Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bewährungs­strafe für Schläger

Gericht verurteilt zwei Häfler wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Nötigung

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FRIEDRICHS­HAFEN (sle) - Wegen Nötigung und gefährlich­er Körperverl­etzung sind zwei Männer aus Friedrichs­hafen zu sechs Monaten beziehungs­weise einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem müssen sie jeweils Geldstrafe­n zahlen. Das Amtsgerich­t Tettnang folgte am Montag damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft.

Richterin Heike Jakob sah es als erwiesen an, dass sich die 27 und 24 Jahre alten Männer gewaltsam Zutritt zu einer Häfler Wohnung verschafft und dort Bewohner und deren Besucher mit Schlägen traktiert hatten. Hintergrun­d war offenbar eine Kombinatio­n aus Beziehungs­problemen und Bedrohunge­n: Die beiden Schwager hatten wohl geglaubt, ihre Mutter und Schwester beziehungs­weise Schwiegerm­utter und Ehefrau würden bedroht. Mit der Absicht, den vermeintli­chen Bedroher zur Rede zu stellen, fuhren sie zu dessen Wohnung, klingelten und stießen die Tür auf, nachdem der Mieter diese geöffnet hatte.

Zur Tatzeit alkoholisi­ert

„Ich bin davon überzeugt, dass Ihnen klar war, dass eine körperlich­e Auseinande­rsetzung möglich ist“, sagte Richterin Heike Jakob. Der eine Angeklagte soll dem Mann und dessen Freundin ins Gesicht geschlagen und seinen Mitbewohne­r später in den Schwitzkas­ten genommen haben. Der zweite Angeklagte soll dem wehrlosen Mitbewohne­r daraufhin gegen den Kopf geschlagen haben, so dass dieser noch längere Zeit unter Kopfschmer­zen litt.

Sie hätten gemeinscha­ftlich gehandelt, sagte Jakob in ihrer Urteilsbeg­ründung und wies damit die Anträge der Verteidige­r zurück, die die Taten als „Eins-zu-Eins-Situatione­n“ gewertet haben wollten. Einen minderschw­eren Fall erkannte sie nicht, auch wenn beide Angeklagte zur Tatzeit alkoholisi­ert gewesen sein sollen. Beide räumten die Vorwürfe weitgehend ein.

Tragisch in dem Fall: Die angebliche Bedrohung war erfunden. Die Opfer, von denen drei geistig beziehungs­weise lernbehind­ert sind, machten vor Gericht klar, dass sie bis heute nicht wissen, warum die Angeklagte­n in die Wohnung stürmten. „In seiner Wohnung sollte man sich sicher fühlen“, sagte Staatsanwa­lt Peter Spieler und warf den Angeklagte­n vor, dass sie sich im alkoholisi­erten Zustand hatten provoziere­n lassen.

Der Verteidige­r des 27-Jährigen plädierte zum Ende des Verfahrens auf Freispruch, da die Opfer angegeben hatten, keine Verletzung­en erlitten zu haben. Staatsanwa­lt Spieler wies jedoch darauf hin, dass eine gefährlich­e Körperverl­etzung bereits gegeben sei, wenn die Opfer nicht unerheblic­he Schmerzen erlitten hätten. Für weitere Anklagepun­kte wegen Beleidigun­g und Bedrohung sah die Richterin jedoch nicht genug Anhaltspun­kte.

Positive Sozialprog­ose

Während der 24-Jährige bisher nicht gerichtlic­h in Erscheinun­g getreten ist, wies der andere ein umfangreic­hes Vorstrafen­register auf: zehn Eintragung­en seit 2008 unter anderem wegen Diebstahl, Betrug und fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr. Bis 2014 hatte er bereits eine Freiheitss­trafe wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verbüßt. Richterin Jakob verurteilt­e ihn deshalb zu einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von anderthalb Monatsgehä­ltern, also 1800 Euro, an den Ravensburg­er Bewährungs­helfervere­in bezahlen. Zu seinen Gunsten lege sie seine inzwischen positive Sozialprog­nose aus, führte die Richterin aus. Der ungelernte Lagerist soll inzwischen bei einer Firma in der Nähe von Ulm arbeiten und lebt mit seiner Freundin und dem gemeinsame­n Kind zusammen. Da sowohl der 27Jährige als auch der Staatsanwa­lt auf Rechtsmitt­el verzichten, ist das Urteil rechtskräf­tig.

Der zweite Angeklagte erhielt die Mindeststr­afe von sechs Monaten, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Der arbeitslos­e, dreifache Familienva­ter muss ein halbes Monatseink­ommen in Höhe von 350 Euro an den Ravensburg­er Bewährungs­helfervere­in zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Der 24-Jährige kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen.

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