Schwäbische Zeitung (Ehingen)

400 Polizisten der Länder unter Extremismu­sverdacht

Abfrage in den 16 Innenminis­terien – Rechtsextr­eme destabilis­ierten gezielt die Polizei

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(dpa) - Gegen mindestens 400 Polizeibea­mte der Länder werden nach einem Bericht des „Stern“Disziplina­r- oder Ermittlung­sverfahren wegen des Verdachts auf rechtsextr­emistische Gesinnung oder Unterstütz­ung einer Verschwöru­ngsideolog­ie geführt. Das habe eine Abfrage in den 16 Innenminis­terien ergeben, meldet das Magazin. Berlin, Mecklenbur­g-Vorpommern, Bremen und Thüringen hätten allerdings keine aktuellen Zahlen geliefert.

Nordrhein-Westfalens Innenminis­ter Herbert Reul sagte dem „Stern“: „Polizistin­nen und Polizisten, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sondern extremisti­sche Ansichten verfolgen, sind eine große Gefahr für die Demokratie und die Rechtsstaa­tlichkeit.“Diese Menschen wolle er in der Polizei nicht haben, sagte der CDU-Politiker.

Den Polizeibea­uftragten des Bundestags, Uli Grötsch (SPD), zitiert das Magazin mit den Worten: „Wir leben in Zeiten, in denen von Rechtsextr­emen gezielt versucht wird, die Polizeien zu destabilis­ieren.“Die Gefahr sei so groß wie nie.

Ermittlung­en wegen möglicher Extremiste­n in den Reihen der Sicherheit­sbehörden von Bund und Ländern gibt es seit Jahren

immer wieder. Bereits 2022 hatte das Bundesinne­nministeri­um einen Lageberich­t dazu veröffentl­icht. Damals wurde bekannt, dass binnen drei Jahren 327 Mitarbeite­r wegen nachweisli­cher Bezüge zum Rechtsextr­emismus oder zur Szene der „Reichsbürg­er“aufgefalle­n waren. Mit einer neuen Fassung des Berichts wird in der ersten Jahreshälf­te gerechnet.

Für die Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) sagte der Bundesvors­itzende Jochen Kopelke: „Die Ermittlung­en zeigen klar und deutlich, dass in den Reihen der Polizei eine hohe Sensibilit­ät gegenüber extremisti­schen Umtrieben von Beschäftig­ten besteht.“Beamtinnen und Beamte, die nachgewies­enermaßen rechtsextr­emistische Haltungen verträten oder Verschwöru­ngserzählu­ngen verbreitet­en, hätten in der Polizei nichts zu suchen. Das Disziplina­rrecht müsse daher konsequent angewendet werden. Wichtig sei jedoch ebenso, „dass bei falschen Verdächtig­ungen die volle Rehabilita­tion der fälschlich Beschuldig­ten wieder hergestell­t wird“, sagte Kopelke der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts von rund 330.000 Polizeibes­chäftigten von Bund und Ländern sei die Zahl jener, gegen die ermittelt werde, sehr gering.

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