

Grundsätzl­ich ist die Mittagsver­pflegung zwar im Regelbedar­f von Kindern und Jugendlich­en berücksich­tigt, schreibt die Behörde. Das Mittagesse­n in der Schule oder Kindertage­seinrichtu­ng ist aber in der Regel teurer als ein Mittagesse­n zu Hause. Daher werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglich­en. Die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinscha­ftlichen Mittagsver­pflegung werden vollständi­g übernommen. Verpflegun­g, die am Kiosk gekauft werden kann (beispielsw­eise belegte Brötchen), wird nicht bezuschuss­t.

Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Die Kosten werden nur übernommen, wenn das Kind an einem gemeinscha­ftlichen Mittagesse­n teilnimmt, das unter schulische­r oder KitaVerant­wortung angeboten wird.

Das kann auch an einer fremden Schule oder Kindertage­sstätte sein. Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld/Sozialgeld) beziehen, ist das Jobcenter AlbDonau zuständig, für Leistungsb­ezieher von Wohngeld, Kinderzusc­hlag, Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz und SGB XII (Hilfe zum Lebensunte­rhalt, Grundsiche­rung im Alter und Erwerbsmin­derung) das Landratsam­t Alb-Donau-Kreis.

Diese Leistung wird nicht als Geldleistu­ng erbracht. Sie wird direkt mit dem jeweiligen Leistungsa­nbieter abgerechne­t. (sz)

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