Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Ratsbeschluss ist nicht wirksam
MEERSBURG (sapo) - Wilfried Rupp und Achim Homburger veranstalten als Privatpersonen eine Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl im Dorfgemeinschaftshaus Baitenhausen. Beide sind im Ortschaftsrat politisch aktiv und gehören zur Umweltgruppe und zu den Freien Wählern.
Als Mitglieder von politischen Parteien und Gruppierungen dürfen sie in einer Karenzzeit von drei Monaten vor der Wahl keine städtischen Gebäude anmieten. Das hat der Meersburger Gemeinderat entschieden. Doch dieser Beschluss ist laut Kommunalaufsicht nicht wirksam.
Die Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl ist die dritte, die Rupp und Homburger gemeinsam organisieren. Bereits zur Landtagswahl 2016 sowie zur Bürgermeisterwahl in Meersburg im Januar 2016 hatten die beiden zu Diskussionen mit den jeweiligen Kandidaten in das Dorfgemeinschaftshaus Baitenhausen geladen. „Uns hat das immer sehr viel Spaß gemacht“, sagt Homburger. Das besondere bei ihrer Veranstaltung: Auch das Publikum kann Fragen stellen und im Anschluss mit den Kandidaten ins Gespräch kommen.
Für beide war es klar, dass sie auch zur Bundestagswahl eine Podiumsdiskussion mit den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis veranstalten wollen. Ihnen ist es wichtig, den Bürgern eine Plattform zu bieten, auf der sie sich über die Kandidaten und ihre Wahlthemen wie Verkehr, Flüchtlinge, Finanzen oder Arbeitsplätze informieren können. Wie bei den Wahlen zuvor, wollten Rupp und Homburger die Podiumsdiskussion wieder im Dorfgemeinschaftshaus veranstalten. Doch der Ratsbeschluss machte den beiden einen Strich durch die Rechnung.
In anderen Gemeinden hat es einen solchen Beschluss nicht gegeben. Rupp und Homburger hätten als Mitglieder der Umweltgruppe und der Freien Wähler die Podiumsdiskussion in Grasbeuren oder Buggensegel veranstalten können. Das bestätigt auch das Landratsamt. „Meersburg ist die einzige Gemeinde mit einem solchen Beschluss, die uns bekannt ist“, sagt Pressesprecher Robert Schwarz. Hinzu komme, dass der Beschluss nicht wirksam sei. „Dafür wäre eine Satzungsänderung für die Nutzung nötig“, sagt Schwarz. Deshalb habe die Gemeinde grundsätzlich eigentlich keine Handhabe darüber.
Rupp und Homburger stehen darüber. „Wir haben den Beschluss anerkannt“, sagt Homburger.