Wie man Essenszuschüsse vom Kreis erhält
Finanzschwache Familien haben die Möglichkeit, beim Landkreis Zuschüsse fürs Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten zu beantragen. Das bestätigte das Landratsamt auf SZ-Anfrage. Demnach können Schülerinnen, Schüler und KitaKinder, die jünger als 25 Jahre sind und Bürgergeld/Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, gesonderte Leistungen für den Bereich Bildung und Teilhabe beantragen – unter anderem auch eine Kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung zwar im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt, schreibt die Behörde. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen. Die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden vollständig übernommen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (beispielsweise belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.
Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Die Kosten werden nur übernommen, wenn das Kind an einem gemeinschaftlichen Mittagessen teilnimmt, das unter schulischer oder KitaVerantwortung angeboten wird.
Das kann auch an einer fremden Schule oder Kindertagesstätte sein. Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld/Sozialgeld) beziehen, ist das Jobcenter AlbDonau zuständig, für Leistungsbezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
Diese Leistung wird nicht als Geldleistung erbracht. Sie wird direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet. (sz)