Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Messerangriff: Prozess gegen Häfler beginnt
KRESSBRONN/RAVENSBURG (bb) Diese Tat hat 2016 nicht nur in Kressbronn für Entsetzen gesorgt: Ein 22Jähriger soll am 25. Dezember nach einem Discobesuch einen Taxifahrer mit dem Klappmesser bedroht haben – und schließlich einen anderen Fahrzeuginsassen geschlagen und diesem mit Tötungsvorsatz in den Hals gestochen haben. Heute eröffnet das Landgericht in Ravensburg den Prozess gegen den jungen Häfler, der sich nun wegen versuchten Mordes zu verantworten hat.
Um 14 Uhr beginnt das auf neun Verhandlungstage angesetzte Schwurgerichtsverfahren gegen den heute 22-Jährigen aus Friedrichshafen. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung vorgeworfen. Der Angeklagte soll am ersten Weihnachtsfeiertag vergangenen Jahres gegen 4.30 Uhr nach einem Discobesuch auf der Heimfahrt in Kressbronn einen Taxifahrer mit einem Klappmesser bedroht haben.
Zuvor war er mit sieben weiteren Fahrgästen in das Taxi vor einer Diskothek im österreichischen Lauterach eingestiegen und über Lindau, wo zwei weibliche Fahrgäste ausstiegen, nach Kressbronn gefahren. Als sich der junge Mann während der Fahrt erbrach, entwickelte sich den Ermittlungen zufolge zwischen dem Häfler und dem Taxifahrer ein Streitgespräch über die Kosten der notwendigen Reinigungsaktion im verschmutzten Taxi.
Eskaliert war der Streit vorerst deshalb nicht, weil ein Mitfahrer den später Festgenommenen zurückgehalten habe, wie die Polizei seinerzeit mitteilte. Als der „Schlichter“jedoch in der Kressbronner Ortsmitte ausstieg, habe es zunächst zwei Faustschläge auf den 29-Jährigen gegeben, anschließend soll der 22-Jährige den 29-Jährigen mit dem Messer am Hals verletzt haben.
Bereits wenige Tage später konnte der mutmaßliche Täter festgenommen werden – er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für Polizei und Justiz ist der 22-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. „Er ist einschlägig vorbelastet“, sagte Christine Weiss, Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Ravensburg, kurz nach der Festnahme des jungen Mannes im Gespräch mit der SZ. Er wurde unter anderem bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die Schwurgerichtskammer in Ravensburg wird in dem Prozess, der voraussichtlich bis Mitte Dezember andauert, nun auch prüfen, ob die Mordmerkmale der Heimtücke und/ oder der niedrigen Beweggründe verwirklicht wurden.
Weitere Verhandlungstermine:
11. und 14. September, 9 Uhr, 4. Oktober um 11 Uhr, 9. und 23. Oktober, 6. und 17. November sowie
1. Dezember jeweils um 9 Uhr.