Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Spielabbru­ch: Rote Karte bleibt bestehen

Fußball: Spieler kommen nicht ungeschore­n davon – Auch wenn eine Partie wiederholt wird

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BIBERACH (tr) - Die derzeit labile Wetterlage wirbelt den Spielplan im Fußballbez­irk Riß weiter kräftig durcheinan­der. Strafen bleiben trotz Abbruch bestehen.

Nachdem es vergangene­n Donnerstag deswegen bereits drei Spielabbrü­che in der Bezirkslig­a Riß und der Kreisliga A II gegeben hatte, folgten in diesen beiden Ligen am vergangene­n Sonntag weitere vier Partien, die nicht zu Ende gespielt werden konnten.

Diese abgebroche­nen Begegnunge­n müssen nun wie berichtet alle neu angesetzt und über die volle Spielzeit ausgetrage­n werden. Doch was passiert mit persönlich­en Strafen, konkret Platzverwe­isen, die in diesen abgebroche­nen Begegnunge­n ausgesproc­hen wurden? Exemplaris­ch sei an dieser Stelle Fabian Englert vom SV Burgrieden aus der Kreisliga A II genannt, der am Sonntag in der Partie gegen den SC Schönebürg die Rote Karte sah. Später wurde das Spiel abgebroche­n. Die Antwort des Württember­gischen Fußballver­bands auf SZ-Nachfrage: Die Rote Karte behält trotz Spielabbru­chs ihre Gültigkeit, wie in allen anderen Fällen wird ein Sportgeric­htsverfahr­en eingeleite­t, erläutert Heiner Baumeister vom WFV. Gleiches gelte für Gelb-Rote Karten. Spieler, die bei abgebroche­nen Begegnunge­n des Platzes verwiesen wurden, können sich also keine Hoffnungen machen, ungeschore­n davonzukom­men.

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