Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Daniel Enzensperger rechtfertigt Vorgehen
Bürgermeister nimmt erneut Stellung in der Diskussion um das Liegeverbot im Seepark
KRESSBRONN - Nachdem ein Badeverbot im Seepark Kressbronn mit bis zu 5000 Euro Strafandrohung im Internet für Debatten gesorgt hat, meldet sich jetzt der Bürgermeister mit einer „klärenden Stellungnahme“zu Wort.
„In den letzten Tagen hat die Ankündigung der Gemeinde, die geltende Polizeiverordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen im Seepark zu vollziehen, für viele Diskussionen, besonders im Internet geführt. Die Gemeinde hält eine klärende Stellungnahme für erforderlich“, eröffnet Daniel Enzensperger die Stellungnahme.
In der Pressemitteilung verweist er ausführlich auf eine geltende Polizeiverordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen im Seepark. Bereits im Vorfeld der Berichterstattung in der SZ hatte Enzensperger sowohl in der öffentlichen Gemeinderatssitzung wie auch in einem Pressetext die Gelegenheit genutzt, seine Meinung zu äußern.
Nicht betreten
„Nach Paragraph 18 der vom Gemeinderat beschlossenen Polizeiverordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen (Umweltschutzverordnung) ist es in Grün- und Erholungsanlagen unter anderem untersagt, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze zu betreten, zu befahren oder zu belagern“, so der Schultes weiter.
Der Seepark sei, wie auch der Seegarten mit seinem Landungssteg, eine solche Grünanlage. Wie die Schwäbische bereits mehrfach berichtete, wird im Seegarten ein Ver- bot, auf der Wiese zu liegen, von der Gemeinde nicht vollzogen, sondern das Liegen „insbesondere offiziell geduldet“, wie Enzensperger mitteilt.
Nach Ansicht der Gemeinde habe sich der Seegarten als Badeplatz etabliert, das Erfordernis nach einem unentgeltlichen Badeplatz neben dem Strandbad werde von der Gemeinde als durchaus notwendig angesehen.
„Daneben hat der Naturraum am Seegarten, da es sich weitgehend um eine Wiese- und Rasenfläche handelt, nicht den schützenswerten Charakter, wie andere Stellen“, findet der Bürgermeister.
Der Seepark der Gemeinde, damit ist das Areal zwischen Bodan-Werft und Wohnbebauung an der Bodanstraße gemeint, sei hingegen eine Parkanlage, die nach Ansicht der Gemeinde besonders schützenswert ist.
Es sei daher Zielsetzung der Gemeinde, den Parkcharakter zu erhalten, er solle also gerade keine Liegewiese sein. „Die Gemeinde ist darüber hinaus der Ansicht, dass es neben Badeplätzen auch Stellen am See geben muss, die eine andere Aufenthaltsqualität als eine Liegewiese/Badeplatz haben müssen. Es ist gerade Aufgabe der Gemeinde, unterschied- lichen und vielfältigen Interessengruppen möglichst gleichermaßen gerecht zu werden. Als Tourismusstandort möchten wir ein vielfältiges Angebot schaffen und bieten“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
„Faire und gerechte Aufteilung“
Aus diesem Grund halte es die Verwaltung für eine faire und gerechte Aufteilung, wenn Strandbad und Seegarten als Badeplatz/Liegewiese dienen würden, „Seepark und die künftige Bodan-Promenade hingegen andere Zielrichtungen verfolgen“, so Enzensperger.
Kommentare zu der Berichterstattung hatten dagegen unter anderem gemutmaßt, dass der Seepark wie auch die neue Promenade den neuen Anliegern auf dem BodanAreal zuliebe frei von Badenden gehalten werden sollen.
„Die Badenden sind ein Teil der Allgemeinheit, aber eben nicht die einzigen Nutzer des Seeufers. Aus diesem Grund halten wir eine gerechte Aufteilung der sowieso viel zu geringen öffentlichen Flächen am Bodenseeufer unter den verschiedenen Nutzergruppen für angebracht und erforderlich“, rechtfertigt Daniel Enzensperger abschließend das Vorgehen der Gemeinde.