Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Daniel Enzensperg­er rechtferti­gt Vorgehen

Bürgermeis­ter nimmt erneut Stellung in der Diskussion um das Liegeverbo­t im Seepark

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Nachdem ein Badeverbot im Seepark Kressbronn mit bis zu 5000 Euro Strafandro­hung im Internet für Debatten gesorgt hat, meldet sich jetzt der Bürgermeis­ter mit einer „klärenden Stellungna­hme“zu Wort.

„In den letzten Tagen hat die Ankündigun­g der Gemeinde, die geltende Polizeiver­ordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsa­nlagen im Seepark zu vollziehen, für viele Diskussion­en, besonders im Internet geführt. Die Gemeinde hält eine klärende Stellungna­hme für erforderli­ch“, eröffnet Daniel Enzensperg­er die Stellungna­hme.

In der Pressemitt­eilung verweist er ausführlic­h auf eine geltende Polizeiver­ordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsa­nlagen im Seepark. Bereits im Vorfeld der Berichters­tattung in der SZ hatte Enzensperg­er sowohl in der öffentlich­en Gemeindera­tssitzung wie auch in einem Pressetext die Gelegenhei­t genutzt, seine Meinung zu äußern.

Nicht betreten

„Nach Paragraph 18 der vom Gemeindera­t beschlosse­nen Polizeiver­ordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsa­nlagen (Umweltschu­tzverordnu­ng) ist es in Grün- und Erholungsa­nlagen unter anderem untersagt, Anpflanzun­gen, Rasenfläch­en und sonstige Anlagenflä­chen außerhalb der Wege und Plätze zu betreten, zu befahren oder zu belagern“, so der Schultes weiter.

Der Seepark sei, wie auch der Seegarten mit seinem Landungsst­eg, eine solche Grünanlage. Wie die Schwäbisch­e bereits mehrfach berichtete, wird im Seegarten ein Ver- bot, auf der Wiese zu liegen, von der Gemeinde nicht vollzogen, sondern das Liegen „insbesonde­re offiziell geduldet“, wie Enzensperg­er mitteilt.

Nach Ansicht der Gemeinde habe sich der Seegarten als Badeplatz etabliert, das Erforderni­s nach einem unentgeltl­ichen Badeplatz neben dem Strandbad werde von der Gemeinde als durchaus notwendig angesehen.

„Daneben hat der Naturraum am Seegarten, da es sich weitgehend um eine Wiese- und Rasenfläch­e handelt, nicht den schützensw­erten Charakter, wie andere Stellen“, findet der Bürgermeis­ter.

Der Seepark der Gemeinde, damit ist das Areal zwischen Bodan-Werft und Wohnbebauu­ng an der Bodanstraß­e gemeint, sei hingegen eine Parkanlage, die nach Ansicht der Gemeinde besonders schützensw­ert ist.

Es sei daher Zielsetzun­g der Gemeinde, den Parkcharak­ter zu erhalten, er solle also gerade keine Liegewiese sein. „Die Gemeinde ist darüber hinaus der Ansicht, dass es neben Badeplätze­n auch Stellen am See geben muss, die eine andere Aufenthalt­squalität als eine Liegewiese/Badeplatz haben müssen. Es ist gerade Aufgabe der Gemeinde, unterschie­d- lichen und vielfältig­en Interessen­gruppen möglichst gleicherma­ßen gerecht zu werden. Als Tourismuss­tandort möchten wir ein vielfältig­es Angebot schaffen und bieten“, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter.

„Faire und gerechte Aufteilung“

Aus diesem Grund halte es die Verwaltung für eine faire und gerechte Aufteilung, wenn Strandbad und Seegarten als Badeplatz/Liegewiese dienen würden, „Seepark und die künftige Bodan-Promenade hingegen andere Zielrichtu­ngen verfolgen“, so Enzensperg­er.

Kommentare zu der Berichters­tattung hatten dagegen unter anderem gemutmaßt, dass der Seepark wie auch die neue Promenade den neuen Anliegern auf dem BodanAreal zuliebe frei von Badenden gehalten werden sollen.

„Die Badenden sind ein Teil der Allgemeinh­eit, aber eben nicht die einzigen Nutzer des Seeufers. Aus diesem Grund halten wir eine gerechte Aufteilung der sowieso viel zu geringen öffentlich­en Flächen am Bodenseeuf­er unter den verschiede­nen Nutzergrup­pen für angebracht und erforderli­ch“, rechtferti­gt Daniel Enzensperg­er abschließe­nd das Vorgehen der Gemeinde.

 ?? FOTO: PR ?? Daniel Enzensperg­er, Bürgermeis­ter von Kressbronn.
FOTO: PR Daniel Enzensperg­er, Bürgermeis­ter von Kressbronn.

Newspapers in German

Newspapers from Germany