Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Gutachten stärkt Helfer

EU-Staaten sollen Menschen aus Seenot retten

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(epd) - Der Versuch Italiens, Hilfsorgan­isationen bei der Rettung von Flüchtling­en im Mittelmeer zu behindern, verstößt einem Gutachten zufolge gegen Völkerrech­t. Das Gutachten der Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestage­s unterstrei­cht die völkerrech­tliche Pflicht der EU-Staaten, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzu­arbeiten. Zudem sollen sie auch zivilen Schiffen von Hilfsorgan­isationen einen Nothafen anbieten, wie die „Neue Osnabrücke­r Zeitung“berichtet.

In dem Gutachten, das der Zeitung vorliegt, schreiben die Wissenscha­ftliche Dienste, die EU-Mitgliedst­aaten hätten zwar einen Ermessenss­pielraum. Dieser dürfe aber nicht dazu führen, dass die Koordinier­ung von Rettungsak­tionen blockiert wird oder ins Leere läuft.

Die Dienste kommen zu dem Ergebnis, dass das im Kodex vorgesehen­e Verbot, Flüchtling­e auf Frachter oder Containers­chiffe umsteigen zu lassen, internatio­nalen Abkommen widerspric­ht. Jeder Staat müsse dafür sorgen, dass der Kapitän des Hilfe leistenden Schiffes so schnell wie möglich die Geretteten absetzen und seinen ursprüngli­chen Kurs wiederaufn­ehmen kann.

Der Kodex, den die meisten Hilfsorgan­isationen nicht unterzeich­nen wollen, sei zudem nicht rechtsverb­indlich. Nach Schätzunge­n werden derzeit mehr als 40 Prozent der geretteten Bootsflüch­tlinge im Mittelmeer von privaten Hilfsorgan­isationen aufgenomme­n, wie die Zeitung schreibt.

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