Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Anlieger hegen Bedenken gegen Kindertagesstätte
Seegaddel: Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung und Lärmgutachten eingeholt
- Für den Bau der neuen Kindertagesstätte Seegaddel muss der Bebauungsplan Happenweiler geändert werden. In der Sitzung des Gemeinderats stellte Rechtsanwalt Dieter Weiblen, Stuttgart, die während der Offenlage des Entwurfs „Happenweiler, 3. Änderung“eingegangenen Einwendungen und die Stellungnahme der Verwaltung dazu vor.
Mittlerweile wurde ein Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung eingeholt und ein Lärmgutachten, die im nächsten Schritt ebenfalls offengelegt werden.
Die Eigentümer von vier anliegenden Grundstücken lassen sich gemeinsam von einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten, die ihre Bedenken eingereicht hat. Zum Teil werden die Bedenken der Anwohner von der Gemeinde berücksichtigt, teils aber auch abgelehnt.
Die Annahme, dass bei der geplanten Kindertagesstätte den Anwohnern eine Wand von 65 Metern Breite und 7 Metern Höhe entgegenstehe, weist die Gemeinde zurück mit dem Hinweis auf die Unterbrechung der Fassade mit Fenstern und Glasflächen sowie deren Außenbegrünung und einer unterschiedlichen Höhenentwicklung in der Dachform. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bleibe deutlich hinter einer Höhe von 6,70 Meter zurück. Außerdem seien die nördlich angrenzenden Gebäude bis zu 8,40 Meter hoch. Da die Anwohner den neuen Baukörper als Reflexionsfläche für den Lärm von der B 31 betrachten, wurde ein Lärmgutachten eingeholt, das diese Wirkung bestätigt hat. Deshalb soll die Nordfassade der neuen Kindertagesstätte mit hochabsorbierenden Materialen verkleidet und schalltechnisch optimiert werden. Dies bestätigte auch Bürgermeister Jürgen Beisswenger in der Sitzung.
Die Einwendungen zu Belüftung und Beschattung lässt die Gemeinde nicht gelten, da die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Die Planung kommt den Anliegern inzwischen insofern entgegen, dass das geplante Gebäude um einen Meter nach Süden verschoben wurde, sodass statt 2,50 Meter jetzt 3,50 Meter Abstand zu den Privatgrundstücken eingehalten werden. Hier verläuft weiterhin der Fußweg zum Eingang des Gebäudes.
Ein weiterer Anlieger-Vorschlag für die westliche Dachgestaltung kann wegen des Raumprogramms für die Kindertagesstätte nicht berücksichtigt werden. Der Umweltbericht kam zu dem Ergebnis, dass mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu rechnen sei. Eine Kompensation des verbleibenden Eingriffs muss außerhalb des Plangebiets erfolgen.
Bedenken der Anlieger und mehrerer Behörden wegen der ausreichenden Anzahl an Stellplätzen im Seegaddel will die Gemeinde ausräumen, indem auf zusätzliche öffentliche Parkplätze für Eltern und Mitarbeiter auf dem Parkplatz der Linzgauhalle hingewiesen wird. Beisswenger wies darauf hin, dass die Erfahrung mit dem Kinderhaus in der Schulstraße keine Parkprobleme erwarten lasse.
Der Gemeinderat nahm die Anregungen und Bedenken sowie die Position der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und stimmte der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan „Happenweiler, 3. Änderung“zu.